neue Wohnung gefunden

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luxus1805
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neue Wohnung gefunden

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,

ich habe eine neue Wohnung gefunden und der neue Vermieter möchte an mich vermieten und hat allen anderen bewerber erstmal abgesagt.

Nun zu mir.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und Er hat auch in der Richtung nichts gefragt.

( Privatvermieter im Zweifamilienhaus )

Ich habe Ihm eine neue Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom meinem jetzigen Vermieter und meinen Arbeitsvertrag gegeben.

Falls ich den neuen Mietvertrag Unterschrieben tue,muss ich das mit der Wohlverhaltensphase ansprechen?

Über eure Antworten würde ich mich freuen.
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Re: neue Wohnung gefunden

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "neue Wohnung gefunden" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von tidus82 »

:) nur wenn er fragt ‚musst’ du Leider ehrlich sein, sonst kann das Mietverhältnis wegen falschen Angaben später fristlos gekündigt werden.

Viel Glück
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luxus1805
Wissender
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Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von luxus1805 »

Wie kann Er denn, das irgendwann Beweisen wenn er nicht das schriftlich hat.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 305
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Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Brauchtest du keine Selbstauskunft auszufüllen?
Aber Glückwunsch zur neuen Wohnung.
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luxus1805
Wissender
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Beiträge: 230
Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von luxus1805 »

Dankeschön,

Nein ohne Selbstauskunft.
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Witwe Bolte
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Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich kenne es wie tidus82:
Du musst es nicht von Dir aus sagen, aber wenn er fragt, musst Du ehrlich antworten.

Und dazu:
luxus1805 hat geschrieben: 7. Mai 2022, 15:12 Wie kann Er denn, das irgendwann Beweisen wenn er nicht das schriftlich hat.
Wenn es so weit erstmal ist, dass der Vermieter einen "Beweis" benötigen würde,
dann ist das Verhältnis doch schon zerrüttet und dann wird ein Privatvermieter
in einem Zweifamilienhaus auch einen Grund finden,
Dich wieder loszuwerden, wenn er das will,
z.B. "Eigenbedarf" wg. was-weiss-ich.

Ich würde es mir gut überlegen, ob ich es dem Vermieter erzählen würde.
Kann gut gehen, kann schief gehen.
Kommt auf den Vermieter an und auf Euer zukünftiges Verhältnis.

Viel Glück!
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luxus1805
Wissender
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Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von luxus1805 »

Wann muß man eigentlich, dem Treuhänder und das Insolvengericht die neue Anschrift mitteilen.

Einzug bei mir, wäre der 01.September

Ich gehe mal davon aus,erst bei Ummeldung im September.
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von Witwe Bolte »

Das reicht vermutlich. Wenn Du bei der Post einen Nachsendeantrag stellst.
Ansonsten würde ich es einige Tage vorher noch im August machen:
"Neue Anschrift ab 1.9. ...", nicht, dass IV oder Gericht Dir gerade um die Zeit Ende August, Anfang September etwas schicken, was dann nicht bei Dir ankommt und mit "unbekannt verzogen" zurück geht.
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1421
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: neue Wohnung gefunden

Beitrag von tidus82 »

Ich würde es auch Ende Juli / Anfang august mitteilen mit der Info, dass du ab dem 01.09. dort wohnst.
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