Guten Abend,
wer ist eigentlich verantwortlich, falls der Arbeitgeber zu wenig an den Treuhänder überweißt.
Bei meinem Bekannten ist das der Fall seit etwa einem Jahr.
Er hat nur eine Unterhaltsberechtigte Personen ( seine Ehefrau ) aber noch dazu einen ganzen Kinderfreibetrag.
Der Arbeitgeber müsste doch nach seinem Nettolohn nur seine Ehefrau berücksichtigen oder?
Ich habe die Sache mal mit einem Pfändungsrechner gerechnet.
Dabei kam raus, das mit dem Kinderfreibetrag zwei Personen berücksichtigt werden.
Er zählt und muss aber keinen Kindesunterhalt zahlen.
Ist er verpflichtet, dies dem Treuhänder mitzuteilen das zu wenig gepfändet wird oder ist der Arbeitgeber schuld mit der Abtretung des pfänbares Einkommen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Arbeitgeber und Pfändung
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Re: Arbeitgeber und Pfändung
Warum hat er denn (noch) einen Kinderfreibetrag ? Ist das ein Fehler des Arbeitgebers? Oder gab es tatsächlich ein Kind, dass jetzt weggefallen ist? Es kommt im Übrigen eigentlich nicht darauf an, ob der Schuldner einen finanzrechtlichen Freibetrag hat, sondern ob er tatsächlich Unterhalt zahlt bzw. zahlen muss.
Zu diesem Thema gibt es eine BGH- Entscheidung. aus er können sie lesen, ob der Fall Ihres Bekannten darauf passt: BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 249/08 -
Zu diesem Thema gibt es eine BGH- Entscheidung. aus er können sie lesen, ob der Fall Ihres Bekannten darauf passt: BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 249/08 -
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Re: Arbeitgeber und Pfändung
Er hat auf der Steuerkarte, einen Kinderfreibetrag und zwei Volljährige Kinder und ist geschieden.
Unterhaltsmäßig exestiert ein Titel der über die Ex Frau läuft für ein Kind.
Er zahlt halt seit ein paar Monaten keinen Unterhalt weil sein Sohn seit zwei Jahren überhaupt keine Verpflichtungen nachkommt.
Jede Ausbildungsstelle schmeißt er hin.
Unterhaltsmäßig exestiert ein Titel der über die Ex Frau läuft für ein Kind.
Er zahlt halt seit ein paar Monaten keinen Unterhalt weil sein Sohn seit zwei Jahren überhaupt keine Verpflichtungen nachkommt.
Jede Ausbildungsstelle schmeißt er hin.
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Re: Arbeitgeber und Pfändung
Dann ist er ja im Grundsatz zum Unterhalt verpflichtet, zahlt aber nicht. Dann könnte der TH einen Antrag auf Wegfall der Unterhaltspflicht stellen. Der Schuldner muss solche Dinge nicht von sich aus mitteilen, aber natürlich auf Nachfrage des TH wahrheitsgemäß antworten. Etwas anderes ist es natürlich, ob er seinem Arbeitgeber nicht mitteilen muss, wenn eine UH-Pflicht nicht mehr besteht (Wobei ich meine w.o. bereits ausgeführt, er ist ja eigentlich zunächst verpflichtet)
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Re: Arbeitgeber und Pfändung
Also was nun ?
Erstaunlich, dass Mutter/Sohn sich das gefallen lassen, wenn es einen Titel gibt.
Der Arbeitgeber kann nicht für die falschen Überweisungen an den Treuhänder haftbar gemacht werden, wenn er gar nicht informiert wurde - meine Meinung als Laie, aber vielleicht sehen Juristen das anders ?
Der BGH wohl nicht, denn da steht der schöne Satz in dem von Graf W. zitierten Beschluß:
" ... Pflichten zu schaffen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, de-
ren Verletzung aber zur Versagung der Restschuldbefreiung führt, ist vor die-
sem Hintergrund bedenklich ...",
den man hier vermutlich analog übertragen könnte.
