Ausbezahlter Urlaub
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Ausbezahlter Urlaub
Hallo zusammen,
ich bin noch bis 30.11 Angestellte und seit heute im Krankengeld, somit konnte ich meine restlichen 10 Urlaubstage nicht "abfeiern", sondern werden mir denke im Dezember oder Januar ausbezahlt.
Muss ich das dem Treuhänder mitteilen und wie wird das berechnet, wie viel ich dem TH abtreten muss?
Befinde mich in der WVP meiner Regelinsolvenz.
Ich danke allen!
LG
ich bin noch bis 30.11 Angestellte und seit heute im Krankengeld, somit konnte ich meine restlichen 10 Urlaubstage nicht "abfeiern", sondern werden mir denke im Dezember oder Januar ausbezahlt.
Muss ich das dem Treuhänder mitteilen und wie wird das berechnet, wie viel ich dem TH abtreten muss?
Befinde mich in der WVP meiner Regelinsolvenz.
Ich danke allen!
LG
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Urlaubsentgelt ist pfändbar, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Hierbei handelt es sich um ganz normalen Lohn, den der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erhält.
Also würde ich auf jeden Fall den Treuhänder informieren.
Also würde ich auf jeden Fall den Treuhänder informieren.
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Aber ich lese auf allen Seiten, dass das Urlaubsgeld nicht pfändbar ist.
Gibt es da eine Quelle?
Liebe Grüße
Gibt es da eine Quelle?
Liebe Grüße
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Da ich Krankengeld beziehe und da auch schon was "gepfändet" wird muss ich das dem TH mitteilen und der rechnet aus, was die dann von mir kriegen?schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 15:09 Urlaubsentgelt ist pfändbar, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Hierbei handelt es sich um ganz normalen Lohn, den der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erhält.
Also würde ich auf jeden Fall den Treuhänder informieren.
Danke sehr
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt (oder auch Urlaubsabgeltung) sind zwei verschiedenen Sachen.
Urlaubsgeld gibt es zusätzlich zum normalen Arbeitslohn/Gehalt während des Urlaubs
und das ist nicht pfändbar.
Urlaubsentgelt IST der normale Arbeitslohn / das Gehalt während des Urlaubs
(und wenn man zuvor zulagepflichtige Arbeitszeiten hatte, Sa. So. Feiertag oder so, dann wird ein Durchschnittsbetrag berechnet, den man pro Tag zusätzlich erhält, denn diese Zulagen fallen ja dann im Urlaub weg). Und dieses 'Urlaubs-ENTGELT' ist eben wie Arbeitslohn pfändbar.
Normal ist es so, dass die nicht genommenen Urlaubstage an das Arbeitsverhältnis anschliessen, d.h., wenn Dein AV normal am 30.11. enden würde, wird es jetzt um die Anzahl der Urlaubstage fortgesetzt und Du erhältst dafür so lange Deinen Arbeitslohn = Urlaubsentgelt = Urlaubsabgeltung.
Und Dein Arbeitgeber schreibt Dir in die Bescheinigung für die Krankenkasse:
"Das Arbeitsverhältnis endete am ... Dezember."
Und die Krankenkasse zahlt Dir erst ab dann das Krankengeld
( WENN sie es zahlt ... ich bin da noch unsicher, weil Du ja Schulden bei Deiner alten GKV hattest und für alle GKV gilt ja des SGB ... aber ich bin da vielleicht nicht mehr 'up to date', wenn die Patienberatung Dir gesagt hat, es gäbe einen Unterschied, ob es um Beitragsschulden geht oder keine Beitragsschulden).
Du kannst das übrigens Deinem TH mitteilen oder es auch lassen.
Du hast die Abtretungserklärung unterschrieben und das wars.
DASS die Berechnung + Abführung korrekt erfolgt, dafür ist Dein AG zuständig + verantwortlich.
Das ist nicht Dein "Job".
Urlaubsgeld gibt es zusätzlich zum normalen Arbeitslohn/Gehalt während des Urlaubs
und das ist nicht pfändbar.
Urlaubsentgelt IST der normale Arbeitslohn / das Gehalt während des Urlaubs
(und wenn man zuvor zulagepflichtige Arbeitszeiten hatte, Sa. So. Feiertag oder so, dann wird ein Durchschnittsbetrag berechnet, den man pro Tag zusätzlich erhält, denn diese Zulagen fallen ja dann im Urlaub weg). Und dieses 'Urlaubs-ENTGELT' ist eben wie Arbeitslohn pfändbar.
