Zustaendigkeit

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
Wissender
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Beiträge: 136
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Zustaendigkeit

Beitrag von El Torro »

Hallo...
Bin in der Wohlverhaltensphase...
Hatte mal eine Frage..
Muss mein Arbeitgeber die pfaendbaren Bezüge
Abführen oder kann Ich das auch nach Lohnerhalt...
Oder ist das in der Insoverordnung explizit geregelt..
MfG
El Torro
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Zustaendigkeit

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zustaendigkeit" geschaut?
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schneemann1973
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 30. Jun 2019, 10:49

Re: Zustaendigkeit

Beitrag von schneemann1973 »

Ich durfte es damals selbst machen, natürlich in Rücksprache mit der Treuhänderin. Ich habe höflich gefragt mit dem Hinweis, daß ich die nötigen Kenntnisse bzgl. §850c ZPO habe und daß mein Arbeitgeber mir jeden Monat 20 Euro abzieht für Berechnung und Überweisung. Einfach versuchen und freundlich fragen.
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golem
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 0
Beiträge: 18
Registriert: 14. Aug 2018, 14:22

Re: Zustaendigkeit

Beitrag von golem »

Moin!

"Insolvenzordnung (InsO)
§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders
(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. [...]"

Meiner Erfahrung nach legt jeder Treuhänder diese Formulierung für sich und seiner Rechtsauffassung entsprechend aus. Es gibt welche, die auf eine Offenlegung der Abtretung beim Arbeitgeber bestehen, der dann auch die Abführung der pfändbaren Beträge ausführen muss, andere geben sich mit der Zusendung der jeweiligen Lohnpfändung zufrieden und lassen sich das ggf. Pfändbare vom Schuldner überweisen. Müsstest Du mit Deinem Treuhänder tatsächlich driekt klären, wie er dazu steht. Einen Anspruch, dass er dem zustimmt, gibt es nicht.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
golem
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