Alleinerziehende in der Insolvenz

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Lilly35
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von Lilly35 »

mischa1981 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:54
Lilly35 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:43



Hier im Forum liest man immer wieder das man Gutschriften in der WVP behalten darf und wieder Geld ansparen darf. Deshalb frage ich.
Warte doch ab, bis du es schriftlich hast, dann kannst du auch zu deiner Bank gehen und sagen "Schaut her Leute, die Insolvenz ist aufgehoben, ich darf jetzt wieder Geld ansparen". Solange du das nicht schriftlich hast wird die Bank da auch nichts machen.
Und zur Aussagen, dass die Freigerenze nicht zu dem passt, was du gerne hättest? Sorry, aber wie sitzen alle im gleichen Boot. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt. Kindergeld wird im Regelfall nicht gepfändet weil das sachbezogen ist. Unterhaltszahlungen weiß ich nicht.
In der Wohlverhaltensphase wird dir zudem nur noch der pfändbare Anteil des Lohns gepfändet bzw. abgetreten.

Sieh doch das Positive: Wenn du das alles durchgestanden hast, bist du deine Schulden los und kannst einen Neuanfang machen. Bei mir wird nun seit Februar nichts mehr gepfändet / abgetreten und ich muss noch bis 6.5. abwarten, dass mir das Gericht die Restschuldbefreiung zusagt, dann ist der ganze Mist durch.

Und wenn es bei dir dann soweit ist mach nur nicht den Fehler und lebe über deine Verhältnisse. Schaff dir ein Haushaltsbuch an, in dem du deine Fixkosten und Variablen Kosten von deinem gesamten EInkommen abziehst und voila weißt du ganz genau, was du hast und was nicht. Einfacher geht es nicht. Aber es erfordert eben Disziplin und spontanes Shopping ist halt auch nicht drin. Dafür ist man aber schuldenfrei.

Schön geschrieben ☺️

Ich habe diese Schulden nicht weil ich über meine Verhältnisse gelebt habe es ist einfach aus sehr viel Naivität und fehlender finanzieller (Job,Einkommen) entstanden. Ich wollte nicht undankbar oder ungeduldig wirken. Mich interessiert nur alles sehr genau und natürlich möchte ich so schnell wie möglich normal leben. Ich bin unfassbar stolz auf mich und mochte bzügl meines Unterhaltes auch nichts verschenken wenn du verstehst. ☺️


Bin ganz aus dem Häuschen neige wegen der Beschlüsse ich warte sehnsüchtig auf diese Tage ☺️🥰

Und es ist schön hier zu lesen wie es bei euch lauft ihr es erlebt und es erfolgreich geschafft habt.

Lg
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mischa1981
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von mischa1981 »

Alles gut :) Ich selbst bin Anfang 2020 in die Insolvenz geschliddert, auch viel aus Naivität und hab viel sogenannten "Freunden" viel Geld geliehen, kaum was zurückbekommen und stand am Ende mit 35 tausend Euro in der Kreide bei einem Nettoverdienst von ca. 1.400 Euro. Mein Gehalt hat gerade so für Miete und Co gereicht, für zig Gläubiger eben nicht mehr.

Jeder ist auf seine Weise in die Situation geraten und niemand macht dir einen Vorwurf diesbezüglich. Mir persönlich hat die Insolvenz tatsächlich geholfen, mein gesamtes Leben zu überdenken, endlich einen guten Job gefunden zu haben und mich von meiner Ex endlich zu lösen, die auch andauernd Geld aus mir geleiert hat aber selbst nicht einsieht, arbeiten zu gehen. Die gemeinsame Tochter ist 7,5 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter. Alles nicht so einfach.

Aber zumindest hab ich die Inso fast hinter mir, ich brauch es nur noch schriftlich vom Gericht :)
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Darnox
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von Darnox »

tidus82 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:29
Lilly35 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:08
Darf ich jetzt

Etf für meine Altersvorsorge anlegen?

Guthaben durch eine Steuererklärung und Strom Guthaben behalten ?

Darf ich mein Konto umwandeln oder sollte ich noch warten?

Hat jemand Erfahrung

Wann bist du damit durch ?