Normal ist es so, dass die nicht genommenen Urlaubstage an das Arbeitsverhältnis anschliessen, d.h., wenn Dein AV normal am 30.11. enden würde, wird es jetzt um die Anzahl der Urlaubstage fortgesetzt und Du erhältst dafür so lange Deinen Arbeitslohn = Urlaubsentgelt = Urlaubsabgeltung.
Und Dein Arbeitgeber schreibt Dir in die Bescheinigung für die Krankenkasse:
"Das Arbeitsverhältnis endete am ... Dezember."
Und die Krankenkasse zahlt Dir erst ab dann das Krankengeld
( WENN sie es zahlt ... ich bin da noch unsicher, weil Du ja Schulden bei Deiner alten GKV hattest und für alle GKV gilt ja des SGB ... aber ich bin da vielleicht nicht mehr 'up to date', wenn die Patienberatung Dir gesagt hat, es gäbe einen Unterschied, ob es um Beitragsschulden geht oder keine Beitragsschulden).
Du kannst das übrigens Deinem TH mitteilen oder es auch lassen.
Du hast die Abtretungserklärung unterschrieben und das wars.
DASS die Berechnung + Abführung korrekt erfolgt, dafür ist Dein AG zuständig + verantwortlich.
Das ist nicht Dein "Job".
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Wieso bekommst Du schon ab heute (7.11.) Krankengeld, wenn Dein Arbeitsverhältnis noch bis zum 30.11. (und mit den Urlaubstagen eben entsprechend länger) andauert ?
Aahh ... gestern lief die 'Lohnfortzahlung im Krankheitsfall' aus ?
Du warst jetzt schon sechs Wochen krank = au ?
Und das KG ist so hoch, dass der TH davon was abbekommt ?
Tja ... dann ist ganze "Urlaubsentgelt" vermutlich "für die Katz" ... eh ... den TH.
Aahh ... gestern lief die 'Lohnfortzahlung im Krankheitsfall' aus ?
Du warst jetzt schon sechs Wochen krank = au ?
Und das KG ist so hoch, dass der TH davon was abbekommt ?
Tja ... dann ist ganze "Urlaubsentgelt" vermutlich "für die Katz" ... eh ... den TH.
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Ganz lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.robo hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 17:36 Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt (oder auch Urlaubsabgeltung) sind zwei verschiedenen Sachen.
Urlaubsgeld gibt es zusätzlich zum normalen Arbeitslohn/Gehalt während des Urlaubs
und das ist nicht pfändbar.
Urlaubsentgelt IST der normale Arbeitslohn / das Gehalt während des Urlaubs
(und wenn man zuvor zulagepflichtige Arbeitszeiten hatte, Sa. So. Feiertag oder so, dann wird ein Durchschnittsbetrag berechnet, den man pro Tag zusätzlich erhält, denn diese Zulagen fallen ja dann im Urlaub weg). Und dieses 'Urlaubs-ENTGELT' ist eben wie Arbeitslohn pfändbar.
Normal ist es so, dass die nicht genommenen Urlaubstage an das Arbeitsverhältnis anschliessen, d.h., wenn Dein AV normal am 30.11. enden würde, wird es jetzt um die Anzahl der Urlaubstage fortgesetzt und Du erhältst dafür so lange Deinen Arbeitslohn = Urlaubsentgelt = Urlaubsabgeltung.
Und Dein Arbeitgeber schreibt Dir in die Bescheinigung für die Krankenkasse:
"Das Arbeitsverhältnis endete am ... Dezember."
Und die Krankenkasse zahlt Dir erst ab dann das Krankengeld
( WENN sie es zahlt ... ich bin da noch unsicher, weil Du ja Schulden bei Deiner alten GKV hattest und für alle GKV gilt ja des SGB ... aber ich bin da vielleicht nicht mehr 'up to date', wenn die Patienberatung Dir gesagt hat, es gäbe einen Unterschied, ob es um Beitragsschulden geht oder keine Beitragsschulden).
Du kannst das übrigens Deinem TH mitteilen oder es auch lassen.
Du hast die Abtretungserklärung unterschrieben und das wars.
DASS die Berechnung + Abführung korrekt erfolgt, dafür ist Dein AG zuständig + verantwortlich.
Das ist nicht Dein "Job".
Das mit der GKV hat sich erledigt, da es keine Beitragschulden waren.
Ich muss in der Personalabteilung einen Antrag stellen wegen der "Auszahlung".
Ich rufe morgen mal bei meiner KK an wie ich das machen soll, wie gut das Du das so ausführlich erklärt hast.
Danke Dir!
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Re: Ausbezahlter Urlaub
Danke robo, ich hatte vorhin leider zu wenig Zeit um es ausführlicher zu beantworten, wollte das aber fix klarstellen, damit da nicht versehentlich von falschen Dingen ausgegangen wird - aber du hast das ja jetzt übernommen
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