Hallo liebe Forumsgemeinde,
Ich habe da nochmal eine Frage rein Interesse halber.
Beim Gesetzestext auf die Verkürzung auf 5 Jahre steht ja, das innerhalb der 5 Jahren die Verfahrenskosten beglichen sein müssen....
Wie genau ist das jetzt zu verstehen?
Muss wirklich schon Alles bezahlt worden sein, sprich u.a. Die Gerichtskosten auch schon bei der Gerichtskasse eingegangen sein? Oder reicht es aus, das der Massestand zum gegebenen Zeitpunkt einen Ausreichenden hohen Betrag zur Kostendeckung vorhanden ist und die Kosten Allesamt später bezahlt werden!
Finde den Gesetzestext etwas verwirrend!
Mit freundlichen Grüßen
Max
Verkürzung auf 5 Jahre ab 1.7.2014.....
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Re: Verkürzung auf 5 Jahre ab 1.7.2014.....
Hi max2019,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verkürzung auf 5 Jahre ab 1.7.2014....." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verkürzung auf 5 Jahre ab 1.7.2014....." geschaut?
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