Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

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TomH
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von TomH »

Ich denke solch Vermögensauskunft ist nicht gerade eindeutig. Daher ja auch meine Bspl.

Es ist für mich daher immernoch schwer zu verstehen, was man angeben soll (müsste), um nicht nachher für eine fehlende Information Nachteile zu erhalten.
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robo
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von robo »

Dann gib doch einfach alles an, was Deiner Meinung nach zu Deinem Vermögen gehört
- was spricht dagegen ?

Zu einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gehören nun mal einige Formulare, s. InsO § 305:
https://dejure.org/gesetze/InsO/305.html
u.a. eben auch ein 'Vermögensverzeichnis', hier sind die ganzen Formulare:
https://justiz.de/service/formular/date ... 2_2020.pdf

Im Gesetz steht:
"Hat der Schuldner die amtlichen Formulare nach Absatz 5 nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, fordert ihn das Insolvenzgericht auf, das Fehlende unverzüglich zu ergänzen."

Die Formulare werden also vom Gericht geprüft.

Wer also seine edle Couch und seinen sonstigen Hausrat dort angeben möchte, um ja nichts falsch zu machen, der kann das doch tun - und das Gericht erfreuen, wenn sämtliche Einzelteile vom guten Silber aufgeführt werden.
Dann dauert es mit der Eröffnung eben halt nur etwas länger.

Oder man liest, was da steht ...
Zitat
"Bescheidene Lebensführung übersteigende Hausratsgegenstän-
de, Möbel, Fernseh- und Videogeräte, Computer, sonstige elek-
tronische Geräte, wertvolle Kleidungsstücke, sonstige wertvolle
Gebrauchsgegenstände (z. B. Kameras, Waffen, optische Geräte
u.Ä.), wertvolle Bücher (Anzahl, Gesamtwert)

Zitat Ende
... und schaltet sein Gehirn ein.

Ersatzweise den PC ... und sucht in den einschlägigen Portalen nach Vergleichbarem.
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Neuling2025
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von Neuling2025 »

Hallo,
ich kann robo in allen Punkten nur zustimmen.
Mir hat damals die Schuldnerberaterin auch gesagt, man sollte einfach alles wahrheitsgemäß angeben. Nach besten Wissen und Gewissen.
Und wenn man sich unsicher ist, dann lieber angeben als weglassen.
Ich habe, auch auf anraten der Beraterin, sogar noch ein Blatt Papier mit Ergänzungen, oder Bemerkungen zu den ein oder anderen Punkt. Schadet nicht, und macht einen guten Eindruck.
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caffery
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von caffery »

Nein, seinen Insolvenzantrag mit "Wertgegenständen" zu fluten die auf den Sperrmüll gehören macht keinen guten Eindruck - Insolvenzverwalter werden euch dafür eher doof finden.
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TomH
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von TomH »

Vllt. noch einmal zur Erklärung:

Man könnte schon erkennen, dass ein "NoName" PC von Aldi - der zehn Jahre alt ist - nicht unbedingt luxuriös ist.

Auch könnte man sich denken, dass eine "NoName" Couch von Poco, Spar und sonst einem Discounter nicht gerade das Niveau beinhaltet wertvoll, gar luxuriös zu sein.

Auch könnte man sich denken, dass ein Kontrabass, dem allmöglicher Schaden anheim steht irgendwann ökonomisch als Totalschaden gilt.

Aber all dem steht bislang gegenüber: "Hat der Schuldner die amtlichen Formulare nach Absatz 5 nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, fordert ihn das Insolvenzgericht auf, das Fehlende unverzüglich zu ergänzen.", was allerdings nicht die Meldung und Begutachtung solcher Güter anzugehen scheint, als viel mehr das Auslassen bestimmter Angaben als solches insgesamt. Also eine Frage kpl. oder nur teilweise auszulassen.

Ich finde z.B. in Kleinanzeigen so unterschiedliche Preisvorstellungen wie bei Ebbe und Flut: von zu verschenken bis sonst wo hinaus ...

