Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 9
- Registriert: 1. Feb 2020, 12:52
Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Hallo,
ich habe von einem Inkassounternehmen vor kurzem eine Mahnung bekommen (wie in einem anderen Thread beschrieben). Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und um Zusendung des Mahnbescheides gebeten.
Nun kam dieser heute an. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Mahnbescheides 2004 war ich noch 16.
Ist dieser dann überhaupt zulässig? Wenn nein, wie kann ich dagegen vorgehen?
ich habe von einem Inkassounternehmen vor kurzem eine Mahnung bekommen (wie in einem anderen Thread beschrieben). Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und um Zusendung des Mahnbescheides gebeten.
Nun kam dieser heute an. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Mahnbescheides 2004 war ich noch 16.
Ist dieser dann überhaupt zulässig? Wenn nein, wie kann ich dagegen vorgehen?
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Hi nutzername1,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?" geschaut?
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 19
- Beiträge: 139
- Registriert: 19. Jan 2024, 11:37
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Das ist so pauschal nicht zu sagen und wirklich etwas zu allgemein.
Was ist das für eine Forderung? Woher stammt die?
Du bist die Zahlungsverpflichtung SELBST eingegangen oder war das eine andere Person (Eltern etc.)?
Hast du damals unter der Adresse gewohnt, wo das Ding zugestellt wurde?
0
-
- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 9
- Registriert: 1. Feb 2020, 12:52
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Hallo,Shopgirl hat geschrieben: ↑30. Jul 2024, 16:57 Das ist so pauschal nicht zu sagen und wirklich etwas zu allgemein.
Was ist das für eine Forderung? Woher stammt die?
Du bist die Zahlungsverpflichtung SELBST eingegangen oder war das eine andere Person (Eltern etc.)?
Hast du damals unter der Adresse gewohnt, wo das Ding zugestellt wurde?
sorry für die verspätete Antwort.
Die Forderung stammt von einer Firma die Callax Telecom Services GmbH hieß und nun Ring Communications GmbH heißt.
Ich kann mich aufgrund der Zeit von über 20 Jahren auch nicht mehr daran an erinnern wie es zu sowas gekommen ist. Mal davon abgesehen das man mit 16 Jahren wohl andere Dinge im Kopf hat als sowas.
Unter der Adresse habe ich gewohnt. Aber ob ich jemals etwas erhalten habe, weiß ich nicht mehr.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, das ich mit 16 schon einen eigenen Telefonvertrag hatte, da dieser über meine Eltern lief. Warum ich dann eine Rechnung bzw. nun einen Mahnbescheid erhalten habe verstehe ich auch nicht
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Bei der Forderung wird es wahrscheinlich nicht um einen herkömmlichen Telefonvertrag gehen, sondern mehr um Mehrwertdienste. Es gab ja mal spezielle Vorwahlen, die man nutzen konnte, um für einen anderen Preis zu telefonieren. Oder auch Klingeltöne oder was auch immer. Das kann alles und auch nichts sein. Da kann man nur spekulieren. Es bleibt keine andere Möglichkeit als Dokumente über die damalige Geschäftsbeziehung einzuholen.
Dann kann man immer noch darüber nachdenken, ob das Unternehmen damals überhaupt mit dir Geschäfte machen durfte und ob sie von deinem Alter wussten.
Dann kann man immer noch darüber nachdenken, ob das Unternehmen damals überhaupt mit dir Geschäfte machen durfte und ob sie von deinem Alter wussten.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Ich habe gerade aus Neugierde für dich gegoogelt. Die Firma hat(te) die Vorwahl 01058 inne.....
http://www.centel.de/s_impressum.php
http://www.centel.de/s_impressum.php
0
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Hallo,nutzername1 hat geschrieben: ↑30. Jul 2024, 15:48 Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und um Zusendung des Mahnbescheides gebeten.
Nun kam dieser heute an.
wenn es sich "lediglich" um einen Mahnbescheid handelt, und nicht um einen Vollstreckungsbescheid, dürfte die Forderung verjährt sein.
Ein Mahnbescheid alleine stellt keinen vollstreckbaren Titel dar, sondern lediglkich ein rechtkräftig gewordener Vollstreckungsbescheid.
Einem Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wurde, mus zwingend ein Vollstreckungsbescheid folgen, sonst wird der Mahnbescheid irgendwann gegenstandslos (6 Monate nach Zustellung) und verliert seine Wirkung; er unterbicht dann lediglich die Verjährung.
