P-Konto Bescheinigung / Freibeträge

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Rotkäppchen
Neuankömmling
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Registriert: 9. Sep 2024, 18:39

P-Konto Bescheinigung / Freibeträge

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo,
ich habe vor kurzem einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Unverschuldet, aber das würde jetzt zu weit führen, das alles auszuführen.

Ich bin meinem Mann gegenüber unterhaltsverpflichtet, der er über keine Einnahmen verfügt. Kinder haben wir keine.

Mein Einkommen beträgt aktuelle 3000 € netto zzgl. 520,00 € für ein Minijob. Dieser läuft allerdings nur noch bis Ende des Monats. Dann habe ich 3000 netto zur Verfügung.

Ein Antrag auf Erhöhung des Freibetrages wurde gestellt. Wenn dieser vorliegt, werde ich wahrscheinlich auf ein P-Konto umstellen.

Welcher Betrag steht uns unter Berücksichtigung der o.g. Daten Ende des Monats zur Verfügung?

Unser Schuldenberater erwähnte etwas von 2500,00 €. Diese Summe ist für mich jedoch nicht nachvollziehbar, da ich im Internet die Summe von ca. 2060,00 € finde.

Sobald er aus dem Urlaub zurück ist, werde ich mich auch beim ihm erkundigen, aber evtl. kann mir vorher hier jemand die Frage beantworten?
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Bot
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Re: P-Konto Bescheinigung / Freibeträge

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Hi Rotkäppchen,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Bescheinigung / Freibeträge" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: P-Konto Bescheinigung / Freibeträge

Beitrag von imker »

1. Es besteht ein normales Girokonto und kein P-Konto??
2. Schau dir mal die Pfändungstabelle für die Zeit ab Juli 2024 an. Ich finde da für 2.999 EUR netto den pfändbaren Betrag von 468,41 bei einer Unterhatspflicht für den Ehemann. Also etwa 2.500 bleiben
"2.990,00 bis 2.999,99 1.048,78 468,41"
3. Wegen dieser "Mißverständnisse": Mach Dich mit der Materie vertrauter.
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: P-Konto Bescheinigung / Freibeträge

Beitrag von robo »

Wo hast Du "im Internet" gesucht ?

Hier ist zB ein Pfändungsrechner
https://www.justiz.nrw.de/BS/broschuere ... /index.php

danach kommt das mit 2.500 etwa hin.
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