Kredit in Wohlverhaltensphase

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Vertinox
Neuankömmling
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Kredit in Wohlverhaltensphase

Beitrag von Vertinox »

Hallo,

Ich bin seit etwa einen dreiviertel Jahr in der Wohlverhaltensphase. Ich hab in der Zeit 3 Kurzzeitkredite in Anspruch genommen, 100€ mit einer 30 tägigen Rückzahlung die ich auch immer beglichen habe

Kann sowas grund genug sein dass die Restschuldbefreiung versagt wird? Leider blicke ich nicht so durch.
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Bot
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Re: Kredit in Wohlverhaltensphase

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Hi Vertinox,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kredit in Wohlverhaltensphase" geschaut?
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Shopgirl
Guru
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Re: Kredit in Wohlverhaltensphase

Beitrag von Shopgirl »

Nö. Du kannst Neuschulden machen.

Ob das sinnvoll ist, steht halt auf einem anderen Blatt. Die Restschuldbefreiung kostet es dich nicht.
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Vertinox
Neuankömmling
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Registriert: 17. Sep 2025, 15:58

Re: Kredit in Wohlverhaltensphase

Beitrag von Vertinox »

Habe halt davon gelesen dass man keine unverhältnismäßige Schulden machen sollte da sonst ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann.

Deswegen war ich halt etwas nervös ob man diese Kurzzeitkredite ala unverhältnismäßig sehen kann
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mischa1981
Allwissender
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Beiträge: 563
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Kredit in Wohlverhaltensphase

Beitrag von mischa1981 »

Nein, verstößt gegen keine Regeln. Die Insolvenz umfasst auch lediglich die Gläubiger, die bis zur Verfahrenseröffnung ihre Forderungen angemeldet haben, spätere Forderungen können ebenfalls noch geltend gemacht werden, also wenn ein Gläubiger das erst später mitbekommen hat.
Mit neuen Schulden wäre ich aber in der Tat, wie Shopgirl schon sagt, vorsichtig. Wenn du die nicht begleichst, kann neuer Ärger ins Haus stehen.
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