Vollstreckungsbescheid von 1991

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mucel
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Re: Vollstreckungsbescheid von 1991

Beitrag von mucel »

insolaner hat geschrieben: 21. Jan 2022, 20:47 um den Gedanken mal weiter zu spinnen: selbst wenn ein Gläubiger diese 12% nachweisen könnte, wären die doch in der aktuellen Finanzlage wohl sittenwidrig...
Nö, also es gibt aktuell durchaus Banken die für einen Dispo 8% oder gar 9% Zinsen nehmen. Wucher/Sittenwidrigkeit dürfte dann aktuell irgendwo zwischen 15% und 18% anfangen.

Also wenn der Gläubiger eine Bescheinigung seiner Bank vorlegt, dass er sein Konto dauerhaft im Soll führt und dafür 12% Zinsen zahlt, dann bekommt er das auch vor Gericht durch. Aber ich wage immer noch zu bezweifeln, dass es aktuell (und in den letzten 4 bis 6 Jahren) Geschäftskunden gibt, die 12% zahlen.
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insolaner
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Re: Vollstreckungsbescheid von 1991

Beitrag von insolaner »

leicht OffTopic: ich habe mal von einem 'Geschäftsmodell' gehört, bei dem auf dem einen Konto (von dem Lastschriften gezogen wqurden), eine extrem hoher Kostensatz für Rücklastschriften vereinbart wurde, dafür war die Kontoführung an sich kostenfrei - also 'gut' für die Firma zur Weiterberechnung an den Kunden...

Andererseits wurde, die oben genannt, ein gewisser Teil zu hohen Zinsen finanziert - aus demselben Grund, Kunden zahlen's ja...

Wie immer, die Kleinen werden geschröpft :(
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Wayne1337
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Re: Vollstreckungsbescheid von 1991

Beitrag von Wayne1337 »

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Warum ich da "Energie verschwende"? Ich Pflege meinen Vater, habe Vollmachten etc. und Kümmere mich auch um seine Post.
So gut wie alle Gläubiger haben auf weitere Maßnahmen verzichtet nachdem ich sie angeschrieben haben und den Gesundheitszustand meines Vater dargelegt habe, nur dieses eine IKU ist lästig wie Durchfall, eine Antwort hatte ich doch von denen erhalten, dort haben sie erwähnt ich könnte ja bezahlen...

Mal abwarten wenn Post aus Wuppertal kommt, bezüglich VB aus dem Jahr 1991.

Ich halte Euch auf den laufenden.

Von mir aus können sie spielen und Geld verbrennen, Banken und neuen Konten gibt es ja wie Sand am Meer. :D ;) :lol: :lol:
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckungsbescheid von 1991

Beitrag von Witwe Bolte »

Wozu brauchst Du ein neues Konto ?
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Wayne1337
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Re: Vollstreckungsbescheid von 1991

Beitrag von Wayne1337 »

Warum neues Konto?

Wenn sie Geld verbrennen, können sie auch bißchen suchen..
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckungsbescheid von 1991

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn es Dir Spass macht, dann viel Vergnügen! ;)
Bedenke: Es gibt Banken, die mögen "solche" Kunden nicht (mit schwarzer Schufa, mit Kontopfändung, ohne gutes Einkommen oder Vermögen usw) - und wimmeln solche Kunden schon mal gern ab.

Es gibt aber (seit 2016) das ZKG = Zahlungskontengesetz, wonach JEDE Bank JEDEM ein Konto geben MUSS, der keines hat.
D.h.: Erst das alte Konto kündigen, dann hat man ja keines (mehr), und dann ein neues Konto eröffnen.
Das darf keine Bank ablehnen (tun manche aber trotzdem - dann: Penetrant bleiben, sich an den Vorgesetzten des Bankmitarbeiters wenden, nicht abwimmeln lassen).

Viel Glück!
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