RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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kfcm
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RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Beitrag von kfcm »

Angenommen, der Schuldner befindet sich in der Wohlverhaltensphase, die noch bis Dezember 2024 andauert. Er spielt heute Lotto und gewinnt, jedoch holt er den Gewinn erst 14 Monate später, im Dezember 2025, ab.

Hat sich der Schuldner damit strafbar gemacht, oder kann ihm die Restschuldbefreiung nachträglich entzogen werden?

Zusatzfrage: Ab welchem Gewinnbetrag besteht eine Meldepflicht?
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Bot
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Re: RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

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Hi kfcm,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten" geschaut?
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robo
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Re: RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Beitrag von robo »

Zur Zusatzfrage: Ist im Gesetz nicht festgelegt, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Zitat:
... sowie Vermögen, das er als Gewinn in einer Lotterie, Ausspielung oder in einem anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit erwirbt, zum vollen Wert an den Treuhänder herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert ausgenommen; ...
Zitat Ende

Ansonsten: Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand bereits Erfahrungen zu dem Thema "Lottogewinn in der WVP" hat. Und zu konkreten juristischen Definitionen solltest Du besser einen Anwalt fragen.

Aber am besten nur einen.
Fragst Du zwei, bekommst Du (möglicherweise) drei Antworten.

Probleme gibt es ...
*schüttel-den-kopp*
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Nie_mehr_Schulden
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Re: RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Wenn du die dreijährige Privatinsolvenz durchläufst, dann hast du immer eine Meldepflicht, da Gewinne aus Glücksspiel immer herauszugeben sind. Und es geht darum, wann der Gewinn entstanden ist und nicht wann du gedenkst ihn abzuholen. Zudem habe ich etwas Bauchschmerzen dabei, wenn man Gedanken hat wie man die Begleichung von Schulden und Gesetze umgehen kann, obwohl man es könnte.

Innerhalb eines Jahres nach Erteilung der RSB kann die Restschuldbefreiung noch angefochten werden. Wenn man die Parameter deines Beispiel annimmt, dann könnte man nicht mehr rechtlich dagegen vorgehen.
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Beitrag von robo »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 4. Nov 2024, 15:02 ...
Und es geht darum, wann der Gewinn entstanden ist und nicht wann du gedenkst ihn abzuholen.
...
Wenn man die Parameter deines Beispiel annimmt, dann könnte man nicht mehr rechtlich dagegen vorgehen.
Du widersprichst Dir selbst, merkst Du es ?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Nein, merke ich nicht Es wäre nett, wenn du etwas weniger überheblich formulieren würdest.

Im ersten Satz geht es darum, das er denkt, wenn er das Geld erst weit nach seiner RSB bekommt, dann kann ihm nichts passieren. Im zweiten geht es darum, das man die RSB nur 12 Monate nach der Erteilung widersprechen kann. Wenn er also gemäß seinen Parametern die 12 Monate nach der RSB übersteht, danach kann ihm nichts mehr passieren.
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AktiverRentner
Fortgeschrittener
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Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: RSB und Lottogewinn während der WVP: Rechtsfolgen und Meldepflichten

Beitrag von AktiverRentner »

tja, da wäre ich mir nicht so sicher. Man könnte ja vielleicht von einem vorsätzlichen Verhalten ausgehen und ev. eine Straftat sehen, Betrug, Prozeßbetrug oder was auch immer. Ich weiß es nicht.
Immer daran denken: Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand.
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