Vergleich während WFP?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Volker
Zwischendurchposter
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Registriert: 13. Jun 2024, 22:20

Vergleich während WFP?

Beitrag von Volker »

Hallo ich heiße Volker. Ich bin seit 2020 Insolvenz . Bis Oktober 2025Bei mir ist es so das mein Lohn gepfändet wird. Es läuft auch alles bis jetzt ganz gut. Meine frage beziehst sich eigentlich auf das was ich letztens gelesen habe. Auf eine Schuldner Beratung Seite habe ich gelesen das die Anwälte während der Wohlfühlphase mit dem Gläubiger reden und denen ein Angebot unterbreiten können. Und wenn sie es annehmen könnte man den Insolvenz vorzeitig beenden. Meine frage ist so was möglich und wäre es ratsam. Würden sich die Gläubiger überhaut drauf einlassen? Da stand natürlich auch das sie zu erst mit dem jenigen reden der im Insolvenz ist und nur mit dem Betrag ein Angebot unterbreiten den er sich leisten kann..
Danke
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vergleich während WFP?

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Hi Volker,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleich während WFP?" geschaut?
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robo
Allwissender
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Beiträge: 827
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Vergleich während WFP?

Beitrag von robo »

"WFP" = Wohlfühlphase :D

Wenn Du einen guten Grund hast, dass Du die jetzt die letzten Monate bis zur RSB ( = Restschuldbefreiung ) nicht mehr abwarten willst, dann kannst Du das natürlich versuchen.

Stand auf der Seite auch, was die Anwälte kosten, die dann mit den Gläubigern reden und einen Vergleich verhandeln ?

Was würdest Du tun, wenn Du ein Insolvenzgläubiger wärst, und ein Anwalt macht Dir so ein Angebot ?

Ich glaube, ein Gläubiger würde dem nur zustimmen, wenn er unterm Strich deutlich mehr bekommt, als jetzt während des Verfahrens - aber ob wirklich ALLE Deine Gläubiger zustimmen ?
Wer weiß ...

Was man aber ziemlich sicher weiß: Diese Anwälte musst Du bezahlen, wenn Du sie beauftragst.
Ob sich das für Dich lohnen könnte, kannst Du nur ganz allein wissen.

Ach so, das noch:
Es heisst WVP = Wohlverhaltensphase.
Der Schuldner soll sich "wohl verhalten", nicht wohlfühlen.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2580
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vergleich während WFP?

Beitrag von caffery »

Darf ich erstmal fragen, an welchem Tag genau hier das Verfahren eröffnet wurde?
Wenn ich keine Tomaten aufm Stammhirn habe, ist es nämlich rechnerisch überhaupt nicht möglich, dass Restschuldbefreiungsverfahren die in 2020 eröffnet wurden auf regulärem Weg im Oktober 2025 enden.
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