Fragen zur Vermögensauskunft

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derfragende
Neuankömmling
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Registriert: 10. Okt 2025, 22:12

Fragen zur Vermögensauskunft

Beitrag von derfragende »

Guten Abend,
nach einiger Zeit als stiller Mitleser muss ich nun leider doch einige Fragen stellen, die ich bisher im Forum nicht finden konnte.
In dieser Woche kam Post vom Gerichtsvollzieher, in welchem mir zwei Wochen zur Zahlung der offenen Summe des Vollstreckungsbescheids gegeben wurde. Andernfalls darf ich in knapp drei Wochen bei ihm Vorstellig werden zur Vermögensauskunft. Nun wunderte ich mich bei der Summe welche ich innerhalb der zwei Wochen zahlen solle. Der genannte Vollstreckungstitel war damals über knapp 950€. Zusätzlich würden ja seit dem noch die Zinsen dazukommen.
Den Betrag den ich nun zahlen soll sind nun knapp 400€ (davon knapp 50€ GV Kosten, somit reine Kosten nur 350€). Jetzt bin ich nun am überlegen, diese knapp 400€ zu bezahlen (diese hätte ich noch knapp im Ersparten) damit ich sagen kann, dass der Fall erstmal erledigt ist und ich der Vermögensauskunft zunächst aus dem Weg gehen kann (da ich eigentlich gerne vorher mit meiner SB drüber reden würde) Die volle Summe habe ich aktuell leider nicht, und wäre dann natürlich ärgerlich wenn der GV dann die volle Summe haben will und es eigentlich in die PI einfließen soll.
Leider hat meine Schuldnerberatung erst einen freien Termin zur Fragenklärung nach dem Termin beim GV.

Meine weitere Frage wäre:
Wie verhält es sich bei der Vermögensauskunft mit fremden PKW.
Meine Frau hat einen Kleinwagen auf sich zugelassen. Will diesen aber jedoch aktuell verkaufen. Kann das zu Problemen führen?
Als Ersatz für den zu verkaufenden PKW hat sie außerdem ein Fahrzeug geleast, welcher aber nicht auf sie zugelassen ist. Kann das zu Problemen führen bzw. muss ich beide Fahrzeuge bei der Vermögensauskunft mit anmelden, weil ich potenziell auf diese Fahrzeuge Zugriff habe?

Wie verhält es sich mit wertvollen Gegenständen?
Gibt es da irgendwie (vllt. auch eine gedachte) Obergrenze was ein Gegenstand an Wert haben darf. Das wertvollste was wir zuhause haben ist neben einem knapp 5 Jahre altem PC noch zwei Spielekonsolen. Die würde ich neben den typischen Sachen (TV, Backofen, Kühlschrank und Co.) als die „teuersten“ Produkte im Haushalt ansehen. Am Ende will ich einerseits nicht jeden Quatsch als „quasi“ wertvoll eintragen, andererseits aber auch nicht zu wenig.

Vielen Dank schonmal und ich hoffe ich habe den Fall mit der fehlerhaften Summe verständlich erklärt.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Fragen zur Vermögensauskunft

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Hi derfragende,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Vermögensauskunft" geschaut?
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AktiverRentner
Fortgeschrittener
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Re: Fragen zur Vermögensauskunft

Beitrag von AktiverRentner »

Die Vermögensauskunft betrifft nur dich, nicht deine Frau. Ob deine Frau 1 oder 5 Autos hat, ist ihr und nicht dein Problem oder Vermögen. Du musst beim GV nur Auskunft geben über dein Vermögen und nicht das deiner Frau.

Wenn du mit deinem Vermögen in die Insolvenz gehen willst, empfehle ich, nichts zu bezahlen, sondern ganz friedlich beim GV die Vermögensauskunft abzugeben. Ziehe dir aus dem Netz die Vorlage zur Vermögensauskunft, dann siehst du, was verlangt wird.
Gehe davon aus, dass die 400 € nur eine Teilforderung ist. Wenn du bezahlst, kommt gleich danach die nächste und dazu jedesmal Extra Kosten für GV etc. Bei einer Insolvenz fällt das sowieso alles mit weg.

Trennt möglichst bald die Konten, löst ev. Gemeinschaftskonten auf, Konten deiner Frau sind dann nicht betroffen, auch nicht in der Insolvenz.
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Schuldine
Wissender
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Beiträge: 158
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Fragen zur Vermögensauskunft

Beitrag von Schuldine »

AktiverRentner hat geschrieben: 12. Okt 2025, 12:41 Gehe davon aus, dass die 400 € nur eine Teilforderung ist. Wenn du bezahlst, kommt gleich danach die nächste und dazu jedesmal Extra Kosten für GV etc.
Genau so ist es!
Und solche Teilforderungen bestehen gerne aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Kosten und bereits verjährten Zinsen (je nach Alter der Forderung/Titulierung und ob es inzwischen schon Vollstreckungsmaßnahmen gab).

Deshalb besorge dir umgehend beim GV eine Forderungsaufstellung und prüfe zunächst, was da genau eingetrieben werden soll. Selten bis nie gehen in solchen Fällen Zahlungen auf die ursprüngliche Hauptforderung.

Wie alt ist denn der Vollstreckungsbescheid, wenn du von "damals" schreibst?
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