Frage zur privaten Krankenversicherung

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Opan
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Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von Opan »

Ein Freund rief mich an und grübelt. Wir konnten gemeinsam im Netz nichts finden. Freund verdient gut. Über 5 k netto. Aber durch eine Scheidung - die noch läuft - bleibt fast nichts übrig. Neben Kindesunterhalt zahlt er u.a. das Haus ab, in dem aber die Ex wohnt. Die rate alleine schmeißt den ganzen Haushalt durcheinander und bringt ihn ans Existenzminimum.

Wenn er in ein Verbraucherinsolvenzverfahren geht, verbleibt ihm ja ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von ca. 2.300 €, weil er 2, Kinder unterhaltstechnisch zu unteralten hat.

Von diesem Betrag muss er Miete und Unterhalt zahlen. Soweit so gut. Aber was ist mit dem PKV-Beitrag? Wird der irgendwie im Rahmen der pfändbaren Gehaltsteile berücksichtigt? eher Nein, oder? Weil wenn nicht, dann fliegt er aus der PKV, weil die Beiträge vom Rest-Gehalt nicht auch zu stemmen sind und müsste in die GKV ?

Hat jemand Erfahrung, was die Bank wegen des Hausdarlehens machen wird? Direkt kündigen und verwerten, oder hält sie sich erst einmal an die Ex und hört, ob die für die raten auf kommt, denn ihr gehört ja die Hälfte des Hauses?
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

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Hi Opan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur privaten Krankenversicherung" geschaut?
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imker
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von imker »

bei 5.000 netto Arbeitslohn und zwei Kindern und keiner unterhaltsberechtigten Ehefrau sind bei meinem Rechner 826,38 sowie alles über 4.298,81 pfändbar.

5.000-4.298,81= .....etwa 700
und 826
zusammen etwa 1.500 pfändbar und dann verbleiben bis zum 30.6. 3.500 EUR monatlich
und ab 1.7.2024 gekten neue Beträge

also prüf das Zahlenwerk mal nach - und Lohnpfändung bei IK-Verfahren und Freibetrag auf dem Konto ---- das ist fast nie identisch
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von imker »

Der Rechner der AOK sagt zu der Frage:


Das Ergebnis

Monatliches Nettoeinkommen in Euro: 5.000,00 Euro

Pfändbarer Anteil: 1.527,57 Euro Unpfändbares Einkommen: 3.472,43 Euro

und bei drei unterhaltsberechtigten Personen - also vielleicht auch Ehefrau


Das Ergebnis

Monatliches Nettoeinkommen in Euro: 5.000,00 Euro

Pfändbarer Anteil: 1.232,77 Euro Unpfändbares Einkommen: 3.767,23 Euro
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Opan
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von Opan »

Ich Danke Euch sehr, für die Antworten ! Ich hatte wohl einen Fehler begangen, den Unbedarfte öfter machen dürften. Ich hatte die Pfändungsfreigrenzentabelle genommen und bei 2 zum Unterhalt verpflichteten Personen geschaut. Und da dachten wir, man würde eben den darüber liegenden Teil schlicht pfänden. Die von Euch genannten Beträge, die ihm verbleiben würden, sind aber höher und dann ginge ja auch die Bezahlung der PKV und das wäre eine Erleichterung.

Und ja, Ihr habt Recht, denn wir müssten die Ehefrau mit einbeziehen. Denn kann er die Rate des Hauses nicht mehr zahlen, dann wird zumindest etwas Trennungsunterhalt fällig.

Ich muss mal diesen Rechner im Internet finden, den ihr bemüht habt.
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Paddy
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von Paddy »

Ich bin auch in einer PKV und musste meine beiden Kinder dementsprechend zusätzlich privat versichern, natürlich auch während der PI. Da galt dann folgendes: für das bereinigte Nettoeinkommen wird nur der Beitrag der gesetzlichen KK angerechnet. Alles, was du darüber zahlst ist Pech. Selbstbehalt? Selbst schuld. Aber: eventuelle Beitragsrückerstattungen gehen eigentlich an den IV.

Da mein IV das auch zu hart fand haben wir einen "Deal" gemacht: er lässt mir 100€ pro Monat mehr, was immerhin einen Teil der Mehrkosten deckte. Und alle Überweisungen der PKV an mich, in erster Linie Leistungserstattungen waren vor Pfändung geschützt. Damit wollte er hauptsächlich Aufwand sparen, da er sonst jede einzelne Erstattung hätte separat freigeben müssen. Dadurch waren indirekt dann auch die Beitragsrückerstattungen geschützt, was ihm evtl. nicht klar war. Ich habe aber auch nicht gefragt ;-)
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Opan
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von Opan »

Danke für die Info! Also kann man zumindest den Inso-Verw. auf solche Dinge ansprechen und schauen, wie zugänglich er ist ,-)

Wegen des Hauses noch eine Frage: Da hat doch die Bank die Hand drauf. Die wird sicher her gehen und sich erst an den zweiten Kreditnehmer (Ex-Frau) wenden, zwecks Zahlung der Raten (?) und dann - wenn das schief läuft - das Ding in den Verkauf geben ?

