Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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mein Insolvenzverfahren ist am 11.09. eröffnet worden und sofort bekam ich Post von der bestellten Insolvenzverwalterin. Alles soweit klar bis auf den Punkt, dass die Gründe für meine Überschuldung schriftlich dargelegt haben möchte. Ist das rechtens? Muss ich ihr diese Info wirklich geben?
Und sie möchte die Kontoauszüge bis zum Mai haben. Warum? Kann sie Lastschriften einfach so zurückgeben? Ich habe nebenbei ein Autoabo laufen, da ich im Moment zwischen meinem Lebensgefährten und dem Noch-Wohnort 100km pendel...das kann und möchte ich auch von meinem unpfändbaren Anteil weiter bezahlen. Aber kann sie die letzten Lastschriften dafür einfach zurückgehen lassen und sich das Geld holen?
Und ich habe ein paypal-Konto. Das erscheint natürlich ab und zu als Einzug und einmal auch als Einzahlung von meinem Lebensgefährten für ausgelegtes Geld für ihn. Muss ich ihr das auch zur Verfügung stellen oder erst, wenn sie fragt.
Bin um Tipps und Hilfe sehr dankbar, die Situation ist bekanntlich nicht sehr angenehm
Ich kann dir zum Thema PayPal sagen, das mein IV Auszüge wollte, sowie sämtliche eventuell auf dem Konto eingehende Gutschriften zur Masse ziehen wollte. Paypal hat allerdings, in dem Moment als sie von der Insolvenz Kenntnis hatten das Konto derart eingeschränkt das es so oder so für mich nicht mehr nutzbar war. Hab das dem IV so mitgeteilt, es kam nie wieder eine Nachfrage.
Interessant. Ich hab meinem IV damals Bescheid gegeben, dass auf dem PayPal Konto eh kein Guthaben drauf ist und es gab keinerlei Konsequenzen, ich konnte es auch ganz normal weiterhin ohne Einschränkungen verwenden.
Ich wurde nicht nach Gründen für die Insolvenz gefragt aber wenn sie das wissen will würde ich halt schreiben, es lag an Grund X und Y. Klassiker sind Konsumentenkredite, die man irgendwann nicht mehr bezahlen kann weil Krankheit, Arbeitslosigkeit und so weiter.
üblich ist "ich habe krankheitsbedingt die Kontrolle und Übersicht über mein Ausgabeverhalten verlotren und im Ergebnis mehr ausgegeben als ich zur freinen Verfügung hatte"
wenn Du Kontoauszüge hast und Sie die haben will, musst Dzu mitwirken und Sie ihr zur Verfügung stellen - pdf, Fax - Original --hast Du nichts mehr, teil ihr das mit -- dann holt Sie sich die Auszüge gegen Gebühren der Bank auf Kosten der beteilugten Gläubiger/Deiner Zahlungen.
danke für die Antworten bisher. Sie hat das Paypal-Konto bislang nicht explizit angefragt, da steht nur: Kontoauszüge. Soll ich also paypal auch abgeben ungefragt?
Und was ist mit den laufenden Lastschriften auf meinem Bankkonto? Kann sie hier willkürlich welche zurückgehen lassen? Das wäre übel...
Hi AnHe 76,
Zunächst einmal ich musste auch die Gründe für meine Überschuldung angeben.als ich sagte krankheitsbedingt sagte man mir na ein bisschen genauer will ich das schon wissen. Die Frage nach dem Grund ist also nicht unüblich.
Zurück gebucht wurde bei mir nichts obwohl schon sachen waren die der insoverwalter hätte anfechten können. Die Handhabung ist unterschiedlich.
Itak65
AnHe76 hat geschrieben: ↑17. Sep 2025, 15:56Soll ich also paypal auch abgeben ungefragt?
Ich habs damals so gemacht, bei allen Konten, wo mein Name drin war, hab ich dem Insolvenzverwalter eine Kopie von geschickt. Also eingescannt oder Screenshot am PC. Nicht, dass es nachher heißt "Da ist aber noch ein Konto, das Sie uns verschwiegen haben!".
Wichtig ist, immer mit dem Insolvenzverwalter kooperieren und Auskunft geben. Die wollten damals auch Kontoauszüge von der comdirekt haben. Die Bank hat MIR aber gekündigt, meinen Zugang komplett gesperrt und ich hatte die Auszüge dummerweise nicht zuvor als PDF abgespeichert. Hab denen das so mitgeteilt und die haben die Auszüge dann bei der Bank direkt angefragt.
Itak65 hat geschrieben: ↑17. Sep 2025, 16:04
Zurück gebucht wurde bei mir nichts obwohl schon sachen waren die der insoverwalter hätte anfechten können. Die Handhabung ist unterschiedlich.
Itak65
Ich vermute einfach, es liegt auch daran, wie viel Aufwand das ganze macht und ob der Aufwand gerechtfertigt ist. Ich hatte damals noch ein Sparkonto (habe ich immer noch) mit ganzen 4 Euro drauf. Klar hätte der Insolvenzverwalter deswegen keinen Zirkus aufgeführt, aber besser angeben.
Guten Abend! Bin seit knapp 2 Monaten in der Inso und musste ebenfalls Kontoauszüge und Gehaltsmitteilungen der letzten 3 Monate übersenden. Der IV hat auch das Paypalkonto ) gesehen und wollte einen Screenshot. War kein Guthaben drauf, mehr wollte er nicht sehen. Auch die üblichen Verträge laufen normal weiter. Strom, Telefon etc. Es hat mir nichts ausgemacht; in der Inso fragt keiner, ob es dir unangenehm ist. Auch die Gründe für die Verschuldung musste ich angeben, hab schlicht gesagt, wie es ist: schlechtes Konsum Verhalten. LG!