Hallo Leute,
Heute gab es Post vom Amtsgericht und man hat mir die RSB erteilt....Wahnsinn was ein Brief an Emotionen auslösen kann .
BESCHLUSS
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Xyz
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erteilt.
Ich habe aber noch 2 Fragen.
Im Beschluss steht meine alte Adresse(bin vor 2 Monaten umgezogen) , allerdings hat das Gericht meine neue Adresse. Spielt das eine Rolle?
Im Brief steht auch noch....
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 3; 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach § 300 Abs. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat. Die sofortige Beschwerde ist bei dem *** zuständigen Gericht***, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen..
............
Was bedeutet.. Sofortige Beschwerde?
Wie lange sind da die Fristen, also wie lange dauert es jetzt noch bis der Beschluss auch wasserfest ist?
Ich habe es geschafft, aber 2 Fragen noch bitte.
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Ich habe es geschafft, aber 2 Fragen noch bitte.
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Zuletzt geändert von caffery am 14. Okt 2021, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ort rausgenommen
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Re: Ich habe es geschafft, aber 2 Fragen noch bitte.
Hi Steinstein,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ich habe es geschafft, aber 2 Fragen noch bitte." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ich habe es geschafft, aber 2 Fragen noch bitte." geschaut?
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Re: Ich habe es geschafft, aber 2 Fragen noch bitte.
Steht da - bzw. in dem § 569 ZPO der da aufgeführt ist. 2 Wochen
Das Dingen ist trotz des Umzugs natürlich trotzdem "gültig", falls Du das meinst. Du kannst aber wahrscheinlich eine Änderung beantragen.
Gratulation!
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