Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordnung

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cine
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von cine »

Naja im Grunde also immer noch alles wie gehabt.
Nur das Urteil zählt.

Spannend wird aufgrund der Argumentation jedoch ne ganz andere Frage. Ist es denn dann auch noch rechtens bezahlte Titel, Inkasso, etc noch drei Jahre lang zu speichern.
Eine RSB hat ja um einiges mehr Gewicht als ein „einfacher“ Titel
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imker
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von imker »

ja, auch andere Quellen berichten
https://www.soziale-schuldnerberatung-h ... erkuendet/

Ergebnisse werden wohl erst in vielen Monaten zu bemerken sein
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Wayne1337
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von Wayne1337 »

Moin,

ich hatte letzte Woche kurz vor der Verkündung des Generalanwalts am EUGH meine Verhandlung zwecks Löschung der RSB.

Laut Richterin ein etwas ungünstiger Zeitpunkt, man einigte sich irgendwie die Anträge vom EUGH sowie BGH abzuwarten, beide Seiten können sich dann nochmals dazu äußern. Urteil dann irgendwann im April.

Mal schauen was dabei rumkommt.

Die Richterin wirkte nicht sonderlich motiviert auf mich, aus meiner Sicht hatte sie keine eigene Meinung am Ende der Verhandlung sagte sie, sie hätte sich dem Urteil Pro Schufa angeschlossen vom Kammergericht, und während der Verhandlung sagte sie, sie würde sich an das Urteil des BGH halten.

Glück gehabt, dass es den Fall am EUGH gab, nun heißt es warten.
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Enterprise
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von Enterprise »

Drücke dir die Daumen, das das positiv ausfällt.
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ridelikethewind
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von ridelikethewind »

https://www.schufa.de/themenportal/schu ... erfahren/




Hier noch etwas zu diesem Thema, eventuell sollten alle Betroffenen die Schufa damit bombadieren.

https://advoadvice.de/uploads/dokumente ... chufa.pdf
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Weiter, immer weiter
cine
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von cine »

Das schreiben von advoadvice deckt sich ziemlich mit meiner Meinung. Das Verfahren wird an den Geschäftsgebaren der Schufa nicht groß was ändern, die streichen die 3 Jahre bei der RSB und der Rest bleibt wie gehabt. Für die Scoreübermittlung haben die sicher auch schon eine Plan B ausgearbeitet. So schnell werden wir die Auskunfteien auf jeden Fall nicht los, da steckt zu viel Marktmacht und Rendite dahinter
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Wayne1337
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von Wayne1337 »

Moin,

aus meiner Sicht im Moment sinnlos die SCHUFA mit solchen Briefen zu bombardieren, ohne Anwalt wird man vorerst nicht erreichen. Die SCHUFA wird sich solange an den letzten Strohhalm klammern, bis etwas verbindliches gesprochen wurde. Die Schlussanträge sind in der Regel unverbindlich, jedoch wurde in 75% der Fälle den Anträgen vom Generalanwalt gefolgt. Also ist es derzeit alles rechnen mit Wahrscheinlichkeitswerten, so wie es die SCHUFA macht. Und derzeit liegt die Wahrscheinlichkeit bei 75,00% pro Verbraucher, ferner verkündet der BGH sein Urteil am kommenden Montag, da kann man dann schon genauer sagen in welche Richtung es geht.
Und mal ehrlich, so wie ich die SCHUFA kennengelernt habe, existiert ein Widerrufsrecht nur auf Papier.

Damals einen unberechtigten Eintrag in der SCHUFA gehabt, da musste geklagt werden damit dieser rauskommt.
Ein Inkassounternehmen hatte gedroht, wenn nicht bezahlt wird geht es ab in die SCHUFA jedoch habe ich bereits nach Mahnung 1 bezahlt. Zwischenzeitlich kam Mahnung 2 obwohl bezahlt ...
Das interessierte die SCHUFA nicht, die meldete den Eintrag weiterhin negativ, und das Inkassounternehmen sah keinen Fehler bei sich.

Sobald die SCHUFA etwas negatives gegen dich in der Hand hat, wird sie es gegen dich verwenden.
Wenn die SCHUFA schon persönliche Daten sammelt, dann muss sie aus meiner Sicht auch darüber informieren wenn sie etwas speichert, vor allem etwas negatives was massive Auswirkungen auf die Lebensführung hat.
Zum Beispiel wird ein negativer Eintrag veranlasst, muss die SCHUFA darüber informieren und man sollte ggf. die Möglichkeit bekommen sich direkt zu äußern. Den meisten Fällt es doch erst auf, wenn sie ein Haus finanzieren oder ein Auto. Und was vor 2 Jahren war kann man immer schlecht rekonstruieren, dass ist aus meiner Sicht Transparent, einmal Jährlich eine Auskunft kostenlos über die eigenen Daten? Wie großzügig, alles was darüber hinaus geht, wird kostenpflichtig, traurig!

Die SCHUFA wird weitermachen, jedoch darf kein Computer mehr darüber entscheiden ob man einen Kredit bekommt oder nicht. Hinter vorgehaltener Hand wird aber weiterhin ein Computer darüber entscheiden, nur dass der Mitarbeiter davor auf den Knopf Kredit ablehnen drückt ;-)

Kurzes Update zu meinem Verfahren:

Derzeit nichts neues, die Fristen laufen in ca. einer Woche ab. Ich gehe davon aus, dass die SCHUFA auf den Antrag von meinem Anwalt wartet, und auf den Strohhalm wartet um sich zu Verteidigen ;)

Also, tief durchatmen ! Der Grundstein ist gelegt, und in ein paar Monaten kommt das Dach ;)
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paddy000
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von paddy000 »

Der BGH hat gesprochen:

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

_______________________________________________________________________________________

Nr. 059/2023 vom 28.03.2023

Aussetzung des Verfahrens in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über die Erteilung der
Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa)


Beschluss vom 27. März 2023 – VI ZR 225/21

Der unter anderem für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist (vgl. im Einzelnen Pressemitteilung Nr. 26/2023 vom 9.2.2023)

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der VI. Zivilsenat das Verfahren bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen (verbundenen) Verfahren C-26/22 und C-64/22 ausgesetzt.

Vorinstanzen:

LG Kiel - 2 O 10/21 – Urteil vom 12. Februar 2021

OLG Schleswig - 17 U 15/21 – Urteil vom 2. Juli 2021

Karlsruhe, den 28. März 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Wayne1337
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von Wayne1337 »

Die SCHUFA verzichtet jedoch absofort aufbeine längere Speicherung der Daten RsB erteilt. Absofort gilt 6 Monate!!
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paddy000
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn

Beitrag von paddy000 »

Wayne1337 hat geschrieben: 28. Mär 2023, 10:06 Die SCHUFA verzichtet jedoch absofort aufbeine längere Speicherung der Daten RsB erteilt. Absofort gilt 6 Monate!!
Woher hast du das?
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