Ich bin auf das oben genannte Urteil -von Anfang Juli dieses Jahres- vom OLG in Schleswig-Holstein gestoßen, was ja eindeutig besagt, dass die "Speicherung/Verarbeitung" der Daten über drei Jahre bei der Schufa, der in §3 InsoBekV der geltenden Rechtsordnung widersprechen.
Ja, ich weiß das es ein "Einzelurteil" und die Revision vor der nächsthöheren Instanz zugelassen worden ist (Was die Schufa ja sehr wahrscheinlich auch nutzen wird). Allerdings birgt dieses Urteil ja durchaus "Zündstoff" und gibt einem Schuldner (nach Beendigung der Inso) ein doch nicht kleines "Werkzeug" mit an die Hand (Sofern es nicht vom BGH gekippt wird oder der Gesetzgeber anschließend irgendwas "ändert"). Nur noch 6 1/2 Jahre (nach alten Recht) bzw. 3 1/2 Jahre (nach neuen Recht) klingt ja schon durchaus anders als 9 Jahre bzw. 6 Jahre...

Was meint Ihr (auch als Praktiker), könnte man sich dann in Zukunft nach Ende der Inso darauf berufen? Wird/gibt es jetzt eine "Welle" an Schreiben an die Schufa geben (Plant das eventuell jemand, dessen Inso vor kurzem o. bald endet?)?