Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
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Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Hallo,
ich werde mich vorraussichtlich ab nächster Woche in der Verbraucherschutzinsolvenz befinden.
In der Vergangenheit war ich bereits selbstständig und habe mir durch Schulden/Unzuverlässigkeit einen Gewerbeverbot eingehandelt.
Ich bin Rettungssanitäter, bin allerdings in diesem Beruf nicht mehr tätig.
Soweit habe ich mein Leben in den Griff bekommen. Ich habe mittlerweile eine Partnerin und einen zweijährigen Sohn. Das Leben fühlt sich wieder lebenswert an.
Nun möchte ich auch beruflich wieder durchstarten und mich im medizinischen Dienstleistungssektor selbständig machen.
Diese Tätigkeit wäre eine freiberufliche. Ich möchte allerdings eine UG Gründen und auch jemanden einstellen.
Allerdings ist meine größten Sorgen, dass mir das Finanzamt die UG verweigert, aber auch die Umsätze auf dem Geschäftskonto sind nicht sicher
Wenn diese Gelder gepfändet werden, kann ich meinen Verpflichtungen bzgl. Lohn und ähnlichen nicht nachkommen.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, um ein funktionierendes Geschäftsmodell aufzubauen?
ich werde mich vorraussichtlich ab nächster Woche in der Verbraucherschutzinsolvenz befinden.
In der Vergangenheit war ich bereits selbstständig und habe mir durch Schulden/Unzuverlässigkeit einen Gewerbeverbot eingehandelt.
Ich bin Rettungssanitäter, bin allerdings in diesem Beruf nicht mehr tätig.
Soweit habe ich mein Leben in den Griff bekommen. Ich habe mittlerweile eine Partnerin und einen zweijährigen Sohn. Das Leben fühlt sich wieder lebenswert an.
Nun möchte ich auch beruflich wieder durchstarten und mich im medizinischen Dienstleistungssektor selbständig machen.
Diese Tätigkeit wäre eine freiberufliche. Ich möchte allerdings eine UG Gründen und auch jemanden einstellen.
Allerdings ist meine größten Sorgen, dass mir das Finanzamt die UG verweigert, aber auch die Umsätze auf dem Geschäftskonto sind nicht sicher
Wenn diese Gelder gepfändet werden, kann ich meinen Verpflichtungen bzgl. Lohn und ähnlichen nicht nachkommen.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, um ein funktionierendes Geschäftsmodell aufzubauen?
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Hi Allrounder,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung" geschaut?
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Ich vermute das wird sehr schwierig zu beantworten und sollte meines Erachtens nach von einem Anwalt beantwortet werden.
Da gibt es sicherlich einiges zu bedenken und vor allem, wenn du als Gesellschaftender Geschäftsführer in der UG bist, ob du damit nicht automatisch ein Gewerbe führst? Ich denke ja…
Aber wie gesagt, sicherer wärst du bei einem Anwalt als in einem Forum wo es vielmehr um Schulden geht statt um die Gründung einer UG und die damit verbundenen rechtlichen Dinge
Da gibt es sicherlich einiges zu bedenken und vor allem, wenn du als Gesellschaftender Geschäftsführer in der UG bist, ob du damit nicht automatisch ein Gewerbe führst? Ich denke ja…
Aber wie gesagt, sicherer wärst du bei einem Anwalt als in einem Forum wo es vielmehr um Schulden geht statt um die Gründung einer UG und die damit verbundenen rechtlichen Dinge
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Mal ganz grob gesagt: Wenn Sie als Einzelunternehmer eine UG gründen, dann werden Sie ja dort ein "Angestellter"= Geschäftsführer sein und haben ein "normalen" Arbeitslohn. Da geht es normal nach den Regeln der Pfändung/Zwangsvollstreckung von Arbeitseinkommen §§ 850 ff. ZPO. Wenn sie als Selbständiger (Einzelunternehmen) tätig werden würden, würde der Insolvenzverwalter mit 99%iger Wahrscheinlichkeit Ihr Gewerbe freigeben. Da geht es dann nach § 35 InsO, Absatz 2-4:
"(2) 1Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. 2§ 295a gilt entsprechend. 3Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an.
(3) 1Der Schuldner hat den Verwalter unverzüglich über die Aufnahme oder Fortführung einer selbständigen Tätigkeit zu informieren. 2Ersucht der Schuldner den Verwalter um die Freigabe einer solchen Tätigkeit, hat sich der Verwalter unverzüglich, spätestens nach einem Monat zu dem Ersuchen zu erklären.
(4) 1Die Erklärung des Insolvenzverwalters ist dem Gericht gegenüber anzuzeigen. 2Das Gericht hat die Erklärung und den Beschluss über ihre Unwirksamkeit öffentlich bekannt zu machen."
Wenn er das Unternehmen freigibt, gilt § 295a InsO und Sie müssen dann den Insolvenzverwalter so stellen, als wenn sie ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Man guckt also, was könnten sie angestellt verdienen und wie hoch wäre dann der pfändbare Betrag und den müssten Sie dann abführen.
"(2) 1Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. 2§ 295a gilt entsprechend. 3Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an.
(3) 1Der Schuldner hat den Verwalter unverzüglich über die Aufnahme oder Fortführung einer selbständigen Tätigkeit zu informieren. 2Ersucht der Schuldner den Verwalter um die Freigabe einer solchen Tätigkeit, hat sich der Verwalter unverzüglich, spätestens nach einem Monat zu dem Ersuchen zu erklären.
(4) 1Die Erklärung des Insolvenzverwalters ist dem Gericht gegenüber anzuzeigen. 2Das Gericht hat die Erklärung und den Beschluss über ihre Unwirksamkeit öffentlich bekannt zu machen."
