Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
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Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hallo!
Habe wegen Insolvenz (geschäftlich) private Versicherungen gekündigt.
Der Mieterschutz erkennt die sofortige Kündigung nicht an.
Der Rechtsschutz anscheinend schon.
Muss noch eine Antwort der Zahn-Zusatzversicherung abwarten.
Muss sich ein Versicherter nicht darauf einlassen? Auch wenn die Grenze zum Pfänden überschritten wird?
Mieterschutz:
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ist die Kündigung wirksam, wenn sie drei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres dem Verein schriftlich zugeht. Demnach ist Ihre Mitgliedschaft zum 22.07.2021 beendet.
Rechtsschutz:
Nachtrag zum Rechtsschutz-Versicherungsschein: XXXXXX
Erstellungsgrund: Vertragsende Aufhebung des Vertrags wegen Kündigung durch den Versicherungsnehmer.
Vertragslaufzeit / Vertragsablauf 12.03.2021, 0 Uhr.
Das Beitragskonto dieses Vertrags ist ausgeglichen.
Habe wegen Insolvenz (geschäftlich) private Versicherungen gekündigt.
Der Mieterschutz erkennt die sofortige Kündigung nicht an.
Der Rechtsschutz anscheinend schon.
Muss noch eine Antwort der Zahn-Zusatzversicherung abwarten.
Muss sich ein Versicherter nicht darauf einlassen? Auch wenn die Grenze zum Pfänden überschritten wird?
Mieterschutz:
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ist die Kündigung wirksam, wenn sie drei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres dem Verein schriftlich zugeht. Demnach ist Ihre Mitgliedschaft zum 22.07.2021 beendet.
Rechtsschutz:
Nachtrag zum Rechtsschutz-Versicherungsschein: XXXXXX
Erstellungsgrund: Vertragsende Aufhebung des Vertrags wegen Kündigung durch den Versicherungsnehmer.
Vertragslaufzeit / Vertragsablauf 12.03.2021, 0 Uhr.
Das Beitragskonto dieses Vertrags ist ausgeglichen.
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hi FoLo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein....." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein....." geschaut?
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Ganz platt gesagt: müssen sie auch nicht. Auch wenn du insolvent bist, besteht ja trotzdem ein gültiger Vertrag.
Ich hatte deinen anderen Beitrag aber auch so verstanden, dass es um geschäftliche Versicherung geht. Also Versicherungen, die direkt für das Gewerbe abgeschlossen wurden. Denen würde dann wohl die Grundlage fehlen, aber private Versicherungen? Warum sollte die Zahnzusatzversicherung etwas mit deiner Insolvenz zu tun haben?
Ich hatte deinen anderen Beitrag aber auch so verstanden, dass es um geschäftliche Versicherung geht. Also Versicherungen, die direkt für das Gewerbe abgeschlossen wurden. Denen würde dann wohl die Grundlage fehlen, aber private Versicherungen? Warum sollte die Zahnzusatzversicherung etwas mit deiner Insolvenz zu tun haben?
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hallo!
Deinen ganzen Fragen nach zu urteilen scheinst du einiges immer noch nicht verstanden zu haben, obwohl vieles schon mehrfach beantwortet wurde.
Deine Versicherungen haben mit der Insolvenz nichts zu tun! Wenn die ein oder andere aus Kulanz den Vertrag frühzeitig aufhebt, freu dich darüber. Sie müssen das aber nicht.
Angemeldet wurden keine Forderungen aus den Verträgen, da du sie bisher ja bedient hast. Der Insolvenzverwalter hat offensichtlich auch keinen Grund gesehen sie aufzulösen, also bist du ganz allein dafür verantwortlich. Ergo musst du sie weiter aus deinem Freibetrag bezahlen. Inwieweit da noch eine Nachmeldung möglich wäre, nachdem das Verfahren bereits eröffnet wurde und bisher ja keine Rückstände entstanden sind, kann ich nicht sagen.
Deinen ganzen Fragen nach zu urteilen scheinst du einiges immer noch nicht verstanden zu haben, obwohl vieles schon mehrfach beantwortet wurde.
Deine Versicherungen haben mit der Insolvenz nichts zu tun! Wenn die ein oder andere aus Kulanz den Vertrag frühzeitig aufhebt, freu dich darüber. Sie müssen das aber nicht.
Angemeldet wurden keine Forderungen aus den Verträgen, da du sie bisher ja bedient hast. Der Insolvenzverwalter hat offensichtlich auch keinen Grund gesehen sie aufzulösen, also bist du ganz allein dafür verantwortlich. Ergo musst du sie weiter aus deinem Freibetrag bezahlen. Inwieweit da noch eine Nachmeldung möglich wäre, nachdem das Verfahren bereits eröffnet wurde und bisher ja keine Rückstände entstanden sind, kann ich nicht sagen.
