Ich habe eine Frage bzgl. was gepfändet werden darf.
Ich bekomme 1440 Rente und 340 Betriebsrente. Sollte ich das Gericht anschreiben und um Festlegung der Pfändungsgrenze (mit entsprechenden Unterlagen) bitten?
Wird die Pfändungstabelle von der Rentenversicherung/Betriebsrente automatisch berücksichtigt?
Mir ist das nicht verständlich.
Danke für eine Hilfestellung!
Pfändung Rente
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Re: Pfändung Rente
Hallo,
bei mir war es so:
Ich bekam am Anfang meiner Insolvenz EU Rente und eine Betriebsrente.
Gepfändet wurde Anfangs nur bei der EU Rente.
Dann hat der Insolvenzverwalter eine Zusammenlegung beider Renten beim Gericht durchgesetzt.
Die Summe davon wurde dann mittels Beschluss bei der EU Rente Gepfändet.
bei mir war es so:
Ich bekam am Anfang meiner Insolvenz EU Rente und eine Betriebsrente.
Gepfändet wurde Anfangs nur bei der EU Rente.
Dann hat der Insolvenzverwalter eine Zusammenlegung beider Renten beim Gericht durchgesetzt.
Die Summe davon wurde dann mittels Beschluss bei der EU Rente Gepfändet.
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Re: Pfändung Rente
Danke für Deine rasche Antwort. Hast Du viel Hausbesuche von den Inkassobüros gehabt?Icke26 hat geschrieben: ↑3. Jun 2025, 14:09 Hallo,
bei mir war es so:
Ich bekam am Anfang meiner Insolvenz EU Rente und eine Betriebsrente.
Gepfändet wurde Anfangs nur bei der EU Rente.
Dann hat der Insolvenzverwalter eine Zusammenlegung beider Renten beim Gericht durchgesetzt.
Die Summe davon wurde dann mittels Beschluss bei der EU Rente Gepfändet.
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Re: Pfändung Rente
Zu den Hausbesuchen eine kurze Anmerkung:
Die sind nicht sehr üblich. Es gibt Inkassos, die damit drohen, um Druck aufzubauen. In dem Fall kannst du denen aber schlicht (am besten schriftlich) ein Hausverbot erteilen. Und sollte doch mal wer vor der Tür stehen (was wirklich unwahrscheinlich wäre), schließt du die Tür wieder und das war es. Du musst niemanden von denen rein lassen, noch mit denen sprechen.
Auch telefonieren musst du nicht mit denen. Auflegen, Nummer blocken, fertig.
Etwaige Schreiben abheften und mit zur Schuldnerberatung nehmen.
Anders sieht es beim Gerichtsvollzieher aus, den sollte man nicht ignorieren. Aber der macht auch nur seinen Job und ist vermutlich genauso froh wie seine Kunden, wenn Termine schnell und einfach über die Bühne gebracht werden.
Die sind nicht sehr üblich. Es gibt Inkassos, die damit drohen, um Druck aufzubauen. In dem Fall kannst du denen aber schlicht (am besten schriftlich) ein Hausverbot erteilen. Und sollte doch mal wer vor der Tür stehen (was wirklich unwahrscheinlich wäre), schließt du die Tür wieder und das war es. Du musst niemanden von denen rein lassen, noch mit denen sprechen.
Auch telefonieren musst du nicht mit denen. Auflegen, Nummer blocken, fertig.
Etwaige Schreiben abheften und mit zur Schuldnerberatung nehmen.
Anders sieht es beim Gerichtsvollzieher aus, den sollte man nicht ignorieren. Aber der macht auch nur seinen Job und ist vermutlich genauso froh wie seine Kunden, wenn Termine schnell und einfach über die Bühne gebracht werden.
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Re: Pfändung Rente
Wenn bei der DRV ein Pfändungsbeschluss eingeht, dann beachten die die Pfändungsgrenzen (ähnlich wie die Banken beim P-Konto), die Berechnung erfolgt gem. ZPO § 850c.
Wenn Du besondere Ausgaben hast ("besondere Härten" wie hohe Miete ? Medikamente ? o.ä.), dann kannst Du beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags gem. ZPO § 850f stellen.
Und sollte eine Inkasso-Firma tatsächlich einen Besuch abstatten wollen, dann läßt Du ihn nicht rein, sondern erteilst ihm sofort Hausverbot.
Wenn Du besondere Ausgaben hast ("besondere Härten" wie hohe Miete ? Medikamente ? o.ä.), dann kannst Du beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags gem. ZPO § 850f stellen.
Und sollte eine Inkasso-Firma tatsächlich einen Besuch abstatten wollen, dann läßt Du ihn nicht rein, sondern erteilst ihm sofort Hausverbot.
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Re: Pfändung Rente
Bei mir wurden Erwerbsminderungsrente und Betriebsrente auch zusammen berücksichtigt. Davon nach ZPO Beträge abgeführt.
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