Das ist eine Frage die mich aktuell tatsächlich auch umtreibt, da ja laut Gesetz ab dem Zeitpunkt der Neuerwerb erlaubt ist. - Sogesehen also schon mal etwas wie eine "kleine Restschuldbefreiung" man darf wieder Sparen, neues Vermögen behalten etc.
(Bitte korrigiert mich wenn ich damit falsch liege, aber das war das Ergebnis meiner Recherche)
Mein Verfahren ist seit Ende April offen, es gab schon den auch vom Threadersteller hier erwähnten "Berichtsbrief" vom Gericht aber noch kein Eintrag über Zustimmung der Verteilung.
Im Internet steht tatsächlich das kann 12-15 Mon dauern.
Habe etwas in Insolvenzbekanntmachungen Recherchiert und habe zufällig ein gesehen der schon nach 8 Monaten oder so durch war.
Wartet der Insolvenzverwalter tatsächlich auf alle Gläubiger wobei der Schlusstermin ja vom Gericht festgelegt und längst verstrichen ist? Wartet auch der Verwalter auf evtl. Zahlungen (Beispiel Rückzahlungen vom Finanzamt sofern noch welche anstehen) oder muss dafür die Aufhebung nicht zwingend verzögert werden?
Und zu guter letzt, "darf" man den IV mit der Frage nach einiger Zeit "nerven" wann diese Phase eintritt oder ist das eher nicht zu empfehlen?