Differenz Pfändungsfreibetrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
jeaba
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 24. Mär 2025, 16:25

Differenz Pfändungsfreibetrag

Beitrag von jeaba »

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in der Insolvenz und habe festgestellt das auf meiner Abrechnung 2 Unterhaltspflichtige berücksichtigt sind und dementsprechend Gehalt auf mein Konto überwiesen wird. Allerdings hat mir mein damaliger Anwalt nur eine Unterhaltspflichtige Person auf der Bescheinigung für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages berücksichtigt. Somit kann ich nicht über mein komplettes überwiesenes Gehalt verfügen.

Die damalige Erklärung des Anwalts war, da meine Frau arbeiten geht (Teilzeit, 15 Stunden/Woche) könne sie nicht berücksichtigt werden. Ist das Grundsätzlich so oder gibt es Chancen den Freibetrag zu erhöhen?

Danke für eure Tipps
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Differenz Pfändungsfreibetrag

Werbung

Hi jeaba,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Differenz Pfändungsfreibetrag" geschaut?
0
Antworten