Wenn ein Gläubiger davon erfährt, dürfte es wohl 'Schwierigkeiten' geben ...
(Antrag auf Versagung der RSB).
Woher soll der Arbeitgeber das denn wissen, dass Dein Bekannter gar nicht zahlt, obwohl er muss ?
Erstaunlich, dass Mutter/Sohn sich das gefallen lassen, wenn es einen Titel gibt.
Der Arbeitgeber kann nicht für die falschen Überweisungen an den Treuhänder haftbar gemacht werden, wenn er gar nicht informiert wurde - meine Meinung als Laie, aber vielleicht sehen Juristen das anders ?
Der BGH wohl nicht, denn da steht der schöne Satz in dem von Graf W. zitierten Beschluß:
" ... Pflichten zu schaffen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, de-
ren Verletzung aber zur Versagung der Restschuldbefreiung führt, ist vor die-
sem Hintergrund bedenklich ...",
den man hier vermutlich analog übertragen könnte.
Wenn ein Gläubiger davon erfährt, dürfte es wohl 'Schwierigkeiten' geben ...
(Antrag auf Versagung der RSB).
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Re: Arbeitgeber und Pfändung
Ich habe mit meinem Bekannten das ganze nochmal besprochen.
Ihm ist das erst aufgefallen, weil er das mal mit dem Pfändungsrechner kontrolliert hat.
Steuerklasse 3 und einen ganzen Kinderfreibetrag.
Wenn das Lohnbüro nur seine Ehefrau berücksichtigen würde, ohne den Kinderfreibetrag, dann passt das.
Aber das Lohnbüro rechnet, seine Ehefrau und hält den ganzen Kinderfreibetrag der ja auf seiner Lohnabrechnung drauf steht.
Ich denke das da der Fehler liegt, weil ohne das der Kinderfreibetrag mit berücksichtigt wird, würde man bei ihm mehr pfänden.
Was ich aber nicht verstehe, auch wenn Er keinen Unterhalt zahlt, besteht doch einen ganzen Kinderfreibetrag, der ihm ja anscheinend auch zusteht oder nicht.
Er hat Rücksprache mit dem Lohnbüro gehabt und die sagten ihm, das die weiterhin so abrechnen würden.
Also eine Unterhaltspflichtige Person ( Ehefrau ) und plus einen ganzen Kinderfreibetrag.
Da bleibt ihm natürlich mehr Netto übrig.
Ihm ist das erst aufgefallen, weil er das mal mit dem Pfändungsrechner kontrolliert hat.
Steuerklasse 3 und einen ganzen Kinderfreibetrag.
Wenn das Lohnbüro nur seine Ehefrau berücksichtigen würde, ohne den Kinderfreibetrag, dann passt das.
Aber das Lohnbüro rechnet, seine Ehefrau und hält den ganzen Kinderfreibetrag der ja auf seiner Lohnabrechnung drauf steht.
Ich denke das da der Fehler liegt, weil ohne das der Kinderfreibetrag mit berücksichtigt wird, würde man bei ihm mehr pfänden.
Was ich aber nicht verstehe, auch wenn Er keinen Unterhalt zahlt, besteht doch einen ganzen Kinderfreibetrag, der ihm ja anscheinend auch zusteht oder nicht.
Er hat Rücksprache mit dem Lohnbüro gehabt und die sagten ihm, das die weiterhin so abrechnen würden.
Also eine Unterhaltspflichtige Person ( Ehefrau ) und plus einen ganzen Kinderfreibetrag.
Da bleibt ihm natürlich mehr Netto übrig.
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Re: Arbeitgeber und Pfändung
... und für seinen TH und die Gläubiger weniger.
Klassischer Fall für eine RSB-Versagung, würde ich sagen,
schliesslich hat der Bekannte ja unterschrieben,
dass er alles pfändbare abgibt
und genau das tut er jetzt nicht.
Viel Glück dabei (ironisch gemeint), könnte er vielleicht brauchen.
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