Meine Insolvenz wurde eröffnet.
Wie lange rückwirkend holt sich der Insolvenzverwalter Gelder zurück. Ich hab zum Beispiel im Mai steuer zurück bekommen. Darf ich das behalten?
Ich bekomme diesen Monat Weihnachtsgeld. Auf der Abrechnung ist noch nix von der Pfändung drauf ( in der Inso heisst das glaub anders.)
Wie kann ich berechnem wieviel ich von dem netto Gehalt mit Weihnachtsgeld abgeben muss, damit ich das nicht ausgebe.
Habt ihr eure Arbeitgeber persönlich über die Insolvenz informiert ? Mein Schuldnerberater sagt, das ist nicht nötig, da der Insolvenzverwalter meinen Arbeitgeber eh angeschrieben hat.
Insolvenz eröffnet - Fragen
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Re: Insolvenz eröffnet - Fragen
Die Steuererstattung vom Mai hast du doch schon längst ausgegeben. Die war doch sicher auch nicht mehrere Tausend. Und: Wo nichts ist, kann der Insolvenzverwalter nichts holen. Deine normale Lebensführung vor der Insolvenz kann der Insolvenzerwalter nicht ändern/aufheben.
in der Insolvenz benachrichtigt der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber. Der ist für die Abrechnung zuständig und verantwortlich, nicht du. Ist natürlich dumm, wenn der einen Fehler macht (für den er dann auch haftet !!!). Im Interesse eines guten Verhältnisses zum AG empfehle ich, diesen um eine Korrektur der Abrechnung zu bitten und das Ganze dann im Einvernehmen abzuwickeln. Der Insolvenzverwalter und auch du selbst, ihr könnt doch den Pfändungsbetrag ohne die genauen zugrunde liegenden Faktoren (Zulagen, Freibeträge etc.) gar nicht genau berechnen.
Außerdem ist es dringend erforderlich, dass du beim Gericht einen Antrag auf Quellenfreigabe für dein Gehalt stellst, damit dein anteiliges Weihnachtsgeld dann nicht bei deinem P-Konto weggepfändet wird.
in der Insolvenz benachrichtigt der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber. Der ist für die Abrechnung zuständig und verantwortlich, nicht du. Ist natürlich dumm, wenn der einen Fehler macht (für den er dann auch haftet !!!). Im Interesse eines guten Verhältnisses zum AG empfehle ich, diesen um eine Korrektur der Abrechnung zu bitten und das Ganze dann im Einvernehmen abzuwickeln. Der Insolvenzverwalter und auch du selbst, ihr könnt doch den Pfändungsbetrag ohne die genauen zugrunde liegenden Faktoren (Zulagen, Freibeträge etc.) gar nicht genau berechnen.
Außerdem ist es dringend erforderlich, dass du beim Gericht einen Antrag auf Quellenfreigabe für dein Gehalt stellst, damit dein anteiliges Weihnachtsgeld dann nicht bei deinem P-Konto weggepfändet wird.
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Re: Insolvenz eröffnet - Fragen
Hallo,
bei der Steuererstattung sollte nichts mehr vom IV zurück gefordert werden.
Beim Gehalt ist es so, dass der IV dafür zuständig ist, den AG rechtzeitig zu informieren. Tut er das nicht, hat er Pech gehabt. Allerdings ging es mir am Anfang der Inso auch mal so, dass mein AG die Schreiben des IV schön missachtet hat, mir das volle Gehalt ausgezahlt hat und der IV das dann von mir eingefordert hat. Beim Weihnachtsgeld kommt es darauf an. Bei mir heißt es Jahressonderzahlung und die war voll pfändbar (wobei man ja etwas davon behalten kann), während das Weichnachtsgeld soweit ich weiß nur über 500 Euro pfändbar wäre.
Man kann sich das ausrechnen, bzw gibt es ja Tabellein im Internet dazu.
bei der Steuererstattung sollte nichts mehr vom IV zurück gefordert werden.
Beim Gehalt ist es so, dass der IV dafür zuständig ist, den AG rechtzeitig zu informieren. Tut er das nicht, hat er Pech gehabt. Allerdings ging es mir am Anfang der Inso auch mal so, dass mein AG die Schreiben des IV schön missachtet hat, mir das volle Gehalt ausgezahlt hat und der IV das dann von mir eingefordert hat. Beim Weihnachtsgeld kommt es darauf an. Bei mir heißt es Jahressonderzahlung und die war voll pfändbar (wobei man ja etwas davon behalten kann), während das Weichnachtsgeld soweit ich weiß nur über 500 Euro pfändbar wäre.
Man kann sich das ausrechnen, bzw gibt es ja Tabellein im Internet dazu.
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