Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen

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Marla
Neuankömmling
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Registriert: 27. Mai 2021, 09:07

Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen

Beitrag von Marla »

Hallo,

mein Problem ist folgendes, ich soll einem Gläubiger nachweisen, dass ich unpfändbar bin. So wie ich es verstehe ist das auch der Fall. Mein Netto-Einkommen liegt unter dem Pfändungslimit, allerdings komme ich gerinfügig durch Wohngeld über das Limit. Damit wäre ich ja eigentlich pfändbar.

Allerdings bezahle ich meine Krankenversicherung vollständig selbst, das heißt von meinem "Netto" vom Arbeitgeber, zahle ich noch einmal die KV selbst. Das abgezogen,liege ich auch mit Wohngeld weit unter dem Pfändungslimit.

Ist das korrekt oder unterliege ich einem Irrtum? Ein Freund meinte, ich müsste das beim Amtsgericht geltend machen und dann würde ich einen individuellen Pfändungsbetrag, um die Höhe meines KV-Beitrages anerkannt bekommen.

Weiß jemand da von euch mehr, oder zählt der KV-Beitrag nicht zu den Bruttoabzügen?

Wäre lieb, wenn mir einer/eine von euch mir mit einer Info helfen könnte.
Marla
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen

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Hi Marla,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen" geschaut?
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tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen

Beitrag von tidus82 »

Hallo und herzlich willkommen Marla,

zuerst mal müssen wir auseinanderhalten, was Netto und was Brutto ist.
Netto ist das, was der Arbeitgeber auszahlt. Dabei ist es unerheblich, was er abzieht - wenn du z.Bsp. aus der Kirche austrittst, dann hast du auch mehr Geld auf dem Konto, weil eben "netto" mehr auf deinem Konto landet.
Wenn du also nun deine Krankenversicherung selbst bezahlst, dann ist das leider tatsächlich aus deinem Nettolohn.

Und wenn du damit über der Pfändungsfreigrenze liegst, dann hat dein Freund da recht: Du kannst dir vom Amtsgericht eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages festsetzen lassen.

Aber: Den Aufwand würdest du aktuell - wenn ich richtig verstehe - nur tun, um dem Gläubiger das nachzuweisen, richtig?

Du musst dem Gläubiger nichts nachweisen - insbesondere nicht, dass du unpfändbar bist. Das findet er selbst heraus indem er eine Pfändung einleitet. Dafür braucht er aber erstmal einen Vollstreckungsbescheid - da hast du leider nichts dazu geschrieben, ob der Gläubiger diesen schon hat.

Wenn du das aber - aus irgendwelchen Gründen - nicht möchtest, dann kannst du natürlich versuchen ihn damit zufriedenzustellen. Dafür würde ich aber nicht den Aufwand machen, dass du das Amtsgericht damit behelligst. Schreibe dem Gläubiger einfach, dass du aufgrund der Krankenkassenbeiträge, die du aus deinem Nettolohn bestreitest voraussichtlich einen höheren Freibetrag haben wirst.
Entweder er gibt sich damit zufrieden, oder eben nicht. Und falls nicht - dann lass ihn pfänden, du hast ja nichts zu verlieren.

Hast du noch mehr Schulden? Oder ist der Gläubiger dein Einziger?
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Marla
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 27. Mai 2021, 09:07

Re: Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen

Beitrag von Marla »

Hallo Tidus82,

nein, es gibt keinen Vollstreckungsbescheid, es ging erstmal um eine Selbstauskunft die der Gläubiger von mir fordert, weil ich sagte, dass ich derzeit nicht zahlungsfähig bin. Ich habe wahrscheinlich die Begriffe nicht korrekt gewählt. Ich werde es mal so versuchen, wie du vorschlägst. Aber gut, zu wissen, was ich machen kann, wenn es doch nicht klappt.

Grüße,
Marla
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