Freue mich auf antworten

Lg
Es wird ja nicht eine passendere Antwort geben, weil du zum dritten Mal schreibst:

1. Nein, es sei denn du sprichst das mit deinem Insolvenzverwalter ab
2. Nein
3. Du solltest noch warten
Ich denke bei der Antwort liegt ein Missverständnis vor. Wie ich es verstehe ist bei Lilly bereits zum 23.04. (2024?) das Insolvenzverfahren aufgehoben worden und es schließt sich die WVP an. Also kann wieder angespart werden und Erstattungen können auch behalten werden. Ob man das P-Konto direkt umwandeln sollte ist fraglich, vorher würde ich abklären, ob noch irgendwelche Pfändungen auf dem Konto liegen. Falls ja, diese vor der Umwandlung erstmal abklären und entfernen lassen. Oder gleich ein neues Konto eröffnen und das alte Konto kündigen.
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tidus82
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Lilly35 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:43
tidus82 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:29

Es wird ja nicht eine passendere Antwort geben, weil du zum dritten Mal schreibst:

1. Nein, es sei denn du sprichst das mit deinem Insolvenzverwalter ab
2. Nein
3. Du solltest noch warten


Hier im Forum liest man immer wieder das man Gutschriften in der WVP behalten darf und wieder Geld ansparen darf. Deshalb frage ich.
Nur mit Unterschied, dass du noch nicht in der WVP bist!
Der Schlusstermin ist NICHT die Aufhebung des Verfahrens. Bis zum Schlusstermin können Gläubiger ihre Forderung anmelden. Sie könnten sogar noch länger, müssten dann aber dafür bezahlen.

Und dann erst irgendwann in 1-2 Monaten kannst du damit rechnen, dass das Verfahren nach §200 aufgehoben wurde. Denn vorher kommt noch die Schlussverteilung.

Und dann, aber auch erst dann, kannst du Geld ansparen und Rückzahlungen behalten (sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde - was du im gleichen Schreiben mitgeteilt bekommst wie die Aufhebung)

Ok?
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mischa1981
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von mischa1981 »

Darnox hat geschrieben: 26. Apr 2024, 16:20
tidus82 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 15:29

Es wird ja nicht eine passendere Antwort geben, weil du zum dritten Mal schreibst:

1. Nein, es sei denn du sprichst das mit deinem Insolvenzverwalter ab
2. Nein
3. Du solltest noch warten
Ich denke bei der Antwort liegt ein Missverständnis vor. Wie ich es verstehe ist bei Lilly bereits zum 23.04. (2024?) das Insolvenzverfahren aufgehoben worden und es schließt sich die WVP an. Also kann wieder angespart werden und Erstattungen können auch behalten werden. Ob man das P-Konto direkt umwandeln sollte ist fraglich, vorher würde ich abklären, ob noch irgendwelche Pfändungen auf dem Konto liegen. Falls ja, diese vor der Umwandlung erstmal abklären und entfernen lassen. Oder gleich ein neues Konto eröffnen und das alte Konto kündigen.
Ja so hab ich das auch verstanden, dennoch wollen Banken das schriftlich vom Gericht bzw. Insolvenzverwalter haben, dass sie sich nun in der Wohlverhaltensphase befindet. Hat mein IV beispielsweise auch nicht gemacht. Nachdem ich den Beschluss meiner Bank geschickt hatte wurde die Pfändung auf dem Konto entfernt und ich durfte wieder Geld ansparen.
Wichtig ist halt, dass man es schriftlich vom Gericht hat. Und das scheint bislang noch nicht der Fall zu sein.

Als mein Name bei Insolvenzbekanntmachungen aufgetaucht ist, dass die Abtretungsphase durch ist, hat es auch noch 2 Wochen gedauert, bis ich das schriftlich im Briefkasten hatte.
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tidus82
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Also, wenn das Verfahren aufgehoben wurde und du vom Gericht das Schreiben hast, dann hast du dich leider Unglücklich ausgedrückt - oder ich habe es unglücklich verstanden.
Denn Schlusstermin ist halt nicht Aufhebung :)

Falls es doch so sein sollte, dass die Aufhebung durch ist, dann vergiss meine Antworten.
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Lilly35
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von Lilly35 »

Ja also der Schluss Termin war jetzt fest.
Und

Die Aufhebung auch!

Alles gut. Wie Ware deine Antwort dann zu Punkt

1.
2.
Und
3.

Lg
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mischa1981
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von mischa1981 »

Wenn du es schriftlich vom Gericht hast, ab damit zur Bank und die sollen dann die Pfändung rausnehmen :)
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tidus82
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Gut, auch wenn ich denke dass du es verwechselst, dann bitte auf deine eigene Gefahr:
Du kannst sparen
Du kannst das P-Konto zurückwandeln lassen (falls keine Pfändungen drauf sind)
Du kannst Rückzahlungen behalten (sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde)

Bitte bitte prüfe aber nochmal ob du den Schlusstermin oder Aufhebung meinst. Zwischen den beiden Terminen liegen normalerweise 1-2 Monate.
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Lilly35
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von Lilly35 »

Also es ist so:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von …
ist am 23.04.2024 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
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