Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ich-mal-wieder
Neuankömmling
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Registriert: 21. Jun 2022, 22:26

Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ich-mal-wieder »

Hallo!
Ich habe bereits gegoogelt aber nicht wirklich was gefunden.
Ich bin seit 2016 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt.
Befinde mich seit 2018 in der Insolvenz.

Mein Arbeitgeber überweist jedes Monat zirka 180 Euro an meinen Insolvenzverwalter.

Da ich kein Auto besitze wollte ich jetzt auf das Jobrad-Pferd aufspringen und das nützliche mit meinem Hobby verbinden.
Die Frage ist jetzt, sofern mein Arbeitgeber bzw. Jobrad überhaupt zustimmt in der Wohlverhaltensphase, wie das dann mit meinem Pfändbaren Einkommen ist, da ja mein Bruttolohn durch Jobrad weniger wird und somit auch das Netto.
Ich habe schon gelesen dass man 0,25% der UVP des Fahrrades versteuern muß, heißt das wird auf meinen Lohn drauf gerechnet, dadurch steigt mein pfändbares Einkommen, soweit verstanden. Aber das wären selbst bei einem 10.000 Euro Fahrrad (Beispiel!) ja nur 25 Euro Geldwerter Vorteil oder wird beim Pfänden das Bruttoeinkommen hergenommen vor Abzug des Jobrades?
Jobrad und mein Arbeitgeber (größere Firma Deutschlandweit) konnten mir da am Telefon auch nichts genaueres sagen.

Danke.
Mit freundlichen Grüßen Christian
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

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Hi Ich-mal-wieder,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jobrad in der Wohlverhaltensphase?" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich bezweifele, das du dieses Angebot nutzen kannst.
Ich arbeite ebenfalls bei einer bundesweiten Firma und grundsätzlich wird bei uns das Angebot des Jobrades auch aktiv im Intranet beworben. Es werden aber explizit Mitarbeiter, die sich in einer Privatinsolvenz befinden, ausgeschlossen von diesem Angebot. Also egal ob Wohlverhaltensphase oder nicht. Ich gehe davon aus, dass dies eine verkürzende Auskehrung von Geld zur Folge hätte und dies deswegen nicht erlaubt ist. Es wird einen guten Grund geben, warum sie Mitarbeiter in einer solchen Lebenslage ausschließen. Daher würde ich an deiner Stelle erstmal abklären, ob dies in deiner Firma überhaupt möglich ist.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Graf Wadula »

Warum sollte das nicht gehen? das ist doch das gleiche System wie bei einem privat genutzten Dienst-KFZ. Dafür gibt es den § 850e Ziffer 3 ZPO, wonach Geld - und eben Sachleistungen bei den Pfändungen zusammengerechnet werden. Und im Notfall können Sie ja immer noch monatlich den Differenzbetrag zu dem jetzigen weiter zahlen.
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insolaner
Allwissender
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von insolaner »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 22. Jun 2022, 08:10 Es wird einen guten Grund geben, warum sie Mitarbeiter in einer solchen Lebenslage ausschließen.
"Abrechnungs-Bequemlichkeit"?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich werde mich mal nach dem Grund erkundigen!
Ob es wirklich Bequemlichkeit ist oder einen sachlichen Grund dafür gibt.
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paddy000
Fortgeschrittener
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Registriert: 30. Nov 2021, 16:32

Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von paddy000 »

Jobrad bietet Leasingverträge an, deswegen wird das nicht gehen. Ich denke, das ist mit einem Dienst-KFZ nicht vergleichbat.
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habwiederwas
Wissender
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Registriert: 5. Feb 2019, 14:08

Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von habwiederwas »

Nur ne Frage: gibt es keine guten gebauchten Fahrräder für relativ wenig Geld, das man sich von seinem unpfändbaren Geld kaufen kann, und was dann einem gehört.
Ich frage weil das hier doch sehr viele machen, nur da geht es dann meist um ein gebrauchtes Auto.
Klar kann man sich auch ein mega Rad für tausende Euro kaufen. Aber in der Insovenz?
Da kann ich auch kein Auto leasen oder so.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Es gibt Radstationen in jeder größeren Stadt, die reparieren Fahrräder und verkaufen sie günstig. Eventuell informierst du dich bei Radstationen in deiner Nähe.

Ich weiß natürlich nicht, wo du lebst, aber ich poste gerne als Beispiel einen Link als Beispiel, wo man gebrauchte Fahrräder kaufen kann. Günstig ist natürlich ein relativer Begriff. Aber man kann Fahrräder ab ca. 80 Euro bekommen, aber es gibt natürlich höherpreisige Fahrräder.
https://shop.radstation.ruhr/
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habwiederwas
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von habwiederwas »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 25. Jun 2022, 14:24 Es gibt Radstationen in jeder größeren Stadt, die reparieren Fahrräder und verkaufen sie günstig. Eventuell informierst du dich bei Radstationen in deiner Nähe.

Ich weiß natürlich nicht, wo du lebst, aber ich poste gerne als Beispiel einen Link als Beispiel, wo man gebrauchte Fahrräder kaufen kann. Günstig ist natürlich ein relativer Begriff. Aber man kann Fahrräder ab ca. 80 Euro bekommen, aber es gibt natürlich höherpreisige Fahrräder.
https://shop.radstation.ruhr/
DAUMEN hoch!!!!!!!!!!!!!!
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Joki
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Re: Jobrad in der Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Joki »

Hallo,
im Prinzip kannst Du dir ein Jobrad zulegen, da das Leasing über Deinen Arbeitgeber läuft. Die meisten Arbeitgeber schließen aber Mitarbeiter aus , die Lohnpfändungen haben. Die Raten für das Rad sind auch nicht ohne, auch wenn es über den Bruttolohn abgerechnet wird.
Ich hatte es damals während meiner PI auch vor , hätte mir es finanziell locker leisten können ( hoher Grundlohn ) , aber wegen der Pfändungen wurde ich vom Arbeitgeber ausgeschlossen ( Fürsorgepflicht) .
Grüße an alle
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