Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

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Georg2233
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Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von Georg2233 »

Hallo liebes Forum,

3 Jahre nach der Restschuldbefreiung meiner Privatinsolvenz, wollte ich die Lebensversicherung/Vorsorgeversicherung meines minderjährigen Kindes auflösen und mir auszahlen lassen um diese anders anzulegen. Dabei ist mir aufgefallen das mein ehemaliger Insolvenzverwalter als Zesionär eingetragen ist, und ich so keine handhabe über die Versicherung habe! Nun habe ich mit Ihm Kontakt aufgenommen und er möchte nun die Versicherung pfänden! Da ich im Rahmen der Lebensversicherung mit meinem minderjährigen Kind als Versicherte Person eingetragen bin! Die Versicherung hatte seinerzeit die Großmutter abgeschossen und bezahlt als vorsagen für das Enkelkind.

Folgende Fragen:
Die Versicherung wurde über das Amtsgericht über meine Privatinsolvenz informiert und der Insolvenzverwalter von dieser als Zesionär eingetragen, in diesem Zuge wurde doch auch damals bestimmt der Insolvenzverwalter informiert? Anscheinend hat er aber nicht reagiert, da er laut seiner Aussage keine Info über die Versicherung gehabt hatte!

1. Wenn ich Restschuld befreit bin und er damals nicht reagiert hat, hat er auch keinen Anspruch mehr und muss die Versicherung freigeben?
2. Wenn er die Versicherung Pfänden möchte dann doch aber hoffentlich nur zu dem Rückkaufwert den die Versicherung zum Termin der Anmeldung der Privatinsolvenz hatte?
3. Oder kann er die den kompletten Rückkaufwert zu heutigen Datum pfänden.

Alles etwas kompliziert, aber vielleicht hat jemand ja einen Tip und kann mir eine gute Info geben, so das ich ev. auf einen Anwalt verzichten kann.

Schon einmal vielen Dank für eine gute Info.

Lg Georg
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

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Hi Georg2233,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung" geschaut?
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imker
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

Ich komme mit der Information und den Begriffen nicht klar.
Schreib mal,
wer ist der Versicherungsnehmer
wer ist Beitragszahler
wer ist Bezugsberechtigter und ist das widerruflich oder unwiderruflich
ob Du "nur" die versicherte Person bis
und woher Du diese Informationen hast
und ob Du dieses Vermögensrecht in dem Insolvenzantrag angegeben hast oder nicht angegeben hast



unzutreffend ist die Idee, dass das Amtsgericht die Versicherung informiert hat, das AG hat die Insolvenz bekanntgemacht und das gleichen die Versicherer oftmals mit ihrem Bestand ab

Dein "Risiko" besteht darin, dass ein Vermögenswert nachträglich bekannt wird und dann glauben viele, dass eine Nachtragsverteilung noch angeordnet und durchgeführt werden kann
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Witwe Bolte
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

@Imker
"Georg2233" meldet sich zwar nicht mehr, aber mich interessiert es rein theoretisch:

Sollten einem Insolvenzverwalter nachträglich (also nach einer rechtskräftigen Restschuldbefreiung) Vermögenswerte bekannt werden, die seiner Meinung nach in die Inso-Masse gehört hätten, könnte er dann tatsächlich noch (ggf. Jahre später?) eine Nachtragsverteilung beantragen ?
Oder was würde / könnte ansonsten passieren ?
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INTI
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von INTI »

Eine NTV kann auch noch nach erteilter RSB erfolgen.
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Witwe Bolte
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke@INTI
"kann" - okay ... aber bevor ein Richter über eine NTV entscheidet, wird er ja wohl den Schuldner dazu hören.
Und dann gilt vermutlich (wie auch sonst):
"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand"
oder: Wer hat den besseren/teureren (?) Anwalt ...
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INTI
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von INTI »

Die NTV wird vom Rechtspfleger angeordnet und ist zwingend. Absehen kann man wegen Geringfügigkeit.

Rechtliches Gehör, naja eher nicht, nicht das das der NTV unterliegende Vermögen noch Füße bekommt.
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Georg2233
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von Georg2233 »

imker hat geschrieben: 10. Sep 2022, 08:04 Ich komme mit der Information und den Begriffen nicht klar.
Schreib mal,
wer ist der Versicherungsnehmer
Mein Kind und Ich
wer ist Beitragszahler
Ich
wer ist Bezugsberechtigter und ist das widerruflich oder unwiderruflich
Bezugsberechtigter im Erlebensfall, mein Kind
Bezugsberechtigter im Todesfall der Versicherungsnehmer als mein Kind oder Ich
ob Du "nur" die versicherte Person bis
Mein Kind und ich als Versorger
und woher Du diese Informationen hast
über die Versicherung
und ob Du dieses Vermögensrecht in dem Insolvenzantrag angegeben hast oder nicht angegeben hast
Nein da ich davon ausging das nur mein Kinder versichert ist!



unzutreffend ist die Idee, dass das Amtsgericht die Versicherung informiert hat, das AG hat die Insolvenz bekanntgemacht und das gleichen die Versicherer oftmals mit ihrem Bestand ab
Die Dame von der Versicherung hat in Ihren Unterlagen ein Schreiben vom Amtsgericht!

Dein "Risiko" besteht darin, dass ein Vermögenswert nachträglich bekannt wird und dann glauben viele, dass eine Nachtragsverteilung noch angeordnet und durchgeführt werden kann
Da die Restschuldbefreiung schon fast 3 Jahre her ist, ist da eine Nachverteilung noch möglich?

Eine Andere Frage noch wenn es zu einer Nachverteilung oder Pfändung kommen würde, da ja mein Sohn auch als Versicherte Person eingetragen ist, hätte er ja eigentlich auch einen Anspruch auf 50% der Versicherung als Begünstigter?

Danke für deine Bemühungen und die Viele Infos. Lg Georg
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imker
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

Nachtragsverteilung ist an keine Frist gebunden - taucht was auf, wird das bekannt, dann wird nachträglich vereilt.
Lass Dir doch mal eine Kopie des Schreibens vom AG mailen - ich vermute, dass das ein Beschluss und kein Schreiben ist.
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Georg2233
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von Georg2233 »

Danke für die ganze infos, alles schon super hilfreich!

Eine frage noch! Uns zwar zur Nachverteilung. Welcher Rückkaufswert wird dazu herangezogen. Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung, Zeitpunkt der Restschuldbefreiung oder der jetzige Zeitpunkt?

Logisch erschein mir ja der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung!
Da ich ja danach weiter einbezahlt habe aber ich ja mit meinem Pfandfreien Einkommen machen kann was ich möchte! Denke ich ja nicht das es der Termin der Restschuldbereiung sein könnte!

Heutig Zeitpunkt kann ja eigentlich nicht sein da ich ja seit 3 Jahren Restschuld befreit bin.

Danke für ein kurze info. Gruß Georg
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insolaner
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von insolaner »

was ich nicht verstehe: Wenn der IV als Zesionär eingetragen ist, weiss der das dann nicht schon eher als Jahre nach der RSB? Hmmm...
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