Zeitpunkt für Insolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Sorum
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Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von Sorum »

Hallo liebe Schuldner Community,

ich habe einen KFW-Kredit, Bafög sowie verschiedene Consumer Kredite die ich mit einem Gehalt von ca. 1600 Netto nicht mehr lange bedienen werde können. Tatsächlich habe ich schon häufig mit dem Gedanken gespielt in die Privatinsolvenz zu gehen. Was mich davon abhält ist die Tatsache, dass ich erst umgezogen bin und meinen Vermieter nichts von meiner finanziellen Situation gesagt habe. Ich habe an meinen früheren Wohnorten immer meine Miete gezahlt, es war auch noch kein Gerichtsvollzieher bei mir. Meine Schulden liegen insgesamt bei ca. 35.000 Euro. Meine Angst ist, dass wenn ich in die Privatinsolvenz gehe ich meine Wohnung verlieren könnte. Und mit einem Insolvenzverfahren am Hals werde ich wohl keine neue Wohnung bekommen. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe meinem neuen Vermieter nicht aktiv belogen, allerdings meine finanzielle Situation auch nicht in voller Gänze dargelegt. Könnte mir daraus ein Strick gedreht werden?

Viele Grüße
Sorum
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Re: Zeitpunkt für Insolvenz

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Hi Sorum,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zeitpunkt für Insolvenz" geschaut?
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El Torro
Wissender
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Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von El Torro »

Hallo,,,
Aus eigener Erfahrung kann Ich sagen, es gibt keine pauschale Aussage mit der Wohnung.
Dein Vermieter wird auf alle Faelle eh vom Insolvenzverwalter angeschrieben, Stichwort Enthaftungserklaerung,
das heisst , er übernimmt nicht die Haftung füer die Miete plus Nebenkosten.
Was bei der Wohnungsübergabe vom Vermieter verlangt wurde an Auskünften schreibst du zu undifferenziert.
Meiner Meinung nach hat der Vermieter bei Insolvenzeintritt kein Kündigungsrecht.
Was er trotzdem unternimmt , sei dahingestellt.
Eine neue Wohnung zu suchen, wird natürlich erschwert durch die Insolvenz wenn eingereicht.

MfG

El torro
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Sorum
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Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von Sorum »

Danke für die Antwort EL Torro,

es gab das klassische Abfrageblatt ob ich in den letzten fünf Jahren einen Offenbarungseid abgeleistet habe etc. oder Mietschulden habe. Aber das habe ich wahrheitsgemäß mit Nein beantwortet. Ich meine mich zu entsinnen mal gelesen zu haben, dass eine Kündigung bei einer PI seitens des Vermieters rechtens wäre, wenn er vorher nicht von der finanziellen Situation des Mieters in Kenntnis gesetzt wurde. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob es um eine bewusste Falschaussage ging oder darum, dass der Mieter nicht proaktiv auf seine angespannte Situation aufmerksam gemacht hat.
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El Torro
Wissender
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Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von El Torro »

Wie ich schon schrieb, die Insolvenzeröffnung ist eigentlich kein Kündigungsgrund für die Wohnung, ist glaube Ich sogar nicht erlaubt..
Es kommt auf den Einzelfall an....sind schon Rückstaende da und wieviel und wie lange...usw.
Falschangaben sehe ich nicht bei deinen Angaben.
Dein Vermieter kann alles machen was er will...das weiss man nie im voraus...solche Dinge sind sehr komplex und meistens kommen mehrere Faktoren zusammen wie Mietrückstaende, Maengel in der Bude und was weiss Ich...
Gruss ElTorro
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Itak65
Wissender
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Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von Itak65 »

Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben das es ein Portal für Vermieter gibt wo steht wenn Mieter ihren mietzahlungen nicht nachkommen.
LG
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von robo »

Ich kenne es auch nur so, dass ein Insolvenzverfahren des Mieters kein Kündigungsgrund für den Vermieter ist - aber was steht in Deinem Mietvertrag ?

Wichtig ist natürlich, dass Du in der 'Selbstauskunft' keine falschen Angaben gemacht hast.

Ansonsten dauert es ja was, bis Dein Inso-Verfahren vom Gericht eröffnet wird, wenn Du Dich jetzt dazu entscheidest (denn dazu verlangt der Gesetzgeber ja in seiner unergründlichen Weisheit die Bescheinigung über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsverfahrens von einer 'geeigneten Stelle'), also hast Du Zeit genug, ein gutes Verhältnis zu Deinem Vermieter aufzubauen. Und könntest ihm bei passender Gelegenheit dann irgendwann von Deiner Situation erzählen. Damit er nicht aus allen Wolken fällt, wenn er dann Post von Deinem Insolvenzverwalter in spe bekommt.

Viel Glück!
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Shopgirl
Allwissender
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Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Nur wegen eines Insolvenzverfahrens bekommt man einen Mieter nicht gekündigt. Damit hätte man als Vermieter, vor allem wenn die Miete ja nachweislich gezahlt wird, sehr schlechte Karten.
Solange du keine Mietschulden hast, kann dich ein Vermieter eigentlich nur über Eigenbedarf aus der Wohnung bekommen.

Warum sollte den Vermieter deine Insolvenz überhaupt interessieren? Solange er sein Geld bekommt, ist ihm der Rest vermutlich egal.

Ist das ein privater Vermieter oder irgendeine Gesellschaft?
Und mit einem Insolvenzverfahren am Hals werde ich wohl keine neue Wohnung bekommen.
Kommt drauf an. In Berlin wird so was natürlich schwieriger als irgendwo auf dem Dorf. Aber in Berlin hat wohl jeder Probleme, halbwegs bezahlbaren Wohnraum zu finden.
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Sorum
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Registriert: 2. Sep 2023, 02:19

Re: Zeitpunkt für Insolvenz

Beitrag von Sorum »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich lebe im Rhein-Main-Gebiet. Nein, Mietschulden habe ich keine. Das wäre nach Lebensmitteln tatsächlich das letzte an dem ich sparen würde. Mein Vermieter wird von einer Hausverwaltung vertreten. Mit dieser habe ich auch den Mietvertrag abgeschlossen. Werde mich sowieso mal an die hiesige Schuldenberatung wenden. Vielen Dank für eure Antworten.
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