Da ich also kein festes Regelwerk bisllang erkennen konnte, was und zu welchem Kurs entweder in eine bescheidene Lebensführung gehört und ab wann man von Luxusgütern auszugehen hat - bei seiner ANtragstellung -, werde ich wohl jeden Mist mit aufnehmen müssen, um eben nicht Gefahr zu laufen etwas vorsätzlich unterschlagen zu wollen.
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Neuling2025
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von Neuling2025 »

Dann mach es doch einfach!
Und denken kann man vieles.
Außerdem kannst du die Fragen nach wertvollen Gegenständen, wo du DENKST das du keine besitzt, mit einem einfachen Nein beantworten.
Aber mehr möchte ich zu diesem leidigen Thema nun nicht mehr sagen.
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Schuldine
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von Schuldine »

Ja, denken kann man vieles!
Ich denke mir z.Bsp. dass Tom gar keinen eigenen Hausrat besitzt, da er ja bei seiner Mutter wohnt!
Also gibt es da auch nichts anzugeben.
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TomH
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von TomH »

Schuldine hat geschrieben: 26. Sep 2025, 15:36 Ja, denken kann man vieles! ...
und Wissen tun wenige (ganz allgemein geschrieben).

Auch habe ich nicht immer bei Muttern gewohnt, außer meiner Kindheit auch bei Vaddern.

Ich hätte auch noch ein Ceranfeld und einen kaputten 26' Fernseher, was ich aus meiner letzter Wohnung - ich meine mich zu erinnern um 2012 als meine Mutter erstmalig ernsthaft erkrankte - mitgenommen habe um es zu erhalten. Auch ein Weichholzschrank und eine Relaxliege aus meiner alten Wohnung steht in meinem Zimmer und ein alter Gitarrenkoffer im Keller (usw.). Einen Flitzebogen und etliche Bücher besitze ich noch, darunter ein Band vom parlamentarischen Rat zum Grundgesetz - damals (10 Jahre etwa) glaube ich für 120 Euro über ein Antiquariat über das Internet bezogen).
Insofern stehen (und lagern) einige Dinge hier in der Wohnung (1 Zimmer, Keller, Kammer und Garage).
Aber mehr möchte ich zu diesem leidigen Thema nun nicht mehr sagen.
Ob es einem nun leidig vorkommt oder nicht; verweise ich auf die Obliegenheit nichts zu verschweigen, da dies nun einmal nicht umsonst auch Folgen mitsich ziehen kann, ich ich zumindest nicht beabsichtige und daher lieber zuvor nachfrage, ob es hierzu etwaige Richtlinien gibt, die das Anmelden von wertvollen und luxuriösen Dingen näher beschreibt, als in irgendwelchen Portalen selbst zu suchen um dann wie erwähnt von "Zu verschenken" bis "unendlich" stößt.

Ich dachte es gebe da irgend(wie)eine Arbeitsanweisung für die PI, also den IV, wie es sonst für jegliche Arbeit Anweisungen gibt. Respektive Verordnungen.
Und da ich nicht nur mein Verhalten seit 2016 körperlicher Gegenstände praktisch um 180° verändert habe, als mir die drei Hauptgläubiger meine Konten kündigten, habe ich mich mit meiner damaligen Klagen befasst und herausgefunden, das es eben nun mal bestimmte Vorgaben (usw. usf.) gibt, die meine ansonsten auch zuvor sehr genau Art und Weise sogar noch mehr prägten, alles nach Recht und Ordnung zu tun. Sozusagen ;-)
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Itak65
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von Itak65 »

Tom ich habe mich auch wegen allen möglichen verrückt gemacht in 8 Wochen bin ich fertig. Bleibt die vbuh die ich bezahlen muss ist ein klax zu meinen Gesamtschulden kar macht man sich verrückt was noch kommen könnte. aber es bringt dir nichts ausser schlaflose Nächte..
Itak65
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TomH
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...

Beitrag von TomH »

Das stimmt wohl. Auch sind zu viele unterschiedliche Beziehungen jeweilig, die einwirken. Aber ich komme aus meiner Haut auch nicht raus.

best
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