Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Saturnring
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 12
Registriert: 19. Dez 2022, 08:56

Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?

Beitrag von Saturnring »

Hallo,

Meine Frau ist seit letztem Jahr Azubi.
Da das Finanzamt bei mir die ausstehenden Einkommenssteuerschulden nicht mehr vollstrecken konnte, hat nun meine Frau die Information erhalten, dass beim Arbeitsgeber ein Pfändungsbeschluss über ihr Einkommen eingegangen ist

Da sie sich noch in der Probezeit befindet, gehen wir davon aus, dass die Ausbildung sich in ein paar Tagen erledigt haben wird.

Sollte dem wider Erwarten nicht der Fall sein: was passiert mit der Pfändung nach Beginn des von meiner Frau angestrebten Insolvenzverfahrens? Bleibt die so wie sie ist beim Arbeitgeber liegen oder wird die quasi "storniert", wenn ja: durch wen?

Stand des Verfahrens bei ihr ist gerade, dass die Gläubiger Forderungsaufstellungen an die Schuldnerberatungsstelle übersenden sollen, falls das von Belang ist.

Danke für eine Antwort und schönes Wochenende.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?

Werbung

Hi Saturnring,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?

Beitrag von caffery »

Saturnring hat geschrieben: 11. Feb 2023, 11:01
Sollte dem wider Erwarten nicht der Fall sein: was passiert mit der Pfändung nach Beginn des von meiner Frau angestrebten Insolvenzverfahrens? Bleibt die so wie sie ist beim Arbeitgeber liegen oder wird die quasi "storniert", wenn ja: durch wen?
Sie bleibt liegen, wird nicht "storniert", aber sozusagen ruhend gestellt und vom Insolvenzbeschlag - der Pfändung des Insolvenzverfahrens - "überlagert".
Saturnring hat geschrieben: 11. Feb 2023, 11:01 Stand des Verfahrens bei ihr ist gerade, dass die Gläubiger Forderungsaufstellungen an die Schuldnerberatungsstelle übersenden sollen, falls das von Belang ist.
Ist es. Wenn die Beratungsstelle schnell genug ist und den Vorgang in Anlage 2a des Eröffnungsantrags kenntlich macht, sollte die Vollstreckungsmaßnahme gem. § 88 InsO unwirksam - also wenn man so will "storniert" - werden.
Sollte das Verfahren wie gewünscht und normal verlaufen, hätte dieser Vorgang im Endeffekt aber einen sehr übersichtlichen praktischen Effekt.
0
Saturnring
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 12
Registriert: 19. Dez 2022, 08:56

Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?

Beitrag von Saturnring »

Okay, vielen Dank für die Antwort.
Dann hoffen wir jetzt mal, dass ihr Arbeitgeber gnädig ist.
0
Newa
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 43
Registriert: 28. Mär 2019, 10:58

Re: Was passiert mit Lohnpfändung vor Privatinsolvenz?

Beitrag von Newa »

Hab das über Tante Google gefunden, wäre das eine Lösung?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufte ... 09350.html

Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld

Hier kommt der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gemäß § 268 AO ins Spiel. Mit diesem Antrag lässt sich die negative Wirkung der Gesamtschuld beenden, ohne auf die Vorteile der Zusammenveranlagung verzichten zu müssen. Die Ehegatten bleiben weiterhin im Genuss des Splittingtarifs. Durch den Antrag kann für den noch ausstehenden Steuerbetrag ausschließlich der Ehegatte in Anspruch genommen werden (Vollstreckungsschutz), auf den die Steuerschuld entfällt.

Tipp

Bereits mit dem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld besteht Vollstreckungsschutz gegenüber dem Finanzamt. Solange nicht über den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld entscheiden ist, darf das Finanzamt nicht vollstrecken.
0
Antworten