Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
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Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Hallo zusammen,
kurze frage, meine Insolvenz wurde im November 24 aufgehoben und seither bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Ich habe nun meine Steuererklärung 24 gemacht und meinen Bescheid erhalten - dort steht drin das ich zur Auszahlung gesonderten Bescheid erhalte, der Finanzamt Mitarbeiter sagte, mir wird das Geld ausgezahlt da ich in der Wohlverhaltensphase bin und mein Treuhändler keinen („Nachtrag?“) beantragt hat.
Bin mir aber nun unsicher, da ich ja 2024 noch in der Insolvenz war. Habt ihr da Erfahrungen?
kurze frage, meine Insolvenz wurde im November 24 aufgehoben und seither bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Ich habe nun meine Steuererklärung 24 gemacht und meinen Bescheid erhalten - dort steht drin das ich zur Auszahlung gesonderten Bescheid erhalte, der Finanzamt Mitarbeiter sagte, mir wird das Geld ausgezahlt da ich in der Wohlverhaltensphase bin und mein Treuhändler keinen („Nachtrag?“) beantragt hat.
Bin mir aber nun unsicher, da ich ja 2024 noch in der Insolvenz war. Habt ihr da Erfahrungen?
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Hi Marv,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererklärung - Wohlverhaltensphase" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererklärung - Wohlverhaltensphase" geschaut?
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Der Insolvenzverwalter hat keine Nachtragsverteilung beantragt. Das bedeutet, dass die Masse die anteilige Steuererstattung - bis November 2024 - nicht mehr erhält, sondern vollständig an Dich ausgezahlt wird.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Bei mir bin ich auch mal gespannt, bei mir lief die Abtretungsfrist bzw. Die Wohlverhaltensphase am 18.02.2025 aus. In meinem Steuerbescheid steht auch das ich gesondert darüber informiert werde. Von meinem Lohn ging bisher auch weiter der Pfändbare Betrag ab. Laut Treuhänder zählen die Beträge weiter zur Masse bis ich den Bescheid vom Gericht in den Händen halte. Was denkt ihr geht die Steuererstattung dann auch weiter zum Treuhänder
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
@SvenColonia: Maßgeblich ist das Jahr der Aufhebung. Beträge aus Steuerguthaben in der WVP sind nicht massezugehörig.
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Ja aber die ist ja am 18.02.25 ausgelaufen die Erstattungserklärung ist am 28.03.25 gekommen, daher bin ich gespannt wohin das Finanzamt jetzt den Betrag überweisen, letztes Jahr hatte ich anteilig etwas bekommen. Habe aber den Beschluss vom Gericht auch noch nicht erhalten, denke der wird in den nächsten Wochen erst erfolgen.SchuldenMeister hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 18:22 @SvenColonia: Maßgeblich ist das Jahr der Aufhebung. Beträge aus Steuerguthaben in der WVP sind nicht massezugehörig.
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Wenn Du letztes Jahr anteilig die Steuererstattung erhalten hast, dann ist Dein Verfahren wahrscheinlich im Jahr 2023 aufgehoben worden.
Die Erteilung der RSB hat nichts mit der Aufteilung von Steuerguthaben zutun.
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Dachte weil die Wohlerhalungsphase auch zum 18.02.25 auslief der Treuhänder das Geld jetzt noch zur Masse zählen könnte. Ich werd ja sehen was passiert wenn man mit nix rechnet freut man sich umso mehr wenn man etwas bekommt. Hab das aber auch nicht verstanden das der Treuhänder weiter Geld von meinem Arbeitgeber kassiert weil der Beschluss noch nicht verläuft. Die abtretungsverpflichzung lief ja auch bereits aus. Bin gespannt wielange es noch dauert bis alles abgeschlossen ist.
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
§ 300 a Abs. 2 InsO: bis Rechtskraft des Beschlusses muss der Treuhänder die pfändbaren Beträge treuhänderisch einziehen.
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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Kurzes Update: ich habe die volle Erstattung für 24 heute Morgen erhalten 

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Re: Steuererklärung - Wohlverhaltensphase
Hattest den vorher noch ein Schreiben vom Finanzamt bekommen ?
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