Frage zu den Insolvenzphasen
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Frage zu den Insolvenzphasen
Hallo zusammen,
ich weißt, wahrscheinlich denkt ihr euch bei meiner Frage, dass sich das mit kurzer Eigenrecherche auch so herausfinden lassen würde, dem ist leider nicht so und deshalb bin ich verunsichert.
Angenommen laut Insolvenzbekanntmachungen wurde für Person X ein Verfahren eröffnet. (" Für Person X ist am 03.02.2024 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden").
Würde die offizielle Insolvenzphase dann am 03.02.2025 um 16:10Uhr enden und ab dann beginnt die 2-jährige Wohlverhaltensphase?
Falls nein, wie ist es dann? Ich finde dazu echt widersprüchliche Angaben.
Außerdem würde mich echt interessieren, wie häufig etwas in den Bekanntmachungen veröffentlicht wird.
Gibt es ein Jahr nach Bekanntgabe der Insolvenz mit Sicherheit eine Meldung? Oder ist das völlig unterschiedlich?
Für mich ist das Ganze einfach nicht transparent und ich würde mich sehr über Aufklärung freuen.
Vielen lieben Dank im voraus
ich weißt, wahrscheinlich denkt ihr euch bei meiner Frage, dass sich das mit kurzer Eigenrecherche auch so herausfinden lassen würde, dem ist leider nicht so und deshalb bin ich verunsichert.
Angenommen laut Insolvenzbekanntmachungen wurde für Person X ein Verfahren eröffnet. (" Für Person X ist am 03.02.2024 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden").
Würde die offizielle Insolvenzphase dann am 03.02.2025 um 16:10Uhr enden und ab dann beginnt die 2-jährige Wohlverhaltensphase?
Falls nein, wie ist es dann? Ich finde dazu echt widersprüchliche Angaben.
Außerdem würde mich echt interessieren, wie häufig etwas in den Bekanntmachungen veröffentlicht wird.
Gibt es ein Jahr nach Bekanntgabe der Insolvenz mit Sicherheit eine Meldung? Oder ist das völlig unterschiedlich?
Für mich ist das Ganze einfach nicht transparent und ich würde mich sehr über Aufklärung freuen.
Vielen lieben Dank im voraus
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Nein, das Insolvenzverfahren hat kein eingebautes Ende wie das Restschuldbefreiungsverfahren. Es dauert so lange wie es dauert. Ein Jahr ist lediglich ein geschätzter Mittelwert der gern genannt wird.
Und ja - die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird immer öffentlich bekannt gemacht.
Und ja - die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird immer öffentlich bekannt gemacht.
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Wenn es um das Inso-Verfahren eines Menschen geht (nicht um eine GmbH o.ä.), dann gibt es ja zwei (2) Verfahren:
1. Das Insolvenzverfahren, es beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss vom Gericht und endet mit dem Aufhebungsbeschluss vom Gericht - bei dem einen eher (nach wenigen Wochen), bei dem anderen später (nach mehreren Monaten). Das kommt immer auf den Einzelfall an, auf das Gericht, auf den IV, auf die speziellen Verhältnisse des Schuldners.
Den genauen Termin, wann der "Aufhebungsbeschluss" vom Gericht kommt, weiß man also vorher nie.
2. Das Restschuldbefreiungsverfahren (RSB), das beginnt mit dem Insolvenzverfahren, also dem Eröffnungsbeschluss vom Gericht, und endet dann taggenau drei Jahre später.
Die Zeit, nachdem das Inso-Verfahren (s. 1.) vom Gericht "aufgehoben" ist und dann bis zum Ende der drei Jahre, ist dann die sogenannte "Wohlverhaltensphase".
Bei den Insolvenzbekanntmachungen wird immer nur dann was veröffentlicht, wenn was vom Gericht kommt. Da gibt es keine zeitlichen Regelmäßigkeiten.
1. Das Insolvenzverfahren, es beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss vom Gericht und endet mit dem Aufhebungsbeschluss vom Gericht - bei dem einen eher (nach wenigen Wochen), bei dem anderen später (nach mehreren Monaten). Das kommt immer auf den Einzelfall an, auf das Gericht, auf den IV, auf die speziellen Verhältnisse des Schuldners.
Den genauen Termin, wann der "Aufhebungsbeschluss" vom Gericht kommt, weiß man also vorher nie.
2. Das Restschuldbefreiungsverfahren (RSB), das beginnt mit dem Insolvenzverfahren, also dem Eröffnungsbeschluss vom Gericht, und endet dann taggenau drei Jahre später.
Die Zeit, nachdem das Inso-Verfahren (s. 1.) vom Gericht "aufgehoben" ist und dann bis zum Ende der drei Jahre, ist dann die sogenannte "Wohlverhaltensphase".
Bei den Insolvenzbekanntmachungen wird immer nur dann was veröffentlicht, wenn was vom Gericht kommt. Da gibt es keine zeitlichen Regelmäßigkeiten.
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Vielen Dank euch Beiden.
Ich wurde da leider etwas schlecht von der SB aufgeklärt (oder war zu dem Zeitpunkt gedanklich woanders, was den Umständen geschuldet war).
Aber jetzt freue ich mich um so mehr auf das erreichen der WVP, die dann hoffentlich demnächst eintreten wird.
Ab diesem Zeitpunkt darf ich ja auch wieder Geschenke in Form von Geld bzw. im allgemeinen Gutschriften auf meinem Konto erhalten, korrekt?
Letzte Frage. Wenn 1 Jahr wie geschrieben der Mittelwert der Insolvenzphase ist, kann es dann unter Umständen auch sein, dass es weit darüber hinaus dauert, sprich 1,5 Jahre? Oder ist das eher unrealistisch?
