Hallo zusammen,
ich bin aktuell in der Insolvenz und habe festgestellt das auf meiner Abrechnung 2 Unterhaltspflichtige berücksichtigt sind und dementsprechend Gehalt auf mein Konto überwiesen wird. Allerdings hat mir mein damaliger Anwalt nur eine Unterhaltspflichtige Person auf der Bescheinigung für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages berücksichtigt. Somit kann ich nicht über mein komplettes überwiesenes Gehalt verfügen.
Die damalige Erklärung des Anwalts war, da meine Frau arbeiten geht (Teilzeit, 15 Stunden/Woche) könne sie nicht berücksichtigt werden. Ist das Grundsätzlich so oder gibt es Chancen den Freibetrag zu erhöhen?
Danke für eure Tipps
Differenz Pfändungsfreibetrag
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