Wenn man es so sieht wie Tom, sollte man auch seine Pfandflaschen im Keller in den Antrag schreiben. Es steht nämlich nirgends, dass man es nicht tun soll und rein der stumpfen Arithmetik folgend gehören sie zur Masse. Dasselbe gilt übrigens auch für Paybackpunkte und ähnliches.
Das Verrückte ist: Praktisch niemand mit dem ich in 12 Jahren gesprochen hätte, wäre auf die Idee gekommen sowas in den Antrag zu schreiben. Ich hätte auch noch nie gehört, dass dies jemand verlangt hätte oder gar jemand Probleme bekam weil er es nicht tat.
Das einzige was ich zu dem Thema mal auf einer Veranstaltung dazu gehört habe war von einem Insolvenzverwalter der dringend bat sowas zu lassen und sich auf echte Wertsachen zu beschränken. Der Grund: Sobald etwas im Antrag steht ist er quasi gezwungen sich auch damit zu beschäftigen - völlig egal was für ein Müll es ist.
Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Absoluter Quatsch, meiner Meinung nach.
Wenn Du schon selbst schreibst: " ... jeden Mist ...".
Und Du bist mit den einschlägigen Verkaufsportalen vertraut, kannst also etwa das Preisgefüge für Deinen "Mist" einschätzen.
Aber wenn Du Dich bei Deinem IV in spe unbedingt unbeliebt machen willst, dann bitte, liste Deinen Mist detailliert auf.
Viel Glück bei Deinem Verfahren !
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Wenn er es schon auflistet, dann kann er es ja gleich selbst verkaufen.
Um sich beim IV nicht unbeliebt zu machen, schreibt er noch die durch Verkauf erzielten Preise dahinter, händigt ihm die Summe aus und darf dann mit ruhigem Gewissen "keine Wertgegenstände" eintragen.
Tom, sag uns doch mal bitte was der Gerichtsvollzieher bisher bei dir gepfändet hat und was nicht!
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Entschuldigung, mir sind diese Dinge tatsächlich trotz Kündigung meiner 3 Konten seit 2016 fremd.
Das Einordnen solcher Besitztümer fällt mir einfach schwer zu deuten - zu verordnen; ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen, was einen Wert zu besitzen scheint und Luxusgüter betrifft.
Offenbar scheinen Luxusgüter einen beständigen Wert zu besitzen als bloß wertvolle. Und wer es hintertreibt solches anzugeben, scheint nach gängiger Ordnung seine Insolvenz vorsätzlich zu gefährden.
Aber vielleicht schmeiße ich einfach nicht soviel weg wie andere und pflege meine Dinge und lebe demnach irgendwo auf einer Insel im Wald ...
Selbst trotz Haftbefehl @Schuldine , konnte ich dem bislang entgehen. Nun stelle ich aber eine Antrag meine Obliegenheiten offen zu legen, und wenn es einen beschissenen Kugelschreiber betrifft!
Das Einordnen solcher Besitztümer fällt mir einfach schwer zu deuten - zu verordnen; ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen, was einen Wert zu besitzen scheint und Luxusgüter betrifft.
Offenbar scheinen Luxusgüter einen beständigen Wert zu besitzen als bloß wertvolle. Und wer es hintertreibt solches anzugeben, scheint nach gängiger Ordnung seine Insolvenz vorsätzlich zu gefährden.
Aber vielleicht schmeiße ich einfach nicht soviel weg wie andere und pflege meine Dinge und lebe demnach irgendwo auf einer Insel im Wald ...
Selbst trotz Haftbefehl @Schuldine , konnte ich dem bislang entgehen. Nun stelle ich aber eine Antrag meine Obliegenheiten offen zu legen, und wenn es einen beschissenen Kugelschreiber betrifft!
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Mit dem Haftbefehl hast du dir wahrlich keinen Gefallen getan, denn der löst sich nicht einfach so in Luft auf!
Um den loszuwerden:
Setze dich mit deinem zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung. Falls du den nicht kennst, dann frag beim Vollstreckungsgericht nach. Dann teilst du dem Gerichtsvollzieher mit, dass du den Haftbefehl loswerden willst und bittest ihn dich zu besuchen. Er wird sich umsehen und wird dir mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit mitteilen, dass deine Besitztümer eben KEINEN Wert haben und es deshalb nichts zu pfänden gibt! Dann legst du in seinem Beisein die Vermögensauskunft ab und weißt danach genau, was du NICHT eintragen brauchst!
So einfach kanns sein und hättest du längst hinter dir haben können statt eines Haftbefehls!
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Entschuldigung, das war zu kurz geschrieben. Ich wollte sagen, dass ich trotz damaligen Haftbefehl niemals eine Vermögensauskunft (VA) ablegte und daher mit diesem Thema bislang nichts zu tun hatte.
Da war es dann aber nach vielen Jahren 2021 so weit, dass ich die zu Grunde liegenden Forderungen der Gerichtskasse zahlen musste, aber wieder keine VA abgab. Das war damals für mich menschlich gesehen ein Unding.
Da war es dann aber nach vielen Jahren 2021 so weit, dass ich die zu Grunde liegenden Forderungen der Gerichtskasse zahlen musste, aber wieder keine VA abgab. Das war damals für mich menschlich gesehen ein Unding.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Nein, tust du sicherlich nicht. Ich kann dich sogar gut nachvollziehen, weil einem keiner sagt, was man anzugeben hat und was nicht. Mein Stiefvater hat einen 10 Jahre alten Laptop, der hat damals 1.800 Euro gekostet und läuft auch heute noch gut. Er würde den sofort angeben. Ein Gerichtsvollzieher würde dazu nur sagen "Was will ich denn mit dem alten Ding?".
Ich geb dir da schon irgendwo Recht, im Zweifelsfall besser angeben als dass man nachher der Gelackmeierte ist, eben weil man nirgendwo darüber beraten / aufgeklärt wird. Aber was Gerichtsvollzieher wirklich interessiert sind eben Sachwerte wie Bargeld (ob er dir nen 5 Euro Schein aus dem Geldbeutel wegnimmt kann ich mir nicht vorstellen) oder eben Sachwerte wie Aktien, Schmuck (Gold, Silber), NEUE Elektronik wie beispielsweise ein 2.000 Euro teurer Fernseher / Smartphone. Die kann er gegen günstige Geräte austauschen.
Es wird einem aber nicht alles bis auf Kühlschrank, Bett und Stuhl unterm Hintern weggepfändet.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Ist halt einfach nur schwierig, wenn nicht einmal generelle Hinweise (Vgl.) vorgegeben sind. Gibt ja auch sonst für jeden Ablauf eine Arbeitsanweisung. Ich möchte eben nur das Richtige um was es geht.
Danke jedem einzelnen Kommentatoren. Etwas lichter - wenn auch nicht erhellend - sprechen dann die Erfahrungswerte für sich, die ich alle sehr wohl wahrgenommen habe.
Danke jedem einzelnen Kommentatoren. Etwas lichter - wenn auch nicht erhellend - sprechen dann die Erfahrungswerte für sich, die ich alle sehr wohl wahrgenommen habe.
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