KIndesunterhalt

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Opan
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 20
Registriert: 8. Feb 2023, 16:57

Re: KIndesunterhalt

Beitrag von Opan »

Wie war der Termin? wenn kein Titel besteht, laufen keine Unterhaltsschulden für die Vergangenheit auf, mit Ausnahme von
1. Ab Zeitpunkt des Begehrs einer Auskunft über eigenes Einkommen zwecks Ausrechnung des Unterhaltes - dies aber nur dann, wenn
2. Eine danach erfolgte schlußendlich richtige Berechnung statt fand, demzufolge eigenes Einkommen, Kindergeld, Einkünfte der Mutter auch offen gelegt wurde.

Wenn Dein Kind nach dem Zurückhalten des Geldes nicht selbst aktiv wurde, ist das ein Zeichen dafür, dass die anwaltlich vertretene Gegenseite sich ihrer Sache nicht sicher ist.

Schlechte Noten, mal sitzen bleiben oder Ähnliches führt nicht zum Erlöschen eines eventuellen Unterhaltsanspruches. Aber andere Vorgehensweisen schon, die du im Grunde genau recherchieren kannst. Das Internet ist voll von solchen (Anwalts-)Seiten
0
ridelikethewind
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 84
Registriert: 17. Okt 2019, 11:19
Wohnort: Essen

Re: KIndesunterhalt

Beitrag von ridelikethewind »

Termin lief wie folgt.

Anwalt sagt das diese Anzahl der Fehlstunden, zumal zumeist unentschuldigt nicht zielstrebig sind .Insbesondere da das Kind in dieser Ausbildung schon ein Jahr wiederholen musste wobei der Grund dafür im Dunkeln liegen da keine Zeugnisse vorliegen wo Fehlstunden oder ähnliches ersichtlich sind.

Unterhalt wird komplett eingestellt jetzt und auf Klage der Gegenseite gehofft. Das ist die Kurzversion des Termins beim Anwalt.
0
Weiter, immer weiter
Opan
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 20
Registriert: 8. Feb 2023, 16:57

Re: KIndesunterhalt

Beitrag von Opan »

Halte ich für den richtigen Weg! Warten und agieren lassen. Dann sollen sie vortragen und man kann reagieren. Das Vorlegen von Zeugnissen ist eine der Voraussetzungen im Rahmen der Auskunftspflicht i.S. Unterhalt. Bei mir trittst du da offene Türen ein. Immer wieder wird gesagt: "Ja, aber Unterhalt zahlt man halt." Ja, aber wer Rechte für sich in Anspruch nimmt, hat eben auch Pflichten. Und die beginnen eben ab 18. Und es sind nicht unerhebliche Summen. Auch das zu verinnerlichen gehört zur Erziehung.
0
ridelikethewind
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 84
Registriert: 17. Okt 2019, 11:19
Wohnort: Essen

Re: KIndesunterhalt

Beitrag von ridelikethewind »

Lieber spät als nie, die Sache ist endlich und endgültig vor Gericht geklärt worden.

Kurzfassung, Kind besucht seit 06.2023 keinerlei Schule mehr und wurde mit einem Entlassungszeugnis entlassen. Natürlich wusste weder ich noch der Anwalt davon. Auch der Anwalt des Kindes wurde erst 10 min vor Prozessbeginn darüber informiert.

Im Gericht wurde ein Vergleich geschlossen der mehr als positiv für mich anzusehen ist. Nach der Vergleichszahlung erhebt das Kind das im Januar 2024 wird keinerlei Ansprüche mehr mich und übernimmt 50% der Prozesskosten.

In Summe ca. 2000€ gespart und habe es endlich geschafft.
1
1 Bild
Weiter, immer weiter
ridelikethewind
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 84
Registriert: 17. Okt 2019, 11:19
Wohnort: Essen

Re: KIndesunterhalt

Beitrag von ridelikethewind »

ridelikethewind hat geschrieben: 3. Dez 2023, 11:21 Lieber spät als nie, die Sache ist endlich und endgültig vor Gericht geklärt worden.

Kurzfassung, Kind besucht seit 06.2023 keinerlei Schule mehr und wurde mit einem Entlassungszeugnis entlassen. Natürlich wusste weder ich noch der Anwalt davon. Auch der Anwalt des Kindes wurde erst 10 min vor Prozessbeginn darüber informiert.

Im Gericht wurde ein Vergleich geschlossen der mehr als positiv für mich anzusehen ist. Nach der Vergleichszahlung erhebt das Kind das im Januar 2024 23 Jahre alt wird keinerlei Ansprüche mehr mich und übernimmt 50% der Prozesskosten. Außerdem wurde im Vergleich festgehalten das der Unterhalt ab August 2023 eingestellt wurde. Sprich Entlassung aus der Schule im Juni + 2 Monate.

In Summe ca. 2000€ gespart und habe es endlich geschafft.
0
Weiter, immer weiter
Antworten