Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
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Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Hallo zusammen,
ich bin Thomasz und 34 Jahre alt. Ich habe kürzlich einen Kredit aufgenommen und diesen im Zuge meiner Spielsucht leider komplett verspielt, sodass mein Schuldenberg auf 90.000€ gewachsen ist.
Dass ich den Ursprung des Übels (Glücksspiel) anpacken muss, weiß ich. Hierzu bin ich auch gewillt eine Therapie zu machen.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage, die in mir sehr viele Sorgen auslöst:
Kann mir die RSB versagt werden, weil ich kürzlich einen Kredit aufgenommen und diesen verspielt habe? Habt ihr Erfahrungswerte oder ähnliche Fälle?
Und was bleibt mir dann noch übrig, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Versagung groß ist? Die Raten kann ich nicht mehr bedienen. Für mich wäre eine Privatinsolvenz der letzte Ausweg.
Ich danke euch für alle Tipps!
ich bin Thomasz und 34 Jahre alt. Ich habe kürzlich einen Kredit aufgenommen und diesen im Zuge meiner Spielsucht leider komplett verspielt, sodass mein Schuldenberg auf 90.000€ gewachsen ist.
Dass ich den Ursprung des Übels (Glücksspiel) anpacken muss, weiß ich. Hierzu bin ich auch gewillt eine Therapie zu machen.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage, die in mir sehr viele Sorgen auslöst:
Kann mir die RSB versagt werden, weil ich kürzlich einen Kredit aufgenommen und diesen verspielt habe? Habt ihr Erfahrungswerte oder ähnliche Fälle?
Und was bleibt mir dann noch übrig, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Versagung groß ist? Die Raten kann ich nicht mehr bedienen. Für mich wäre eine Privatinsolvenz der letzte Ausweg.
Ich danke euch für alle Tipps!
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- Beiträge: 263
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Hi Thomaz,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?" geschaut?
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Was heißt denn in dem Zusammenhang "kürzlich"? Hast du schon Raten bezahlt? Wenn ja, wie viele?
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Nein, leider keine. Ich habe dummerweise sofort alles verspielt.
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Um was hast du dich denn bisher schon bezüglich einer Therapie gekümmert? Hast du Kontakt mit einem Therapeuten aufgebaut?
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Das ist eher suboptimal und wird bei einer Insolvenz garantiert zu Schwierigkeiten führen. Das sieht halt erstmal wie Betrug aus, was es vermutlich auch ist.
Ich sehe hier nur die Chance, die Raten für 2 Jahre irgendwie zu bezahlen und dann, wenn du im besten Fall auch "trocken" bist, die Insolvenz anzugehen.
Ich sehe hier nur die Chance, die Raten für 2 Jahre irgendwie zu bezahlen und dann, wenn du im besten Fall auch "trocken" bist, die Insolvenz anzugehen.
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Ja, ich habe Kontakt mit einem Therapeuten aufgebaut. Aber alles noch am Anfang...
Mich plagen gewaltige Zukunftssorgen, vor allem wenn ich lese, dass mir "Betrug" vorgeworfen werden kann. Eigentlich hatte ich mit sowas nie Berührungspunkte und jetzt führt die Spielsucht schon so weit, dass mir das vorgehalten werden kann.
Die Raten weiter zu bedienen schaff ich nicht... Ich weiß momentan auch nicht weiter.
Natürlich darf ich nie wieder spielen, aber wie soll es weiter gehen, wenn "weiter so" keine Option ist und im Falle einer Insolvenz mir die RSB versagt werden kann?
Mich plagen gewaltige Zukunftssorgen, vor allem wenn ich lese, dass mir "Betrug" vorgeworfen werden kann. Eigentlich hatte ich mit sowas nie Berührungspunkte und jetzt führt die Spielsucht schon so weit, dass mir das vorgehalten werden kann.
Die Raten weiter zu bedienen schaff ich nicht... Ich weiß momentan auch nicht weiter.
Natürlich darf ich nie wieder spielen, aber wie soll es weiter gehen, wenn "weiter so" keine Option ist und im Falle einer Insolvenz mir die RSB versagt werden kann?
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Dann hast Du eben Schulden.
Der/die Kreditgeber wird einen Mahnbescheid gegen Dich beantragen, dann einen Vollstreckungsbescheid, dann kommt die Lohn- oder Kontopfändung.
Hast Du pfändbares Einkommen oder Vermögen, dann wird der Kreditgeber sich das holen (per Gerichtsvollzieher).
Gibt es nichts zu pfänden, wird der Kreditgeber eine "Vermögensauskunft" verlangen (wieder per Gerichtsvollzieher).
Deine Schufa ist dann nicht mehr "sauber" und Du bekommst keinen Kredit mehr
(und keinen Handyvertrag usw).
Und so hat das dann auch sein Gutes: Du kannst kein geliehenes Geld mehr verzocken.
Der/die Kreditgeber wird einen Mahnbescheid gegen Dich beantragen, dann einen Vollstreckungsbescheid, dann kommt die Lohn- oder Kontopfändung.
Hast Du pfändbares Einkommen oder Vermögen, dann wird der Kreditgeber sich das holen (per Gerichtsvollzieher).
Gibt es nichts zu pfänden, wird der Kreditgeber eine "Vermögensauskunft" verlangen (wieder per Gerichtsvollzieher).
Deine Schufa ist dann nicht mehr "sauber" und Du bekommst keinen Kredit mehr
(und keinen Handyvertrag usw).
Und so hat das dann auch sein Gutes: Du kannst kein geliehenes Geld mehr verzocken.
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Hast du nur diesen einen Kredit oder sprechen wir hier von mehreren?
Eventuell wäre es sinnvoll, die Raten bei anderen Sachen einzustellen, um den neuen Kredit zu bedienen. Wenn du magst, liste doch mal die einzelnen Verbindlichkeiten und wann die entstanden sind, grob auf.
Eventuell wäre es sinnvoll, die Raten bei anderen Sachen einzustellen, um den neuen Kredit zu bedienen. Wenn du magst, liste doch mal die einzelnen Verbindlichkeiten und wann die entstanden sind, grob auf.
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Moin,
wieviel Raten hast Du denn schon bedient? Und vor allem: war zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme gesichert, dass Du die Raten (durchgehend) hättest zahlen können?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Glücksspiel, Privatinsolvenz, Versagung der RSB?
Ja, die RSB kann in solchen Fällen wegen "Vermögensverschwendung" (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO) versagt werden und wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch. Dazu gibt es auch Rechtsprechung die, soweit ich weiß, allesamt in die gleich Richtung geht.
AG Duisburg, Beschluss vom 10.01.2007, 62 IK 363/06
LG Hagen, Urteil vom 07.12.2006 - 10 a T 75/06
AG Göttingen, Beschluss vom 06.05.2010 – 71 IN 14/04
Der Versagungsgrund sieht eine "Aussitzfrist" von 3 Jahren vor. Diese solltest Du abwarten und die Zeit zur Ballflachhaltung und vor allem zu Therapiezwecken nutzen. Das wäre ganz nebenbei gesagt auch sehr vernünftig. Bis dahin hilft § 850c ZPO.
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