Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

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OrtKlient
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 29. Dez 2024, 09:47

Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

Beitrag von OrtKlient »

Guten Abend,

Ich befinde mich aktuell bei der schuldenberatung.
Diese schreibt aktuell alle Gläubiger an zwecks Forderungsaufstellung und im Anschluss wird ein Angebot für ein Vergleich unterbreitet.

Wie kann ich jetzt mein Urlaubsgeld und meine Schichtzulagen vor einer Kontopfändung schützen, sollte ein gläubiger vor der Insolvenz oder vor einem Vergleich auf die Idee kommen eine Kontopfändung durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

OrtKlient
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

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Hi OrtKlient,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen" geschaut?
TomH
Wissender
Beiträge: 256
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

Beitrag von TomH »

Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
OrtKlient
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 29. Dez 2024, 09:47

Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

Beitrag von OrtKlient »

TomH hat geschrieben: 30. Mär 2026, 18:11 Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Ja, aber in der Insolvenz kann man doch so etwas freigeben lassen vom Gericht.

Funktioniert das vor der Insolvenz auch?
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 655
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

Beitrag von Graf Wadula »

OrtKlient hat geschrieben: 30. Mär 2026, 19:25
TomH hat geschrieben: 30. Mär 2026, 18:11 Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Ja, aber in der Insolvenz kann man doch so etwas freigeben lassen vom Gericht.

Funktioniert das vor der Insolvenz auch?
Klar, es gelten die gleichen Regeln; das ist immer § 906 ZPO. Vor InsoEröffnung und wenn ein Pfändungsbeschluss GRundlage ist, gehen sie um Vollstreckungsgericht und stellen den Antrag
TomH
Wissender
Beiträge: 256
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen

Beitrag von TomH »

Dürfte dann - also wenn überhaupft auf Antrag festzustellen ist - in diesem Fall alleine § 850f Abs. 1 Ziff. 2 ZPO betreffen. Allerdings kenne ich die sozialen Hintergründe nicht.
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