Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

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AnHe76
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Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von AnHe76 »

Guten Morgen zusammen,

mein Verfahren ist ja am 11.09.25 eröffnet worden, Antragstellung war der 28.08.25. Nun treiben mich aber zwei Fragen um:

1. ich habe im Juni eine Steuererstattung erhalten, knapp 1.300 Euro. Daraufhin habe ich mir 1.000 Euro am 23.06. bar abgehoben, da ich gern mit Budgets arbeite (Briefumschläge) und den "Geldsegen" quasi genutzt habe, um meinen Lebensunterhalt mal etwas besser bestreiten zu können. Zusätzlich habe ich mir Anfang Juli nochmals 1.000 Euro von meinem damals auch zurückgelegten Geld geholt, da ich zu dieser Zeit Urlaub hatte und zudem auch mal Geld für Bekleidung und die Renovierung meiner Wohnung benötigte. Alles im bescheidenen Rahmen, ich spreche hier nicht von Luxus. Und ja, man ist auch mal essen gegangen oder auch mal ins Kino, einen Tagesausflug etc. Zudem habe ich am 15.07.25 hoffnungsvoll meinen letzten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den 4 Gläubigern unternommen, eine Insolvenz stand noch nicht im Raum. Aber kann mir hieraus jetzt ein Strick gedreht werden? Ich hab das Geld nicht beiseite geschafft, ich hab es im Rahmen einer normalen Lebensführung ausgegeben bzw. in meine Budgetumschläge aufgeteilt und eben mal nicht jeden Cent 5mal umgedreht (wie gesagt, ich spreche hier nicht von Luxus oder Verschwendung). Es ist auch wirklich ausgegeben. Jetzt habe ich nur Angst, dass die IV mir da irgendetwas unterstellen könnte.

und 2. habe ich ein Auto-Abo (kein Leasing). Das Fahrzeug nutze ich, um zwischen meinem jetzigen Wohnort und dem meines LG (100km weit weg) zu pendeln, um im Notfall bei meinem schwer erkrankten Vater sein zu können (400km weit weg) und meine Tochter (22, schwerhörig und psychisch instabil - 100km entfernt und weit abseits von vielen Öffis) noch unterstützen zu können bei Bedarf. Ich könnte das auch aus meinem unpfändbaren Anteil bestreiten. Kann sie den Vertrag kündigen und rückwirkend Lastschriften zurückfordern? Ich habe die Gründe angeführt. Wie gesagt, es ist aus dem unpfändbaren Anteil zahlbar.

Danke wie immer für eure Meinungen und Erfahrungen.
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

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Hi AnHe76,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz" geschaut?
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caffery
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von caffery »

1. Der Zeitraum ist unglücklich - das hätte man geschickter machen können indem man mit der Antragstellung 3 Monate ab der Steuererstattung hätte warten sollen.
Innerhalb dieser 3 Monate können solche Rechtsgeschäfte relativ leicht angefochten werden. Also ja - es kann gut sein, dass der Insolvenzverwalter bei Ansicht der Kontoauszüge und des Zeitablaufs in diese Richtung aktiv wird.

2. Das sollte aus Sicht des Insolvenzverfahrens kein Problem sein.
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AnHe76
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von AnHe76 »

Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort...aber was heißt: sie könnte aktiv werden? Ich habe das Geld bar abgehoben und Quittungen für meinen alltäglichen Einkauf habe ich nun wirklich nicht aufgehoben, auch nicht für Restaurantbesuche etc. Ich hab das Geld auch genutzt quasi, um die nächsten Monate darauf nicht ganz so knapp sein zu müssen im normalen Lebensunterhalt. Was könnte hier auf mich zukommen?
Zudem stand damals noch keine Insolvenz im Raum, ich hatte ja immer noch die Hoffnung, dass die Gläubiger dem außergerichtlichen Einigungsversuch zustimmen.
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caffery
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von caffery »

Für den 3-Monats Zusammenhang ist es weniger erheblich was du mit dem Geld gemacht hast als viel eher ob der Betrag grundsätzlich pfändbar war - also den Gläubigern zur Verfügung gestanden hätte. Dies trifft ja zu.
Auch war die Zahlungsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt ja bereits bekannt.

Vielleicht findet er Deine Erklärung okay und es passiert nichts weiter. Da es aber innerhalb der 3-Monatsanfechtung passiert ist musst du aus meiner Sicht im worst case damit rechnen, dass er die Steuererstattung haben will.

Wenn der Vorgang mehr als 3 Monate her gewesen wäre, hätte Deine dargelegte Erklärung aus meiner Sicht ausgereicht um das Thema zu beenden. Aber so - wie gesagt. Doofer Zeitablauf den ich persönlich anders beraten hätte.

Aber vielleicht hast du ja auch Glück und es passiert gar nichts. So unwahrscheinlich ist auch das nicht. Also gehen wir erstmal vom besten aus und machen uns nicht verrückt;)
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AnHe76
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von AnHe76 »

Das versuche ich mir auch die ganze Zeit zu sagen: noch ist nichts entschieden...aber wie will sie das Geld zurückhaben, wenn ich nichts habe... Ich müsste es mir irgendwie zusammenleihen wieder...was aber dann auch nicht den Vorgaben eines Insolvenzverfahrens entspricht oder?
Und wäre das ein Grund, mir am Ende die RSB zu versagen?
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caffery
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von caffery »

Es entspricht den Vorgaben von Insolvenzverwaltern sämtliche Vermögenswerte die im Rahmen des gesetzlich möglichen liegen zu realisieren um Masse zu generieren. Das sind keine Finanzpädagogen.
Es ist nicht per se verboten sich im Insolvenzverfahren Geld zu leihen.

Ich werde Dir jetzt hier keine weiteren Horrorgeschichten erzählen. Das führt zu nichts. Mach Dich nicht verrückt und gehe davon aus, dass Du (wie die allermeisten IK-Verfahren) unter dem Radar laufen wirst und überhaupt nichts passiert.
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AnHe76
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von AnHe76 »

Danke dir, dann werde ich jetzt mal einfach abwarten, was passiert und zur Not muss ich das Geld mir halt irgendwie zusammenborgen...
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Rotkäppchen
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von Rotkäppchen »

Wir hatten einen ähnlichen Fall. Insolvenz wurde Ende August eröffnet. Im Juni haben wir eine Steuererstattung erhalten. Nicht so hoch wie bei dir, es waren etwa 200€. Der IV hat sich danach erkundigt. Ich habe ihm ehrlich gesagt, das das Geld ausgegeben wurde.

Seine Antwort. Was nicht mehr da ist, ist nicht mehr da.

Damit war das Thema vom Tisch. Haben uns vorher auch Gedanken gemacht, ob er den Betrag fordert.

Von daher abwarten, wie sich deine IV dazu äußert.
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caffery
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von caffery »

Ja, eine Rückfrage ist halt bei sowas ziemlich wahrscheinlich.

Unklar ist halt, ob man glaubhaft machen kann, dass 1300 Euro (plus ja nochmal 1000 Euro wie die TE schrieb) ohne Belege als allgemeine Lebensführung durchgehen.
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AnHe76
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Re: Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz

Beitrag von AnHe76 »

die zusätzlichen 1000 Euro waren wirklich zusammengespart für eben die Wohnungsrenovierung und auch mal neue Bekleidung etc...ich werde sehen, was und ob sie was sagt. Ich zahle generell immer lieber in bar seitdem ich in die Schuldenfalle geraten bin, damit ich eher das Gefühl dafür habe, was noch da ist und was ich ausgeben kann...hoffentlich wird mir das eben jetzt nicht zum Verhängnis
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