Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?

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Sunshine
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Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?

Beitrag von Sunshine »

Hallo,
ich habe erneut eine Frage.
Am Dienstag werde ich den Antrag auf ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren stellen.
Wie sind so eure Erfahrungen? Die Kopf- und Summenmehrheit ist vorhanden und es ist ein höheres Angebot, als bei einer Insolvenz erzielt werden könnte.
Seit einiger Zeit läuft von dem Hauptgläubiger eine Lohnpfändung. Wird die Lohnpfändung bei Zustimmung zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren automatisch eingestellt?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?

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Hi Sunshine,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?

Beitrag von imker »

1. Nein.
2. Versuche doch einen dazu passenden Antrag zu stellen - § 21 II Nr. 3 InsO ermöglicht, dass so etwas untersagt oder einstweilen eingestellt wird - üblich ist nicht die Untersagung, sondern die einstweilige Eoinstellung.
3. Du nimmst Dir da etwas vor, was nur wenige können.
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Sunshine
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Beiträge: 6
Registriert: 19. Jun 2023, 18:40

Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?

Beitrag von Sunshine »

Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ich stelle den Antrag zusammen mit der Schuldnerberatung, daher gehe ich davon aus, dass die wissen werden, wie es geht.
Ich habe beim letzten Termin jedoch vergessen diese Frage zu stellen, aber mir hat die Antwort darauf keine Ruhe gelassen bis Dienstag 😉
Dann werde ich diesen Punkt mit einfließen lassen. Fände es halt für meinen Arbeitgeber auch ganz schön, wenn er damit nicht mehr belastet wird.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Pfändung?

Beitrag von caffery »

"Automatisch" wird die Maßnahme nicht beendet.
Natürlich sollte die Einstellung aller Vollstreckungsmaßnahmen Teil der Planbedingungen sein.
Dann müss(t)e der Gläubiger die Pfändung (eigentlich) beenden wenn der Plan durch ein Gericht beschlossen und verkündet wird.
Im Optimalfall ziehen Gläubiger daher auch im Falle eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans solche Maßnahmen dann "freiwillig" zurück.
Es kommt aber natürlich vor, dass Gläubiger bei sowas "bockig" sind und alle Viere von sich strecken. Dann wirds natürlich komplizierter und man braucht den vom Imker gemeinten versierten Beistand.
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