Hallo
Meine WVP endet am 1.11.25.
Wenn ich risikolos meinen Job kündigen möchte, darf ich dann wirksam zum 1.11. kündigen oder muss ich noch auf irgendwelche Post vom Gericht warten bevor ich sowas mache?
Also wenn ich zum Beispiel Mitte September meine Kündigung zum 31.10. (letzter Arbeitstag) einreiche, würde der Arbeitsvertrag zeitgleich mit der WVP am 01.11. enden.
Geht das so?
Wann darf ich kündigen?
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Re: Wann darf ich kündigen?
Nach meiner persönlichen Meinung schon. Aber diese ist natürlich nicht rechtlich verbindlich.
Allerdings endet dein Arbeitsvertrag in diesem Fall am 31.10.24. Ich kann mir nicht vorstellen, das wegen einem Tag ein Bohei gemacht wird. Du könntest natürlich auch zum 15.11.24 kündigen, um sicher zu gehen.
Ich nehme mal an, du hast noch keinen Anschlussvertrag für eine neue Arbeitsstelle?!
Allerdings endet dein Arbeitsvertrag in diesem Fall am 31.10.24. Ich kann mir nicht vorstellen, das wegen einem Tag ein Bohei gemacht wird. Du könntest natürlich auch zum 15.11.24 kündigen, um sicher zu gehen.
Ich nehme mal an, du hast noch keinen Anschlussvertrag für eine neue Arbeitsstelle?!
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Re: Wann darf ich kündigen?
Nein habe ich noch nicht, es geht ja auch um nächstes Jahr. Aber der 31.10.25 ist ja dann noch ein Arbeitstag. Am 1.11.25 ist die WVP ja vorbei oder denke ich falsch?Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑6. Okt 2024, 13:18 Nach meiner persönlichen Meinung schon. Aber diese ist natürlich nicht rechtlich verbindlich.
Allerdings endet dein Arbeitsvertrag in diesem Fall am 31.10.24. Ich kann mir nicht vorstellen, das wegen einem Tag ein Bohei gemacht wird. Du könntest natürlich auch zum 15.11.24 kündigen, um sicher zu gehen.
Ich nehme mal an, du hast noch keinen Anschlussvertrag für eine neue Arbeitsstelle?!
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Re: Wann darf ich kündigen?
Das entscheidet der Treuhänder oder das Gericht. Rein Rechtlich, sobbald du dir bis dahin hast in der Insolvenzsache nichts zu Schulden kommen lassen, geht die WVP nach neuem Recht, nach Oktober 2020, also innerhalb von drei Jahren tag genau nach genau drei Jahren zu Ende. Mit dem Tag zu Ende gegangenen WVP kannst du dann kündigen. Nehme an, du möchtest keinen Vollzeitjob mehr eingehen, denn du während der WVP ja durchgehen musst, um deine Gläubiger adäquat zu Entschädigen. Grüße
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Re: Wann darf ich kündigen?
Es geht mir nur um speziell diese Firma. Ich gehe da durch die Hölle und obwohl es noch etwas mehr als ein Jahr ist zähle ich bereits die Tage. Ich möchte Vollzeit machen, nur eben nicht mehr da. Wenn ich den Arbeitsplatz wechsle werde ich aber mit 99%iger Wahrscheinlichkeit weniger verdienen und mein Schuldnerberater hat mir abgeraten den Job zu wechseln.Supi200 hat geschrieben: ↑6. Okt 2024, 14:20 Das entscheidet der Treuhänder oder das Gericht. Rein Rechtlich, sobbald du dir bis dahin hast in der Insolvenzsache nichts zu Schulden kommen lassen, geht die WVP nach neuem Recht, nach Oktober 2020, also innerhalb von drei Jahren tag genau nach genau drei Jahren zu Ende. Mit dem Tag zu Ende gegangenen WVP kannst du dann kündigen. Nehme an, du möchtest keinen Vollzeitjob mehr eingehen, denn du während der WVP ja durchgehen musst, um deine Gläubiger adäquat zu Entschädigen. Grüße
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Re: Wann darf ich kündigen?
Ja, wenn Du Deine Gläubiger 'schlechter' stellst, wäre ein Jobwechsel keine gute Idee.
Du könntest den Differenzbetrag dann aber auch freiwillig an Deinen TH zahlen,
wenn Du es bei der jetzigen Firma tatsächlich nicht mehr aushältst.
Kommt halt auf den Betrag an, ob Du Dir das leisten kannst.
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Re: Wann darf ich kündigen?
Deine Abtretungserklärung endet am 1.11.2025?
Der Arbeitsvertrag endet durch Kündigung am 31.10.2025??
Du bist am 1.11.2025 ohne Arbeitsvertrag oder mit einem schlechter bezahkten Job erwerbstätig??
Kein Nachteil für die Gläubiger. Am 1.11.2025 ist üblicherweise bei monatlicher Lohnzahlung noch kein Lohn fällig, der durch die Kündigung ausfällt oder geringer als zuvor sein wird.
Der Arbeitsvertrag endet durch Kündigung am 31.10.2025??
Du bist am 1.11.2025 ohne Arbeitsvertrag oder mit einem schlechter bezahkten Job erwerbstätig??
Kein Nachteil für die Gläubiger. Am 1.11.2025 ist üblicherweise bei monatlicher Lohnzahlung noch kein Lohn fällig, der durch die Kündigung ausfällt oder geringer als zuvor sein wird.
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Re: Wann darf ich kündigen?
Was den Jobwechsel betrifft, du kannst auch jetzt schon den Job wechseln, denn was bringt es dir wenn du dich dort weiter aufreibst? Wie heißt es so schön man muss jeden zumubaren Job annehmen und die Gläubiger zu befriedigen.
Nur wen der Job dich psychisch odr/und physisch kaputt macht ist dieser nicht (mehr) zumutbar.
Solltest du ein Burnout bekommen und arbeitsunfähig werden, hätten die Gläubiger erst recht das Nachsehen.
Wäre ich Gläubiger wäre ich froh lieber weniger als gar nix mehr zu bekommen
Nur wen der Job dich psychisch odr/und physisch kaputt macht ist dieser nicht (mehr) zumutbar.
Solltest du ein Burnout bekommen und arbeitsunfähig werden, hätten die Gläubiger erst recht das Nachsehen.
Wäre ich Gläubiger wäre ich froh lieber weniger als gar nix mehr zu bekommen
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Re: Wann darf ich kündigen?
Mein Treuhänder hat mir in einem ähnlichem Fall gesagt: " In Deutschland herrscht Berufsfreiheit und jeder kann Arbeiten wo er will". Einzig wie schon oben beschrieben, dürften deine Gläubiger nicht benachteiligt werden. Das sieht allerdings immer jeder Treuhänder anders.
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