Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Das war überhaupt nicht böse gemeint. Das Wort passte nicht, denn es sind 2 unterschiedliche Sachverhalte. Und wer sich an den Bundesgerichtshof hält, hält sich eben an Gesetz und Rechtsprechung. Hier geht es eben darum dass alle (nicht nur Rentner) Steuernachzahlungen nicht frei bekommen können. Ausnahme ist gesetzlich nur die vorab zu entrichtende Lohnsteuer §850e zpo. Man kriegt doch Nachforderungen Heizung, Strom etc. Nicht frei. Der BGH ist eben der Ansicht, dannwürde man Gläubiger bevorzugen.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Nein, m.E. trifft die genannte Entscheidung des BGH auf den "Rentenfall" gar nicht zu.
Dort ging es um zusätzliches Einkommen (neben dem Arbeitseinkommen) aus Gewinnanteilen des 'Insolvenzlers' als Kommanditist einer Immobilien GmbH & Co.KG., wofür das Finanzamt 26.081,39 EUR Steuern angesetzt hatte (umgerechnet also über 2.000,- EUR Steuern pro Monat).
Hier geht es aber um Steuern auf die 'normale' Altersrente, für die der Rentner Steuern zahlen muss
(eben WIE ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber direkt die Lohnsteuer vom Lohn abzieht).
In diesem Fall hier geht es um 648,- EUR Steuern pro Jahr, also 54,- EUR Steuern pro Monat
('Küstenmädel' muss 162,- EUR pro Quartal als Vorauszahlung leisten).
Deswegen bleibe ich dabei, dass ein Rechtspfleger, der sich im Fall von Rentnern auf DIESE
BGH Entscheidung beruft, diese Entscheidung rechtsmissbräuchlich auslegt/anwendet
(um das 'böse' Wort "Korinthen ..." zu vermeiden ... *s*).
Aber ich bin weder Steuerberater, noch Rechtsanwalt.
Deswegen bleibe ich bei meinem Rat an 'Küstenmädel':
Stell einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages - vielleicht hast Du Glück.
Im Rechtspflegerforum gibt es ja offensichtlich Stimmen, die das auch so sehen.
Dort ging es um zusätzliches Einkommen (neben dem Arbeitseinkommen) aus Gewinnanteilen des 'Insolvenzlers' als Kommanditist einer Immobilien GmbH & Co.KG., wofür das Finanzamt 26.081,39 EUR Steuern angesetzt hatte (umgerechnet also über 2.000,- EUR Steuern pro Monat).
Hier geht es aber um Steuern auf die 'normale' Altersrente, für die der Rentner Steuern zahlen muss
(eben WIE ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber direkt die Lohnsteuer vom Lohn abzieht).
In diesem Fall hier geht es um 648,- EUR Steuern pro Jahr, also 54,- EUR Steuern pro Monat
('Küstenmädel' muss 162,- EUR pro Quartal als Vorauszahlung leisten).
Deswegen bleibe ich dabei, dass ein Rechtspfleger, der sich im Fall von Rentnern auf DIESE
BGH Entscheidung beruft, diese Entscheidung rechtsmissbräuchlich auslegt/anwendet
(um das 'böse' Wort "Korinthen ..." zu vermeiden ... *s*).
Aber ich bin weder Steuerberater, noch Rechtsanwalt.
Deswegen bleibe ich bei meinem Rat an 'Küstenmädel':
Stell einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages - vielleicht hast Du Glück.
Im Rechtspflegerforum gibt es ja offensichtlich Stimmen, die das auch so sehen.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Haben Sie wirklich die Entscheidung gelesen??? Nun gut, aber auch egal. Möge der Betreffende einen Antrag stellen, vielleicht hat er/sie ja Glück.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hallo zusammen, nun brauche ich mal wieder Eure Hilfe. Ich habe heute einen gelben Brief vom Amtsgericht bekommen. Zig Mal gelesen, aber ich verstehe das Schreiben nicht. Was bedeutet das und was muss ich damit machen? Will das Gericht eine Antwort von mir. Danke für Eure Hilfe.
Beschluss: Die Prüfung der bis 20.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3,4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024. Spätenstens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Gläubiger, deren Forderungenfestgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur EInsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Unterschrift.
Beschluss: Die Prüfung der bis 20.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3,4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024. Spätenstens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Gläubiger, deren Forderungenfestgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur EInsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Unterschrift.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hey,
das ist alles ganz ok und völlig normal
Das ist einfach der Schlusstermin - danach kommt dann irgendwann die Schlussverteilung und dann wird das Verfahren aufgehoben und du bist in der Sog. Wohlverhaltensphase.
Du brauchst nichts zu machen
das ist alles ganz ok und völlig normal
Das ist einfach der Schlusstermin - danach kommt dann irgendwann die Schlussverteilung und dann wird das Verfahren aufgehoben und du bist in der Sog. Wohlverhaltensphase.
Du brauchst nichts zu machen
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Herzlichen Dank Tidus82 für Deine rasche Antwort. Wenn ich einen gelben Brief und dann noch vom Gericht bekomme, geht bei mir der Puls hoch. Dann bin ich ja beruhigt.
