Wie schnell Lohnpfändung?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Letzio
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jul 2023, 14:12

Wie schnell Lohnpfändung?

Beitrag von Letzio »

Hallo!
Habe Ende Juli einen Arbeitsvertrag unterschrieben und beginne ab dem 01.08 eine Ausbildung in einer Anwaltskanzlei. Das Problem ist, dass ich Schulden habe die ich aktuell nicht bezahlen kann, aber mit meinem Ausbildungsgehalt wäre dies möglich.
Ich möchte nicht, dass der Arbeitgeber davon erfährt weil ich Angst habe gekündigt zu werden.
Wie schnell geht das mit der Lohnpfändung und sind die Gläubiger evtl nicht kulant wenn sie sehen dass ich meine Ausbildung in einer Kanzlei mache??
Wenn ich da gekündigt werde kann ich die Schulden ja eben nicht bezahlen. Schicken die mir dann evtl nochmal nen Brief mit einer Lohnpfändungsdrohung??
Wie schnell geht das, habe den Vertrag seit Ende Juli.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Wie schnell Lohnpfändung?

Werbung

Hi Letzio,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie schnell Lohnpfändung?" geschaut?
0
Letzio
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jul 2023, 14:12

Re: Wie schnell Lohnpfändung?

Beitrag von Letzio »

Kann die Lohnpfändung schon vor Ausbildungsbeginn eintrudeln? Dann kann ich es mit der Ausbildung ja vergessen und fange dann ein Studium an. Allerdings dauert es dann ewig bis ich mal was verdiene.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1242
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Wie schnell Lohnpfändung?

Beitrag von imker »

Mit den Angaben "Arbeitsvertrag, Ausbildung, Rechtsanwaltsbüro, Kündigung" kann ich das auch nicht halbwegs zuverlässig beantworten.
Wenn das ein Berufsajusbildiungsvertrag ist, dann ist das KÜNDIGEN nach der Probezeit etwas erschwert.
Die Pfändung kann es nur geben, wenn ein Titel existiert.
Beim Arbeitgeber können die nur pfänden, wenn der Name des Betriebes bekannt ist.

Mein Tipp aus der Ferne: Schreib dem Gläubiger, dass Die ein Freund monatlich 30 EUR zum ABZAHLEN schenken wird - ob das geht - dann zahlst Du aber meist zusätzlich deren Aufwand für die Vereinbarung.

Geht es denn um 100, 500 oder um 10.000, die Du zahlen solst??
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 879
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Wie schnell Lohnpfändung?

Beitrag von robo »

Die Antwort ist (wie so oft im Leben): Kommt darauf an ...
Hier: Auf den/die Gläubiger.

Du hast schon mal EINEN Brief bekommen mit der Androhung einer Lohnpfändung ?
Hat EIN Gläubiger (wieviele hast Du?) schon einen "Titel" ?
Hast Du eine "Abtretung" unterschrieben ?

In Deinem Text hier sind vermutlich gleich zwei Tippfehler
(und das bei einer Zeitangabe, zweimal "Juli" -statt vermutlich "Juni").
Wenn Du in einer Anwaltskanzlei arbeiten willst, solltest Du als erstens lernen, solche Fehler zu vermeiden.

Nein, ich glaube nicht, dass irgendein Gläubiger "kulant" ist, wenn er sieht, dass der Arbeitgeber eine Anwaltskanzlei ist - warum sollte er ?
0
AdiDana
Wissender
Reaktionen: 21
Beiträge: 155
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Wie schnell Lohnpfändung?

Beitrag von AdiDana »

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da fehlen uns viele Angaben.
Wie hoch sind die Schulden? Seit wann bestehen die? Ein Gläubiger oder mehrere? Gab es schon Mahnungen? Gibt es einen Titel? War ein Gerichtsvollzieher da?

Es könnte z.B. helfen sich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzten, eine Ratenzahlung ab September anzubieten, oder sich jetzt Geld leihen und sofort anfangen die Schulden zu begleichen, bevor die weitere Schritte einleiten.

Wo du arbeitest spielt überhaupt keine Rolle. Egal ob du Polizist, Anwalt oder Finanzbeamter bist, wenn du jemanden Geld schuldest, möchte er es wieder haben.
0
Antworten