Ich wurde da leider etwas schlecht von der SB aufgeklärt (oder war zu dem Zeitpunkt gedanklich woanders, was den Umständen geschuldet war).
Aber jetzt freue ich mich um so mehr auf das erreichen der WVP, die dann hoffentlich demnächst eintreten wird.
Ab diesem Zeitpunkt darf ich ja auch wieder Geschenke in Form von Geld bzw. im allgemeinen Gutschriften auf meinem Konto erhalten, korrekt?
Letzte Frage. Wenn 1 Jahr wie geschrieben der Mittelwert der Insolvenzphase ist, kann es dann unter Umständen auch sein, dass es weit darüber hinaus dauert, sprich 1,5 Jahre? Oder ist das eher unrealistisch?
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Mein Verfahren wurde am 20.04.2022 eröffnet. Die Frist läuft also in knapp 2 Wochen ab, die 3 Jahre sind dann rum.
Das Insolvenzverfahren ist bis heute nicht beendet/vorbei, obwohl es nichts zu verteilen oder abzuwickeln gibt. Ich habe auch keinerlei Informationen o.ä. dazu vom IV oder Gericht. Ich werde also die WVP wohl gar nicht erleben.
Seit dem Eröffnungsbeschluss hat es auch keinerlei Eintragungen bei den Insolvenzbekanntmachungen mehr gegeben.
Das Insolvenzverfahren ist bis heute nicht beendet/vorbei, obwohl es nichts zu verteilen oder abzuwickeln gibt. Ich habe auch keinerlei Informationen o.ä. dazu vom IV oder Gericht. Ich werde also die WVP wohl gar nicht erleben.
Seit dem Eröffnungsbeschluss hat es auch keinerlei Eintragungen bei den Insolvenzbekanntmachungen mehr gegeben.
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Hast du selber mal beim IV nachgefragt?AktiverRentner hat geschrieben: ↑7. Apr 2025, 14:57 Mein Verfahren wurde am 20.04.2022 eröffnet. Die Frist läuft also in knapp 2 Wochen ab, die 3 Jahre sind dann rum.
Das Insolvenzverfahren ist bis heute nicht beendet/vorbei, obwohl es nichts zu verteilen oder abzuwickeln gibt. Ich habe auch keinerlei Informationen o.ä. dazu vom IV oder Gericht. Ich werde also die WVP wohl gar nicht erleben.
Seit dem Eröffnungsbeschluss hat es auch keinerlei Eintragungen bei den Insolvenzbekanntmachungen mehr gegeben.
Das ist auch meine große Angst. Das einfach irgendwas vergessen wird.
Bei mir ist es so, dass ich zu Beginn der PI Besuch vom Insolvenzverwalter hatte.
Wir haben ca. 2 std. miteinander gesprochen und mir wurden viele Ängste genommen.
Im Anschluss habe ich jeden Geldeingang auf meinem Konto per E-Mail gemeldet und den Betrag auf die mir bekannte Bankverbindung überwiesen.
Ich denke, wenn bei mir nach 1,5 Jahren keine Veröffentlichung im Verzeichnis ist, werde ich mal nachfragen.
Es ist aber ausgeschlossen, dass der IV das Ganze in die Länge zieht, wenn er eine Person betreut die regelmäßig Geldeingänge überweist oder?
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Sollte das nicht eigentlich automatisch passieren, dass Gelder über dem Freibetrag und Erstattungen an den IV ausgekehrt werden?
Ausschließen kann man das vermutlich nicht. Aber das würde ich eher unter "schwarze Schafe" unter den Insolvenzverwaltern betrachten.
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Wieso "jeden" ?
Der IV hat doch nur Anspruch auf das, was pfändbar wäre.
Kommen denn jeden Monat mehr als 1.500,- € (Lohn/Gehalt, Rente, Sozialleistungen ... egal was) auf Dein Konto ?
Dieser "Grundfreibetrag" in Höhe von 1.500,- € steht Dir ja jedenfalls zu, ggf. mehr, wenn Du ein höheres Einkommen und/oder Unterhaltsberechtigte (Ehepartner, Kind-er) hast.
1. der IV "betreut" keine Personen, er hat das Insolvenzverfahren zu beaufsichtigen. Sonst nichts.
2. Nein, 'ausschließen' kann man ja nie irgendwas, Fehler können ja überall passieren.
Doch da ja quasi niemand einen Insolvenzverwalter wirklich kontrolliert,
ist die Versuchung vielleicht doch groß ...
Denn während der Phase "eröffnetes Verfahren" bekommt der Insolvenzverwalter m.W. 40% von der "Masse", aber wenn das Verfahren vom Gericht "aufgehoben" wurde
(nach Vorlage des Berichts vom IV), dann wird aus dem 'Insolvenzverwalter' ein 'Treuhänder' und dann bekommt er m.W. nur noch 5% ...
Schon ein Unterschied.
Da kann man sich als IV schon mal etwas Zeit mit dem Schlussbericht lassen, wenn der Schuldner gern und freiwillig zahlt ... (vielleicht sogar mehr als er müsste).
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Re: Frage zu den Insolvenzphasen
Bei mir ähnlich. Mein Insolvenzverfahren wurde Ende Januar 2021 eröffnet und endete glaube am 25.01.2023, also gut 2 Jahre nach Verfahrensöffnung, beendet.Dieter1981 hat geschrieben: ↑7. Apr 2025, 14:32 Bei mir waren es 16 Monate, es kann also durchaus vorkommen.
Ich war daher 2 Jahre rein im Insolvenzverfahren und dann noch 1 Jahr in der "Wohlverhaltensphase".
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