Hallo,
Meine Frau ist seit letztem Jahr Azubi.
Da das Finanzamt bei mir die ausstehenden Einkommenssteuerschulden nicht mehr vollstrecken konnte, hat nun meine Frau die Information erhalten, dass beim Arbeitsgeber ein Pfändungsbeschluss über ihr Einkommen eingegangen ist
Da sie sich noch in der Probezeit befindet, gehen wir davon aus, dass die Ausbildung sich in ein paar Tagen erledigt haben wird.
Sollte dem wider Erwarten nicht der Fall sein: was passiert mit der Pfändung nach Beginn des von meiner Frau angestrebten Insolvenzverfahrens? Bleibt die so wie sie ist beim Arbeitgeber liegen oder wird die quasi "storniert", wenn ja: durch wen?
Stand des Verfahrens bei ihr ist gerade, dass die Gläubiger Forderungsaufstellungen an die Schuldnerberatungsstelle übersenden sollen, falls das von Belang ist.
Danke für eine Antwort und schönes Wochenende.
Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?
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Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?
Hi Saturnring,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?" geschaut?
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Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?
Sie bleibt liegen, wird nicht "storniert", aber sozusagen ruhend gestellt und vom Insolvenzbeschlag - der Pfändung des Insolvenzverfahrens - "überlagert".Saturnring hat geschrieben: ↑11. Feb 2023, 11:01
Sollte dem wider Erwarten nicht der Fall sein: was passiert mit der Pfändung nach Beginn des von meiner Frau angestrebten Insolvenzverfahrens? Bleibt die so wie sie ist beim Arbeitgeber liegen oder wird die quasi "storniert", wenn ja: durch wen?
Ist es. Wenn die Beratungsstelle schnell genug ist und den Vorgang in Anlage 2a des Eröffnungsantrags kenntlich macht, sollte die Vollstreckungsmaßnahme gem. § 88 InsO unwirksam - also wenn man so will "storniert" - werden.Saturnring hat geschrieben: ↑11. Feb 2023, 11:01 Stand des Verfahrens bei ihr ist gerade, dass die Gläubiger Forderungsaufstellungen an die Schuldnerberatungsstelle übersenden sollen, falls das von Belang ist.
Sollte das Verfahren wie gewünscht und normal verlaufen, hätte dieser Vorgang im Endeffekt aber einen sehr übersichtlichen praktischen Effekt.
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Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?
Okay, vielen Dank für die Antwort.
Dann hoffen wir jetzt mal, dass ihr Arbeitgeber gnädig ist.
Dann hoffen wir jetzt mal, dass ihr Arbeitgeber gnädig ist.
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Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?
Hab das über Tante Google gefunden, wäre das eine Lösung?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufte ... 09350.html
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld
Hier kommt der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gemäß § 268 AO ins Spiel. Mit diesem Antrag lässt sich die negative Wirkung der Gesamtschuld beenden, ohne auf die Vorteile der Zusammenveranlagung verzichten zu müssen. Die Ehegatten bleiben weiterhin im Genuss des Splittingtarifs. Durch den Antrag kann für den noch ausstehenden Steuerbetrag ausschließlich der Ehegatte in Anspruch genommen werden (Vollstreckungsschutz), auf den die Steuerschuld entfällt.
Tipp
Bereits mit dem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld besteht Vollstreckungsschutz gegenüber dem Finanzamt. Solange nicht über den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld entscheiden ist, darf das Finanzamt nicht vollstrecken.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufte ... 09350.html
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld
Hier kommt der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gemäß § 268 AO ins Spiel. Mit diesem Antrag lässt sich die negative Wirkung der Gesamtschuld beenden, ohne auf die Vorteile der Zusammenveranlagung verzichten zu müssen. Die Ehegatten bleiben weiterhin im Genuss des Splittingtarifs. Durch den Antrag kann für den noch ausstehenden Steuerbetrag ausschließlich der Ehegatte in Anspruch genommen werden (Vollstreckungsschutz), auf den die Steuerschuld entfällt.
Tipp
Bereits mit dem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld besteht Vollstreckungsschutz gegenüber dem Finanzamt. Solange nicht über den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld entscheiden ist, darf das Finanzamt nicht vollstrecken.
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