Am 13.12.2023 wurde das InsoVerfahren eröffnet. Wie lange dauert es denn ungefähr bis zur Schlussverteilung und Aufhebung? Gibt es da Erfahrungswerte? Das Gericht und meine Inso-Verwalterin sind eigentlich sehr schnell.
Danke nochmals.
Am 13.12.2023 wurde das InsoVerfahren eröffnet. Wie lange dauert es denn ungefähr bis zur Schlussverteilung und Aufhebung? Gibt es da Erfahrungswerte? Das Gericht und meine Inso-Verwalterin sind eigentlich sehr schnell.
Danke nochmals.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Das kann von schnell, bis nicht schnell gehen - je nachdem wieviel Masse natürlich verteilt werden muss, ob es eventuelle Besonderheiten (wie ne steuererstattung oder so) gibt, wo der IV keine Nachtragsverteilung beantragen will etc etc.
Typischerweise bei Nullplänen dauert das nochmal so 3-4 Monate. Du bekommst dann auf jeden Fall Bescheid (auch im gelben Brief), wenn die Aufhebung des Verfahrens vollzogen wurde.
Also ruhig Blut - alles gut
Typischerweise bei Nullplänen dauert das nochmal so 3-4 Monate. Du bekommst dann auf jeden Fall Bescheid (auch im gelben Brief), wenn die Aufhebung des Verfahrens vollzogen wurde.
Also ruhig Blut - alles gut
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hallo zusammen,
heute habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen.
"Anliegend erhalten SIe den Aktenvermerk über den Schlusstermin übersandt sowie die Kostenrechnung."
Bis zum Termin wurden keine Einwände erhoben.
Schlusskostenrechnung:
Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Wert 1.149,20, Betrag 39,00 Euro
Durchführung des Insolvenzverfahrens: Wert 1.149,20 , Betrag 195 Euro
Aufgrund einer Stundung nach §4a zu zahlende Beträge: Betrag 1.051,66 Euro, aktiv GKG ab 01.01.2021
Gesamtbetrag: 1285,66
Kostenschuldner: Küstenmädel
Anteil am zu verteilenden Betrag 1.285,66 Euro
Einforderungsart: keine Übermittlung
Status: Erstfreigabe am 07.11.24
Irgendwie komme ich damit nicht klar, was hat das zu bedeuten und was muss ich damit machen bitte?
Danke für Eure Antworten und schönes Wochenende
heute habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen.
"Anliegend erhalten SIe den Aktenvermerk über den Schlusstermin übersandt sowie die Kostenrechnung."
Bis zum Termin wurden keine Einwände erhoben.
Schlusskostenrechnung:
Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Wert 1.149,20, Betrag 39,00 Euro
Durchführung des Insolvenzverfahrens: Wert 1.149,20 , Betrag 195 Euro
Aufgrund einer Stundung nach §4a zu zahlende Beträge: Betrag 1.051,66 Euro, aktiv GKG ab 01.01.2021
Gesamtbetrag: 1285,66
Kostenschuldner: Küstenmädel
Anteil am zu verteilenden Betrag 1.285,66 Euro
Einforderungsart: keine Übermittlung
Status: Erstfreigabe am 07.11.24
Irgendwie komme ich damit nicht klar, was hat das zu bedeuten und was muss ich damit machen bitte?
Danke für Eure Antworten und schönes Wochenende
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- Registriert: 19. Jan 2024, 11:37
Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
1285,66 Euro bezahlen. Steht doch alles da.
Schlusskostendrechnung für diene Insolvenz.
Als Beispiel: ich musste nichts bezahlen, da bei mir so viel gepfändet wurde, das mit dem Geld auch alle Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten usw.) bezahlt wurden.
Schlusskostendrechnung für diene Insolvenz.
Als Beispiel: ich musste nichts bezahlen, da bei mir so viel gepfändet wurde, das mit dem Geld auch alle Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten usw.) bezahlt wurden.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Also ich muss jetzt auf einmal 1285,66 Euro bezahlen? Ja wo soll ich die denn hernehmen? Ansparen darf ich ja nicht und die Keksdose ist leer.
Es werden jeden Monat von meiner Rente, seit Insoeröffnung ca. 160 Euro gepfändet. Ich dachte, da ich erst seit 13.12.2023 in der Inso bin, daß von diesen monatlich 160 Euro auch die Kosten bezahlt werden. Das läuft ja noch 2 Jahre.
Da steht auch kein Datum, bis wann das zu bezahlen ist, bzw. eine Kontonummer drauf.
Es werden jeden Monat von meiner Rente, seit Insoeröffnung ca. 160 Euro gepfändet. Ich dachte, da ich erst seit 13.12.2023 in der Inso bin, daß von diesen monatlich 160 Euro auch die Kosten bezahlt werden. Das läuft ja noch 2 Jahre.
Da steht auch kein Datum, bis wann das zu bezahlen ist, bzw. eine Kontonummer drauf.
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