Wenn also als "Titel" lediglich der Mahnbescheid zugeshickt wurde, würde ich persönlich gegenüber dem Inkassounternehmen die Forderung bestreiten, und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aber mit rechtsverbindlciher Wirkung die Einrede der Verjährung einlegen.
Eine Vollstreckung nur aufgrund eines fast 20 Jahre alten Mahnbescheides dürfte nicht möglich sein.
Grüße
Adonis
0
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Versuch doch mal zu klären, ob Du damals mit 16 schon "prozessfähig" warst - ich meine, dass "Titel" Dir, dann aber vertreten durch die beieden Eltern, zugestellt worden sein müsste. Wenn es daran fehlt, weil keiner auf die fehlende Prozessfähigkeit hingewiesen hat, war die Zustellung nicht in Ordnung.
Was dann?
Ab zur Rechtsantragstelle beim Gericht und sagen, dass nicht vollstreckt werden darf und dass Du so etwas beantragen möchtest.
Was dann?
Ab zur Rechtsantragstelle beim Gericht und sagen, dass nicht vollstreckt werden darf und dass Du so etwas beantragen möchtest.
0
-
- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 9
- Registriert: 1. Feb 2020, 12:52
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Danke für die Antworten bis hierher.
Wie bereits erwähnt, kann ich mich an damals nicht mehr erinnern.
Wenn ich das aber so richtig verstanden habe, müsste ich ja damals einen Anschluss bei der Telekom oder ähnlichem gehabt haben damit die auf meine Daten kamen.
Habe mich wohl vertan. Es handelt sich um einen Vollstreckungsbescheid.
Wie kann ich denn sowas feststellen? Was muss ich bei Gericht beantragen?imker hat geschrieben: ↑24. Aug 2024, 19:14 Versuch doch mal zu klären, ob Du damals mit 16 schon "prozessfähig" warst - ich meine, dass "Titel" Dir, dann aber vertreten durch die beieden Eltern, zugestellt worden sein müsste. Wenn es daran fehlt, weil keiner auf die fehlende Prozessfähigkeit hingewiesen hat, war die Zustellung nicht in Ordnung.
Was dann?
Ab zur Rechtsantragstelle beim Gericht und sagen, dass nicht vollstreckt werden darf und dass Du so etwas beantragen möchtest.
Wie bereits erwähnt, kann ich mich an damals nicht mehr erinnern.
Wenn ich das aber so richtig verstanden habe, müsste ich ja damals einen Anschluss bei der Telekom oder ähnlichem gehabt haben damit die auf meine Daten kamen.
0
Re: Vollstreckungsbescheid mit 16 Jahren erhalten. Ist dieser Gültig?
Wenn Du die Kopie des Bescheides hast, nimmst Du diese Kopie mit zum Gericht, bei dem Du einen Antrag stellst. wenn schon ein Vollstreckungsbescheid existiert, wirst Du wohl eine Vollstreckungsabwehrklage mit der Begründung erheben müssen, dass der Titel in formeller Hinsicht nicht korrekt ergangen ist, weil du damals minderjährig warst und ansonsten der Anspruch inzwischen verjährt ist und Du die Einrede der Verjährung erhebst.
wenn Du fragst, wie Du sowas feststellen kannst - mhh damit wollte ich etwas gegen den Eindruck zum Ausdruck bringen, den ich bei Deiner Frage hatte: Warst Du minderjährig, warst Du nicht prozessfähig. Das steht in der ZPO und ich wollte Dich zum suchen anregen - hat nun nicht geklappt.
Was steht denn im Vollstreckungsbescheid?? Nur Dein Name und eine Anschrift oder auchvertreten durch die Eltern Frau A und Herr A/B???
wenn Du fragst, wie Du sowas feststellen kannst - mhh damit wollte ich etwas gegen den Eindruck zum Ausdruck bringen, den ich bei Deiner Frage hatte: Warst Du minderjährig, warst Du nicht prozessfähig. Das steht in der ZPO und ich wollte Dich zum suchen anregen - hat nun nicht geklappt.
Was steht denn im Vollstreckungsbescheid?? Nur Dein Name und eine Anschrift oder auchvertreten durch die Eltern Frau A und Herr A/B???
0