Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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ich habe mal eine Frage zur Zeit zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Verfahrens.
Mein Schlusstermin war im September. Mit der Bekanntgabe des Termines wurde die Genehmigung zur Schlussverteilung erteilt. Bis jetzt ist das Verfahren aber noch nicht aufgehoben. Wie lange dauert das denn eurer Erfahrung nach? Und was passiert denn mit dem Geld, das zwischen Schluss- und Aufhebungstermin noch eingeht? Wird das dann in schöner Regelmäßigkeit erneut "schlussverteilt"? Der IV macht nochmal eine Schlussrechnung?
Ich möchte einfach das P-Konto wieder umwandeln, da meine Bank das mit der Quellenfreigabe nicht so ganz kapiert, es passiert immer mal, dass das Gehalt erst später gebucht wird und dann dafür Gebühren kassiert werden, da in dem Monat ja kein Geldeingang war.
Es kam mehr Masse zusammen als er vorher im schlussnericht dem Gericht mitgeteilt hatte . Das war eine Schätzung aber er konnte sich nochmal etwas mehr entnehmen.
Itak65
Nach dem Schlusstermin verteilen die Insolvenzverwalter das, was zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist. Den Rest (der dann noch dazu kommt) nehmen sie mit in die "Wohlverhaltensperiode" als Anfangsbestand. Es kann durchaus mal etwas länger dauern, wenn Zahlungen wegen unbekannten Konto oder gelöschtem Konto zurückkommen.
Danke itak65, zu verwerten gibt's nichts und Verstrickungen auch nicht. Dann hoffe ich mal, dass es nicht mehr so lange dauert
Danke Graf Wadula, ich hatte gehofft, dass Sie sich äußern, hilfreich und fundiert wie immer