Zum 2. Mal in Insolvenz

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crimo110
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Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von crimo110 »

Hallo und guten Abend,
aufgrund einer Krankheit muss ich wahrscheinlich zum 2. Mal in eine Insolvenz.
Die Krankheit wird behandelt, ich habe mir Hilfe gesucht.
Ich war von 2009-2015 in einer Privatinsolvenz. Restschuldbefreiung wurde November 2015 erteilt.
Nun sagt mir die Schuldenberatung, dass ich, wenn das Insolvenzverfahren so durchgeführt wird, nur 3 Jahre in der Insolvenz wäre. Ich habe aber gelesen, dass ein 2. Verfahren 6 Jahre dauert.
Und wie soll ich die Gläubiger so lange bis November hinhalten?
Da werden doch sicher Pfändungen kommen?
Ich habe mir ein anderes Konto zugelegt, die Zahlungen ab Februar kann ich nicht mehr leisten.
Was kommt da alles auf mich zu?
Danke für Antworten.
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

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Hi crimo110,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zum 2. Mal in Insolvenz" geschaut?
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Shadow
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von Shadow »

Wenn es nun das zweite Mal ist, weißt du doch schon, was auf dich zukommt. Lass dich halt bis November pfänden, was sollst du sonst groß tun?
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Shopgirl
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Nein, es sind nur 3 Jahre.
Es wären 5 Jahre, wenn die erste Restschuldbefreiung auf einem Antrag beruht, der nach dem 30. September 2020 gestellt worden wäre.
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crimo110
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von crimo110 »

Es sieht so aus, dass die Insolvenz erst eingereicht werden kann im November. Im November 2015 war meine Restschuldbefreiung rechtskräftig. Das ist sehr lange bis dahin.
Nächsten Monat werde ich alle Kreditraten (5 Gläubiger) nicht mehr bedienen können.
Ein neues Konto ist schon eingerichtet.....
Wie lange dauert es, bis die Pfändungen oder Mahnbescheide eingehen. Bei der 1. Inso hat sich ein RA drum gekümmert, jetzt macht es die Schuldenberatung, was ich jetzt nicht abschwächen möchte.
Ich hoffe, dass es bis November einigermaßen läuft.....
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crimo110
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von crimo110 »

Wenn bei der 1. Insolvenz der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung am 09.10 .2015 erfolgte (rechtskräftig 16.11.2015) , wann kann ich dann den 2. Antrag stellen???
Die Eröffnung war 26.08.2009.
Kennt sich jemand damit aus?
Die Dame vom Insolvenz Gericht wusste es nicht.
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SchuldenMeister
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von SchuldenMeister »

§ 287 Abs. 2 Nr. 1.

Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn dem Schuldner in den letzten elf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... erteilt ... worden ist.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
crimo110
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von crimo110 »

Bedeutet??
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crimo110
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von crimo110 »

Bedeutet??
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tschüss26
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von tschüss26 »

crimo110 hat geschrieben: 21. Jan 2025, 17:30 Es sieht so aus, dass die Insolvenz erst eingereicht werden kann im November. Im November 2015 war meine Restschuldbefreiung rechtskräftig. Das ist sehr lange bis dahin.
Nächsten Monat werde ich alle Kreditraten (5 Gläubiger) nicht mehr bedienen können.
Ein neues Konto ist schon eingerichtet.....
Wie lange dauert es, bis die Pfändungen oder Mahnbescheide eingehen. Bei der 1. Inso hat sich ein RA drum gekümmert, jetzt macht es die Schuldenberatung, was ich jetzt nicht abschwächen möchte.
Ich hoffe, dass es bis November einigermaßen läuft.....
Hallo,
wie lange es in Bezug Pfändungen dauert, kann dir hier keiner sagen, je nachdem wie schnell deine Gläubiger sind. Aber das musst du doch aus Erfahrung selber wissen.
Geht immer den gleichen Weg. Zahlungserinnerungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Pfändungen.
Du wirst auf jeden Fall dann viel Post bekommen
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tschüss26
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz

Beitrag von tschüss26 »

Wurde bei der ersten privaten Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt, ist ein erneuter Antrag erst nach elf Jahren möglich. Die Privatinsolvenz dauert dann fünf Jahre. Bei Versagung der Restschuldbefreiung im ersten Verfahren muss der Betroffene drei bzw. fünf Jahre warten, bis er diese Befreiung wieder beantragen darf.
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