Vor bisschen mehr als 2 Wochen wurde mein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter hat mir bisher nur einen Brief geschrieben, worin sinngemäß steht: "Eine Sperrung des Girokontos auf meinen Wunsch erfolgt nicht. Falls ihr Konto trotzdem von der Bank gesperrt wird, wenden Sie sich bitte an mich."
Meine Frage ist deshalb: Wird das P-Konto während eines Insolvenzverfahrens immer "gesperrt" - bzw eben die Beträge oberhalb des Freibetrags gepfändet und an den IV überwiesen? Oder muss das gar nicht so sein? Kann das auch die Bank selbst einrichten, nachdem die Insolvenz bekannt gemacht wurde?
Im Moment sehe ich nämlich von einer Sperrung/Insolvenzbeschlag/was auch immer auf meinem P-Konto nichts. Habe auch keine Mitteilung der Bank erhalten. Würde dann der IV mein Konto nur über die Kontoauszüge "kontrollieren" und eventuelle Geldeingänge müssten dann von mir an ihn manuell überwiesen werden? Oder kommt da vielleicht noch was?
(Mein Erstgespräch mit dem IV ist erst in 3 Wochen, deshalb schon mal hier die Frage)
Immer Insolvenzbeschlag auf P-Konto bei Eröffnung?
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Re: Immer Insolvenzbeschlag auf P-Konto bei Eröffnung?
Hi Darnox,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Immer Insolvenzbeschlag auf P-Konto bei Eröffnung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Immer Insolvenzbeschlag auf P-Konto bei Eröffnung?" geschaut?
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Re: Immer Insolvenzbeschlag auf P-Konto bei Eröffnung?
Nein, typischerweise wird ein P-Konto nicht separat gesperrt. Dennoch gibt es Banken, die das trotzdem machen - und ich vermute, dass dein IV einfach so weit mitgedacht hat und das informativ rein geschrieben hat.
also wenn nichts gesperrt ist, dann ist alles gut.

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