Wenn er das Unternehmen freigibt, gilt § 295a InsO und Sie müssen dann den Insolvenzverwalter so stellen, als wenn sie ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Man guckt also, was könnten sie angestellt verdienen und wie hoch wäre dann der pfändbare Betrag und den müssten Sie dann abführen.
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Mit einer UG ?Allrounder hat geschrieben: ↑17. Jul 2024, 20:57 ...
Welche Möglichkeiten bleiben mir, um ein funktionierendes Geschäftsmodell aufzubauen?
Und Du bist alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ?
Schwierig ...
Meines Wissens kann das Finanzamt (ist Dein Gläubiger ?) Deine UG-Pläne nicht verhindern, das tut schon der Gesetzgeber ... danach dürfte kein Notar Deine Anmeldung zur Eintragung unterschreiben.
Lies dazu z.B. hier:
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unter ... -ug-685004
Punkt 10.
Zitat :
Die Geschäftsführer müssen gegenüber dem Notar bei der Anmeldung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister schriftlich versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung entgegenstehen. Falsche Angaben sind strafbar. Hinderungsgründe sind zum Beispiel eine Gewerbeuntersagung ...
Zitat Ende.
Ganz anders wäre die Sachlage natürlich, wenn Du (in einer UG oder wo auch immer) ganz einfach nur ein einfacher Angestellter wärest, dann gelten ggf. lediglich die oben von G. W. genannten Regeln zur Pfändung von Arbeitslohn, denn dann wäre es ja auch nicht Deine Firma.
Willst Du, kannst Du, musst Du diese neue Firma denn ganz alleine gründen und führen ?
Oder gibt es einen Menschen, Partner, Vertrauten, der das mit Dir machen könnte, würde ?
Dann könntet Ihr ja auch evt. ggf. eine GbR zusammen machen ?
Bedenke nur:
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet ..." - und eine GbR ist "gefährlicher" als eine Ehe ...
Ich würde auch eine kompetente Beratung empfehlen.
Vielleicht hilft zunächst auch ein Gespräch mit der zuständigen Kammer ?
Es gibt ja in einigen Bundesländern auch div. Kammern für freie Berufe
( IHK oder HWK sind für Deine Pläne vermutlich nicht die richtigen Ansprechpartner).
Viel Glück !
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Nachtrag: Wenn Deine zukünftige Tätigkeit tatsächlich zu den Katalogberufen gem. EStG § 18 gehört, dann brauchst Du ja keine UG, keinen Notar, keine Eintragung ins Handelsregister - und keinen Gewerbeschein.
Dann reicht ja die reine Anmeldung beim Finanzamt ... ich wüßte nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das FA Dir Deine selbständige freiberufliche Tätigkeit untersagen könnte ... ist ja kein Gewerbe.
Dann reicht ja die reine Anmeldung beim Finanzamt ... ich wüßte nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das FA Dir Deine selbständige freiberufliche Tätigkeit untersagen könnte ... ist ja kein Gewerbe.
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Nachtrag2: ... aber wenn es Dein "Geschäft" ist, dann sind ggf. auch wieder Deine Konten in Gefahr, gepfändet zu werden.
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Haftungsrechtlich ist halt eine UG deutlich besser als eine GbR oder als Einzelunternehmer. Denn es haftet nur das Gesellschaftsvermögen (was natürlich auch Theorie ist, denn für das Anfangskapital benötigt man meist eine Bank und die verlangt natürlich eine Eigenhaftung).
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Das ist ja richtig, aber 'Allrounder' könnte eben nicht GF einer UG sein
(wg. der Gewerbeuntersagung).
Wie wäre es denn, wenn er "nur" Gesellschafter wäre ?
Und "normaler" Angestellter in seiner UG und jemand anderer GF ?
Dann würde ein IV seine Einlage vermutlich zur Masse ziehen ?
Oder würde/könnte ein IV auch eine UG gem. § 35 (2) freigeben ?
(wg. der Gewerbeuntersagung).
Wie wäre es denn, wenn er "nur" Gesellschafter wäre ?
Und "normaler" Angestellter in seiner UG und jemand anderer GF ?
Dann würde ein IV seine Einlage vermutlich zur Masse ziehen ?
Oder würde/könnte ein IV auch eine UG gem. § 35 (2) freigeben ?
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
mir wurde von einem Steuerinsolvenzanwalt empfohlen GF einer UG zu werden desssen Gesellschafter ich nicht bin. Und als Arbeitslohn Tantieme zu beziehen....
bei mir geht es nicht um eine Untersagung sondern um Finanzamtverbondlichkeiten die das FA irgendwann, auch nach der Wohlverhaltensperiode / RSB Pfänden, bzw. gegenrechnen kann...
Das ist so ähnlich wie hier, er fragt ja wie sicher sein Konto ist....
Ist man als GF nicht automatisch ein Angestellter? Ich dachte dass wäre gleich
bei mir geht es nicht um eine Untersagung sondern um Finanzamtverbondlichkeiten die das FA irgendwann, auch nach der Wohlverhaltensperiode / RSB Pfänden, bzw. gegenrechnen kann...
Das ist so ähnlich wie hier, er fragt ja wie sicher sein Konto ist....
Ist man als GF nicht automatisch ein Angestellter? Ich dachte dass wäre gleich
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Re: Privatinsolvenz und Gewerbeuntersagung
Nein, nicht unbedingt, kommt auf den GF-Vertrag an.Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑29. Okt 2024, 05:25 ...
Ist man als GF nicht automatisch ein Angestellter? Ich dachte dass wäre gleich
s. zB hier:
https://www.ihk.de/darmstadt/produktmar ... aft%20wahr.
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