Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Pixeltod
Mitglied
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Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2022, 18:35

Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Beitrag von Pixeltod »

Hallo,

mein Vater ist verstorben und ich werde erben. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie das abläuft, denn die Erbschaft sind ca. 150.000 €. Schulden hatte ich aber nur ca. 15.000 €.

Es handelt sich bei mir um eine Regelinsolvenz, die im Dezember 2022 eröffnet wurde. Ich erhalte Bürgergeld und es gab bisher kein verwertbares Vermögen.

Eine Testamentseröffnung hat noch nicht stattgefunden, aber da ich das einzige leibliche Kind bin und keine Adoptionen stattgefunden haben, werde ich auf jeden Fall erben.

Wann muss ich z.B. den IV informieren?
Muss ich dem mein ganzes Erbe zur Verfügung stellen und er sucht sich selbst aus, wo er sich bedienen möchte?
Oder überweise ich ihm einfach 15.000 €, sobald mir das Erbe zur Verfügung steht?

Danke u. Gruß
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

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Hi Pixeltod,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?" geschaut?
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mischa1981
Wissender
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Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Beitrag von mischa1981 »

Warte auf jeden Fall die Testamentseröffnung ab. Sicher, dass du der einzige Erbe bist und nicht mit Geschwistern teilen musst? Mein Vater hat mich beispielsweise enterbt und ich hätte wegen 2.000 Euro Pflichtteil den Anwalt einschalten müssen und da ich eh in Insolvenz war wäre das ganze Geld in die Insolvenzmasse gegangen.
Jetzt erstmal die öffentlichen Prozesse durchlaufen lassen und den Vater mal beerdigen. Der Insolvenzverwalter wird ohnehin Wind davon bekommen, dass du erbst. Solange du dich im Insolvenzverfahren befindest ist 100% deines Erbes abzugeben. Wenn der Wert deine Schulden übersteigt wirst du sicherlich vorzeitig aus der Insolvenz raus können. Aber eins nach dem anderen :) Ein Gerichtsurteil wird dennoch nötig sein.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Beitrag von Graf Wadula »

Alles was sie während des Insolvenzverfahrens erwerben, gehört zur Insolvenzmasse, somit auch eine Erbschaft. Es ist auch zunächst der volle Betrag herauszugeben (bzw. kann der Verwalter darüber verfügen). Sie sollten mit ihm Kontakt aufnehmen Und können dann einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen, da dann ja alle angemeldeten Forderungen befriedigt werden.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Beitrag von caffery »

Außerdem wird von dem was nach der Kosten- und Gläubigertilgung übrig bleibt bis auf 15.000 Euro alles aufs Bürgergeld angerechnet - was noch ein Segen ist, da es bis zum 01.07.23 alles gewesen wäre.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1119
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Beitrag von imker »

und wie viele Gläubiger haben Forderungen angemeldet??
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AdiDana
Wissender
Reaktionen: 15
Beiträge: 135
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Erbschaft 10x höher wie Schulden, was passiert in diesem Fall?

Beitrag von AdiDana »

Ich würde dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass es eine Erbschaft geben könnte, würde aber mit konkreten Zahlen erst an ihn herantreten, wenn der Fall eingetreten ist. Also erst mal in Ruhe die Beisetzung abwarten, die Testamentseröffnung, ggf. den Erbschein beantragen, die Dinge regeln, die zu regeln sind.
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