Hat da jemand eine Erfahrung?
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AdiDana
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von AdiDana »

Die Frage, die sich mir hier stellt wäre aber zuerst was er überhaupt an Schulden hat. Solange er alle Kredite noch zahlt, kein Kredit von Seiten der Bank wegen Zahlungsunfähigkeit gekündigt wurde hat er ja noch keinen Schuldenberg vor sich. Warum verkauft er das Haus nicht? Gehört es ihm alleine oder der (Ex)Frau zu 50%? Kann Sie ihn auszahlen, so dass er aus dem Kredit raus genommen werden kann? Oder steht nur er im Kreditvertrag? Egal ob ihm das Haus zu 50 oder 100 Prozent gehört, muss die Frau eine Nutzungsentschädigung an ihn zahlen, also eine Art Miete, entweder für das ganze Haus oder seine 50 Prozent. Oder sie muss ausziehen und das Haus wird verkauft oder vermietet. Gehört ihm 50 Prozent und die Exfrau will nicht verkaufen kann er eine Teilversteigerung beantragen und mit dem Erlös den Kredit oder einen Teil davon tilgen.
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Opan
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von Opan »

@AdiDana: Ja, Du hast in Allem Recht ! Hier ist die Sache speziell. Kurz dazu: Ja, man könnte das so machen, aber:

Die Ex verzögert seit 4 Jahren die Scheidung und man weiß nicht, wann sie durch ist
Während einer bestehenden Ehe kann keine Teilungsversteigerung beantragt werden
Er muss das Haus los werden, aber die ex macht kein Angebot und wird auch keins machen zwecks Auszahlung
Die Nutzungsentschädigung wird verweigert, in dem sie z.B. wg der qm-Anzahl falsche Daten an gab und ein teures Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, dass seit einem dreiviertel Jahr auf sich warten lässt und erst Ende des Jahres vorliegen soll.
Sie weigert sich auszuziezhen.
Der Freund von mir muss Kindesunterhalt zahlen, eigene Miete, Rate des Hauses fast 2.000 € und seine PKV. Im bleiben derzeit von seinen über 5.000 € netto noch 950 zum Leben. davon sind lfd. Kosten noch nicht berührt.
Das Gericht geht sehr langsam vor. Seit 2021 ist die Scheidung anhängig. Weitere Kosten stehen immer wieder im Raum. So muss mein Kumpel sich dauernd weiterer Kosten i.S. Instandhaltung erfreuen und zahlt notgedrungen sogar noch die Wohngebäudeversicherung. Wenn er das umlegt, bekommt er direkt Post vom Anwalt der Ex und ein neues Verfahren an den Hals.
Das Ganze bekommt er finanziell nicht mehr über die Zeit. deshalb der Gedanke mit der Inso.
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El Torro
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von El Torro »

Hallo...
Ich schliess mich den Vorrednern an...
zu Mal es in vielen Insolvenzverfahren so ist, das der Insolvenzverwalter die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Das ist häufig der Fall bei hoch besicherten Immobilien oder wie bei dir mit eventuellen Jahrelangen
rechtlichen Auseinandersetzungen..
Gerade erst wieder im Bekanntenkreis erlebt...
Gruss

El Torro
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AdiDana
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Re: Frage zur privaten Krankenversicherung

Beitrag von AdiDana »

Unklar ist mir immer noch ob den Beiden das Haus 50/50 gehört oder ihm zu 100%. Auch weiß ich nicht, ob er das Haus gerne nach einer Scheidung irgendwann übernehmen würde oder lieber los werden möchte.

Wahrscheinlich ist das kein guter Tipp, aber ich denke da manchmal radikal. Ich an seiner Stelle würde mich nicht mehr erpressen und hinhalten lassen. Ich würde vermutlich die Zahlung des Kredites einstellen, dann kommen ein paar Monate Mahnungen, dann wird irgendwann der Kredit gekündigt und ist sofort fällig, zahlt man dann weiter nicht, was man ja nicht kann, wird die Bank versuchen das Haus zu verkaufen um ihre Restsumme zu bekommen oder man sucht selbst einen Verkäufer, die Bank muss dem Privatverkauf dann zustimmen. Möchte die Bank oder der neue Käufer das Haus "leer"haben, wird die verbliebene Partei Zwangsgeräumt. Für mich wäre das höchstens moralisch verwerflich, wenn die Kinder dort leben und noch sehr klein sind. Dabei würde mich mal interessieren, wie der Umgang mit den Kindern überhaupt geregelt ist und wie das klappt, weil ich mir vorstellen kann dass es nicht einfach ist, wenn man schon so ein Hin- und Her wegen der Scheidung und dem Haus hat und über Anwälte und Gericht kommuniziert.
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