Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

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Kuramarotini
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Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

Beitrag von Kuramarotini »

Hallo,

Ich befinde mich seit August in der Wohlverhaltensphase. Kontakt zum Insolvenzverwalter beschränkt sich seit Beginn darauf, dass ich ihm monatlich meine Gehaltsnachweise und halbjährlich die Immatrikulationsbescheinigung von meinem volljährigen Sohn maile.
Ist das überhaupt noch notwendig? Habe gerade gelesen, dass es in der WVP nur noch ein jährlicher Bericht reicht.

Bei mir ist es so, dass der Arbeitgeber nicht über meine Insolvenz informiert wurde. - auf meinen Wunsch hin. Ich verdiene unterhalb der Freibetragsgrenze. Dafür ist mein Konto gesperrt, bzw. alles was über den Freibetrag reinkäme wäre weg.

Nun bin ich seit 4 Wochen mit zweifachem Bandscheibenvorfall krank geschrieben. Ich werde kurzfristig ins Krankengeld rutschen. Vor einer Woche bekam ich die Kündigung ( zum 31.10.2022 mit Freistellung bis dahin) meines Arbeitsverhältnisses.

Muss ich dies alles dem iV melden? Für ihn ändert sich ja nichts.

Zumal es große Probleme mit dem Arbeitgeber gibt. Die Gehaltsbescheinigungen gab es bisher immer über die Hauspost. Nun bin ich ja nicht mehr im Büro und trotz mehrfachen Bittens würde mir die Augustbescheinigung nicht zugeschickt. Damals hatte ich noch einen Schlüssel und habe sie mir dann am Wochenende abgeholt. Diese Möglichkeit besteht jetzt für September nicht mehr. Zumal ich gerade auf meinem Kontoauszug gesehen habe, dass mir nur da 3\5 meines Lohns angewiesen wurden. Keine Ahnung warum.
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Re: Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

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Hi Kuramarotini,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

Beitrag von Witwe Bolte »

Deine Pflichten stehen im § 295 der InsO, s. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Ob man nun eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses als "Wechsel" interpretieren kann ?
Aber was spricht dagegen, ihn über die Kündigung zu informieren ?

Zu den Pflichten gehört lt. § 295 InsO, dass Du Dich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen hast, wenn Du keine hast - das kannst Du ihm ja auch gleich mitteilen, dass Du Dich natürlich unverzüglich um ein neues Arbeitsverhältnis kümmern wirst.
Offensichtlich war Dein IV bisher kulant mit Dir (wenn er den AG nicht informiert hat), deswegen würde ich es mir mit ihm nicht ohne Not verscherzen.
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tidus82
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Re: Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

Beitrag von tidus82 »

Ich würde auch versuchen so wenig Ungemach herbeizuführen - also informier ihn und das Gericht am besten über die Kündigung (auch wenn sich nichts ändert). Wenn es ihn / das Gericht nicht interessiert, dann ok - aber besser du hast es getan als sich nachher irgendwelche Anschuldigungen anzuhören oder gar Probleme deswegen zu bekommen.

Wegen der Gehaltsabrechnung, naja - das musst du schon klären - der Arbeitgeber ist natürlich verpflichtet dir das zur Verfügung zu stellen. Auf welchem Weg das geschehen muss, keine Ahnung.

Und behalte ALLE Krankschreibungen etc auf, falls dir irgendwann mal vorgeworfen wird, dass du dich nicht um einen neuen Job bemüht hast oder so.
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Kuramarotini
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Re: Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

Beitrag von Kuramarotini »

Danke, und nein ich will es mir auf keinen Fall mit dem IV verscherzen. Deswegen genau war ja mein erste Plan ihm mein "sozusagen Versagen" gar nicht mitzuteilen. Eine neue Anstellung zu finden dürfte auch nicht so schwer sein, wenn ich denn wieder vernünftig laufen kann.
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tidus82
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Re: Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis

Beitrag von tidus82 »

Es ist ziemlich sicher - und ich glaube da stimmen mir alle zu - nicht dein Versagen krank zu werden!
Und wer das so sehen sollte zu dem solltest du dringend den Kontakt abbrechen. Mach dir keinen Kopf - der IV / TH wird dir keinen Kopf abreißen weil du gekündigt wurdest - wichtig ist erstmal wieder auf die Beine zu kommen - offensichtlich im wahrsten Sinne des Wortes.

Ich wünsche dir von Herzen gute Besserung !
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