Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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patercillar
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Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Beitrag von patercillar »

Hallo an alle,
bin seit 1 Jahr in der (Regel) Insolvenz (Selbstständigkeit vor 17 Jahren beendet), habe mit dem IV Glück gehabt, sehr unkompliziert hat weder Vermieter noch Arbeitgeber informiert, ich schicke immer die Abrechnung und bezahle dann. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Ab 10/2023 studiert meine Tochter und der pfändbare Teil meine Gehalts beträgt 0 €.
Habe ca. 25 Gläubiger, 2 Finanzämter (ca. 200K) der Rest ist ca. 80 K, ich weiß aber nicht ob alle Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben, wie und wo kann ich das in Erfahrung bringen? Bis jetzt habe ich 5500 € bezahlt.
Mein Bruder kann mir 20 K zur Verfügung stellen, wie gehe ich am besten vor, um den Gläubiger den Vorschlag zu unterbreiten und schmackhaft zu machen.?
Muss ich den IV informieren?
Besten Dank.
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Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

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Hi patercillar,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Planinsolvenz - wie am besten vorgehen" geschaut?
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robo
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Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Beitrag von robo »

Ich kenne das Thema 'Insolvenzplan' (oder eben 'Planinsolvenz') nur aus der Theorie, nicht aus der Praxis.
Und in die Theorie kannst Du Dich selbst einlesen, s. hier, InsO ab § 217ff
https://dejure.org/gesetze/InsO

Du hoffst, dass Du Dir mit weniger als 20K die 200K Schulden bei zwei Finanzämtern
vom Hals schafft kannst ?
Nie im Leben, glaube ich.

Aber ich kenne Deine FA ja nicht und ich weiß nicht, ob Du einen guten Verhandler / Vermittler hast
(und bezahlen kannst).
Versuch macht kluch.

Aber warum willst Du nicht die zwei Jahre noch abwarten?
Dann bist Du auf der 'sicheren Seite', hast Deine RSB (wenn alles korrekt läuft) und kannst mit den 20K neu starten ?

Du kannst bei Deinem Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.
Ruf den zuständigen Rechtspfleger an, mach einen Termin, frag, ob Du Fotos machen darfst und schon hast Du Deine 'Tabelle' (mit den Forderungen).
Oder frag Deinen IV danach (wenn der so nett ist).

Viel Glück!
Und berichte hier doch mal weiter, wie es läuft.

Nachsatz:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre Deine 'Planinsolvenz' so etwas wie ein Vergleich.
Wenn alle Gläubiger zustimmen, kann das Inso-Verfahren beendet werden.
Ich glaube nicht, dass gleich zwei Finanzämter dem zustimmen.
Und mir wäre das Risiko zu hoch, dass später dann doch noch ein Gläubiger auftaucht, den Du in Deinem Plan vergessen / übersehen hast.
Eine RSB (Restschuldbefreiung) gibt es dann ja nicht.
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patercillar
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Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Beitrag von patercillar »

Danke für die Antwort, nun ja ab 10/2023 muss ich nichts mehr an den IV bezahlen, so dass natürlich auch die Gläubiger nichts mehr bekommen, da erscheinen mir 20000 Euro viel, die 20000 stellt mir mein Bruder für die vorzeitige Beendigung der Insolvenz zur Verfügung.
Ich habe aber wenig Ahnung davon, wie die Fa´s reagieren.
Wird beim erfolgreichen Insolvenzplan die RSB nicht mehr erteilt?
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Ziel:Planinsolvenz
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Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Beitrag von Ziel:Planinsolvenz »

@ patercillar,
ich habe dir eine PN gesendet, vielleicht hast du Lust auf einen Erfahrungsaustausch. Wenn jemand anders sich auch bei mir melden möchte kann er es. Ich bin gerade am Anfang. Wurde um viel Geld betrogen und muss nun mit meiner Firma Insolenz anmelden, diese Woche noch.

@robo
Kannst du deine Zweifel erklären. Die Gläubiger haben Aussicht auf 0€ für die kommenden 3 Jahre. Die wirtschaftliche Lage ist kurz vom kippen, wieso sollten die nicht zustimmen und wenigstens 20k bekommen. Wobei ich schon denke dass das viel ist. 15 wären auch nicht schlecht...

Es ist doch nicht so dass wir von einem kriminellen reden. Ich vermute nur die wenigsten Unternehmer gehen Pleite weil sie betrügen. Also wieso sollte man jemanden, der vielleicht sogar schon ein gewisses Alter erreicht hat - und schnell eine Chance braucht- nicht von dieser Last 24 Monate früher entlassen....

Sorry aber ich glaube, in der heutigen Zeit ist es mehr als angebracht zu wollen dass wir starke Bürger haben, die diesem Land helfen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich kann dir sagen, dass das Finanzamt sich sehr schwer tut mit einem Vergleich. Ich hatte nicht das Finanzamt als Gläubiger, sondern ich kenne es aus anderen Gründen. Weihnachten, Ostern und Rammadan müssen schon auf einen Tag fallen, damit man sich auf einen Vergleich einlässt. Und dann betrifft es auch noch zwei Finanzämter. Rechne nicht damit, das dein Plan Erfolg haben wird. Sorry für diese negativen Aussichten.

Ich kann dir auch nur raten, ziehe die Insolvenz durch und dann hast du die Sicherheit, das alle Schulden nicht mehr eingezogen werden können.

Falls du es mit dem Finanzamt versuchen möchtest, hier noch ein weiterführender Link:
https://anwalt-kg.de/faq/privatinsolven ... -moeglich/
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Beitrag von robo »

Seh ich genau so wie n-m-S …
Ich glaube, caffery hatte hier mal geschrieben, dass ihm eine interne Dienstanweisung bekannt ist, unter welchen Bedingungung ein FA einem Vergleich ggf. Zustimmen könnte. GGF. UU. EVT. MÖGLICHERWEISE.

Ich schätze, ein FA-Mitarbeiter hat mehr Interesse daran, bloss keinen Fehler zu machen, um keinen Ärger mit seinem Chef zu bekommen , als Interesse daran, dass das FA von seinem 200 T€-Schuldner vielleicht 20 T€ durch einen Vergleich erhält.
Das sind für den doch Peanuts und noch nicht mal seine eigenen.
Dafür riskiert ein braver deutscher Beamter doch keinen Ärger.

Aber vielleicht gibt es heutzutage ja auch eine neue Generation von „braven deutschen Beamten“ … ? Wer weiss.
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