Hallo Forum,
evtl. könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich habe einen Termin zur Eidesstattlicher Versicherung durch Postzustellungsurkunde vom GV bekommen. Dieses Schriftstück mit dem Termin ist mir nie durch den Postboten zugestellt worden. Somit habe ich nichts von dem Termin gewußt und ich habe den Eintrag EV verweigert bekommen.
Zwischenzeitlich habe ich die Schulden bezahlt.
Ich würde mich gerne zur Wehr setzen, weil meiner Meinung nach jetzt ein unberechtigter Eintrag in der Schufa steht.
Einen Antrag zur Löschung habe ich Vollstreckungsgericht schon eingereicht.
Auf der Zustellungsurkunde, die eigentlich vom Postboten ausgefüllt sein sollte, das er mich das Schreiben zugestellt hat, findet man keinen Eintrag. Eine Kopie der Zustellungsurkunde liegt mir vor.
Was kann ich in dieser Sache machen um den fehlerhaften Eintrag zu löschen ?
Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten
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Re: Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten
Hi so_isses1975,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten" geschaut?
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Re: Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten
Hallo...war die Forderung von dir bestritten oder anerkannt?
Wurde sie schon 2 mal angemahnt oder gar schon tituliert
Mit Vollstreckungsbescheid?(muss ja normal, wenn der GV kommt.)
Übrigens muss der GV das eintragen , und zwar in das amtliche Schuldenregister, die Schufa monitort
diese Eintraege und übernimmt sie.
Deshalb kann Ich mir vorstellen, daß du schon wegen der Forderung an sich einen Schufa Eintrag hast...beide Sachen zerstören den Score...
Was man konkret gegen den Ev Eintrag machen kann ..keine Ahnung..wird aber nicht einfach..
Gruss El Torro
Wurde sie schon 2 mal angemahnt oder gar schon tituliert
Mit Vollstreckungsbescheid?(muss ja normal, wenn der GV kommt.)
Übrigens muss der GV das eintragen , und zwar in das amtliche Schuldenregister, die Schufa monitort
diese Eintraege und übernimmt sie.
Deshalb kann Ich mir vorstellen, daß du schon wegen der Forderung an sich einen Schufa Eintrag hast...beide Sachen zerstören den Score...
Was man konkret gegen den Ev Eintrag machen kann ..keine Ahnung..wird aber nicht einfach..
Gruss El Torro
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Re: Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten
Hat der Postbote die Dir vorliegende Zustellungsurkunde nicht unterschrieben? Hast Du das Original? Eine Kopie - woher?? Oder meinst Du den Briefumschlag ohne Datum - das wäre dann aber nicht die Zustellungsurkunde - die ist in DIN A4.so_isses1975 hat geschrieben: ↑22. Okt 2024, 20:56 Hallo Forum,
evtl. könnt ihr mir weiterhelfen.
I.....
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Re: Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten
Mir wurde eine Kopie der originalen Zustellungsurkunde durch den GV ausgehändigt.imker hat geschrieben: ↑23. Okt 2024, 08:14Hat der Postbote die Dir vorliegende Zustellungsurkunde nicht unterschrieben? Hast Du das Original? Eine Kopie - woher?? Oder meinst Du den Briefumschlag ohne Datum - das wäre dann aber nicht die Zustellungsurkunde - die ist in DIN A4.so_isses1975 hat geschrieben: ↑22. Okt 2024, 20:56 Hallo Forum,
evtl. könnt ihr mir weiterhelfen.
I.....
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Re: Vorladung zur Eidesstattlicher Versicherung nicht erhalten
So ganz habe ich nicht alles verstanden.
wenn es zutrifft, dass Du nachweisen kannst, nicht ordnungsgemäß geladen worden zu sein, dann beatrage die Löschung im Vollstreckungsportal. Dazu findet man im Interner ja folgendes:
"vorzeitige Löschung eines Schuldnerverzeichniseintrags - § 882 e ZPO. Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist ein gesonderter schriftlicher Löschungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen."
Ist das das, was mit dem Antrag beim Vollstreckungsgericht von Dir "gemacht" wurde???
Ich würde den Gerichtsvollzieher aber mal fragen, warum es zur Eintragung kam, wenn doch die Zustellungsurkunde die Ladung nicht "bekundet". Klär das mal.
wenn es zutrifft, dass Du nachweisen kannst, nicht ordnungsgemäß geladen worden zu sein, dann beatrage die Löschung im Vollstreckungsportal. Dazu findet man im Interner ja folgendes:
"vorzeitige Löschung eines Schuldnerverzeichniseintrags - § 882 e ZPO. Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist ein gesonderter schriftlicher Löschungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen."
Ist das das, was mit dem Antrag beim Vollstreckungsgericht von Dir "gemacht" wurde???
Ich würde den Gerichtsvollzieher aber mal fragen, warum es zur Eintragung kam, wenn doch die Zustellungsurkunde die Ladung nicht "bekundet". Klär das mal.
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