Inflationsausgleichsprämie, Verwaltungskosten,

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Salva
Neuankömmling
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Registriert: 13. Jan 2025, 14:45

Inflationsausgleichsprämie, Verwaltungskosten,

Beitrag von Salva »

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem, bei dem ich dringend Hilfe benötige. Ich befinde mich seit Mai 2020 privat und gewerblich in Insolvenz.

Die Schulden waren knapp über 100.000 Eur.

Eine große Summe von 55.000 EUR wurde durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung getilgt.
Eigentlich wäre das genug gewesen, dass das Verfahren nach bereits 3 Jahren eingestellt werden könnte.

Der Insolvenzberater hat aber ca. 25.000 EUR Verwaltungskosten einbehalten. Dadurch hat sich das Verfahren wieder verlängert auf 6 Jahre, bzw 5 Jahre, da die Verfahrenskosten bezahlt sind. Ist diese Summe der Verfahrenskosten so üblich? Es kommt mir sehr hoch vor.

Die zweite Frage: ich befinde mich derzeit in einer schwierigen Lage, meine Ehefrau hat Krebs im Endstadium und befindet sich in palliativer Behandlung. Dies ist psychisch eine große Belastung.

Die 5 Jahres Frist wäre nun im Mai 2025 vorbei und ich sollte laut meinem Insolvenzberater einen Antrag auf frühzeitige Beendigung ans Gericht schicken. Das habe ich auch bereits getan.

Jetzt habe ich im Dezember 2024 eine Inflationsprämie von meinem Arbeitgeber über 1500 EUR erhalten. Ich habe ein P-Konto und die Summe war offen, somit habe ich das Geld abgehoben, ohne mir weiter Gedanken darüber zu machen, ich dachte das wäre wie Weihnachtsgeld einfach frei für mich verfügbar.

Ich habe nun aber zufälligerweise gelesen, dass eine Inflationsprämie pfändbar wäre. Was soll ich nun tun? Ich habe bisher alle Verpflichtungen eingehalten und nun, da ich leider wirklich andere Probleme im Kopf habe, habe ich darüber gar nicht erst nachgedacht sondern habe das Geld einfach abgehoben.

Kann es nun sein, dass mir dadurch die Restschuldbefreiung verwährt wird? Oder dass ich nicht im Mai vorzeitig beenden kann und noch ein weiteres Jahr läuft?
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Inflationsausgleichsprämie, Verwaltungskosten,

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Hi Salva,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inflationsausgleichsprämie, Verwaltungskosten," geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Inflationsausgleichsprämie, Verwaltungskosten,

Beitrag von Graf Wadula »

Zunächst: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die Inflationsprämie ist nicht voll pfändbar, sondern Sie wird als Teil des Arbeitseinkommens gepfändet. Wenn Sie z.B. 1.500 € Lohn haben und eine Prämie von 1.500 € erhalten, dann wird aus dem zusammengerechneten Betrag (=3.000,-) der pfändbare Betrag errechnet. Und wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die ausgezahlt hat, dürfen Sie diese auch verwenden. Denn es ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers, den pfändbaren Betrag zu berechnen. Also selbst wenn es falsch war, ist das kein Problem der Restschuldbefreiung (der Arbeitgeber hätte dann nicht befreiend geleistet und müsste nochmals an den Insolvenzverwalter/ Treuhänder zahlen)
Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist so; Sie berechnet sich vereinfacht gesagt nach dem Wert aller Einnahmen (in Ihrem Fall dann so ungefähr 55.000 €); die reine Vergütung ist nach § 2 InsVV 19.200,- €. Dann kommt noch eine Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer hinzu, so dass die Summe absolut nachvollziehbar ist.
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Salva
Neuankömmling
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Registriert: 13. Jan 2025, 14:45

Re: Inflationsausgleichsprämie, Verwaltungskosten,

Beitrag von Salva »

Graf Wadula hat geschrieben: 13. Jan 2025, 22:00 Zunächst: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die Inflationsprämie ist nicht voll pfändbar, sondern Sie wird als Teil des Arbeitseinkommens gepfändet. Wenn Sie z.B. 1.500 € Lohn haben und eine Prämie von 1.500 € erhalten, dann wird aus dem zusammengerechneten Betrag (=3.000,-) der pfändbare Betrag errechnet. Und wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die ausgezahlt hat, dürfen Sie diese auch verwenden. Denn es ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers, den pfändbaren Betrag zu berechnen. Also selbst wenn es falsch war, ist das kein Problem der Restschuldbefreiung (der Arbeitgeber hätte dann nicht befreiend geleistet und müsste nochmals an den Insolvenzverwalter/ Treuhänder zahlen)
Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist so; Sie berechnet sich vereinfacht gesagt nach dem Wert aller Einnahmen (in Ihrem Fall dann so ungefähr 55.000 €); die reine Vergütung ist nach § 2 InsVV 19.200,- €. Dann kommt noch eine Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer hinzu, so dass die Summe absolut nachvollziehbar ist.
Guten Morgen.
Danke vielmals für Ihre schnelle Antwort.
Dann werde ich es einfach so lassen und warten, was passiert.
Danke
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