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Shopgirl :
Ganz platt gesagt: müssen sie auch nicht. Auch wenn du insolvent bist, besteht ja trotzdem ein gültiger Vertrag.
FoLo:
Hatte ich falsch verstanden.
Hatte im Ohr, das man private Versicherungen mit einbringen kann.
Dem ist dann leider nicht so....... .
OK, kann mich danach richten.
Shopgirl:
Ich hatte deinen anderen Beitrag aber auch so verstanden, dass es um geschäftliche Versicherung geht. Also Versicherungen, die direkt für das Gewerbe abgeschlossen wurden. Denen würde dann wohl die Grundlage fehlen, aber private Versicherungen? Warum sollte die Zahnzusatzversicherung etwas mit deiner Insolvenz zu tun haben?
LoFo:
Sorry, hatte mich wahrscheinlich ungenau ausgedrückt.
Ging um beide Versicherungen.
Shopgirl:
Ergo musst du sie weiter aus deinem Freibetrag bezahlen. Inwieweit da noch eine Nachmeldung möglich wäre, nachdem das Verfahren bereits eröffnet wurde und bisher ja keine Rückstände entstanden sind, kann ich nicht sagen.
LoFo:
Ich hatte alle Versicherungen ( und andere Geschäftliche Verträge) von Anfang an an den Insolvenzverwalter eingereicht.
Käsebrot:
Deinen ganzen Fragen nach zu urteilen scheinst du einiges immer noch nicht verstanden zu haben, obwohl vieles schon mehrfach beantwortet wurde.
FoLo:
Ja, verstehe vieles nicht so schnell und nicht so gut....und bringe bestimmt vieles durcheinander....
Margo medial, Margo lateral, angulus inferior und Superior...
Das hat z.B. mehr mit meinem Beruf zu tun....2,5 Jahre gelernt und Jahrzehnte im Beruf.
Würde hier nicht erwarten daß sich damit jemand auskennt, das in Wochen lernt und auch wenn es sich wiederholt nicht vergisst.
Aber das scheint normal zu sein das man, wenn man lange was macht, das andere das wissen müssen oder schnell lernen können.
Fällt mir in meiner jetzigen Tätigkeit auch wieder auf.
Deshalb haben hier auch innerhalb kürzester Zeit Leute angefangen zu arbeiten u wieder , nach ein paar Tagen aufgehört......
Aber, ich habe mich daran gewöhnt u Frage hier u auch im Beruf weiterhin nach.
Danke für Dein Kommentar.
Also, ist die Pfändungsgrenze , im dem Fall doch keine Grenze.
Muss ich dann doch auch von dem , normalerweise unpfändbaren Betrag ca.1128 Euro was abgeben um die Versicherungen zu bezahlen?
Wenn jetzt jemand 500, 600, oder mehr an Versicherungen zahlen müsste, und dann nicht mehr genügend Geld für Miete und Strom etc. hätte.....was macht dann so jemand in dieser Lage?
Dankeschön schon mal für alle Meinungen und Anregungen! LoFo
Ganz platt gesagt: müssen sie auch nicht. Auch wenn du insolvent bist, besteht ja trotzdem ein gültiger Vertrag.
FoLo:
Hatte ich falsch verstanden.
Hatte im Ohr, das man private Versicherungen mit einbringen kann.
Dem ist dann leider nicht so....... .
OK, kann mich danach richten.
Shopgirl:
Ich hatte deinen anderen Beitrag aber auch so verstanden, dass es um geschäftliche Versicherung geht. Also Versicherungen, die direkt für das Gewerbe abgeschlossen wurden. Denen würde dann wohl die Grundlage fehlen, aber private Versicherungen? Warum sollte die Zahnzusatzversicherung etwas mit deiner Insolvenz zu tun haben?
LoFo:
Sorry, hatte mich wahrscheinlich ungenau ausgedrückt.
Ging um beide Versicherungen.
Shopgirl:
Ergo musst du sie weiter aus deinem Freibetrag bezahlen. Inwieweit da noch eine Nachmeldung möglich wäre, nachdem das Verfahren bereits eröffnet wurde und bisher ja keine Rückstände entstanden sind, kann ich nicht sagen.
LoFo:
Ich hatte alle Versicherungen ( und andere Geschäftliche Verträge) von Anfang an an den Insolvenzverwalter eingereicht.
Käsebrot:
Deinen ganzen Fragen nach zu urteilen scheinst du einiges immer noch nicht verstanden zu haben, obwohl vieles schon mehrfach beantwortet wurde.
FoLo:
Ja, verstehe vieles nicht so schnell und nicht so gut....und bringe bestimmt vieles durcheinander....
Margo medial, Margo lateral, angulus inferior und Superior...
Das hat z.B. mehr mit meinem Beruf zu tun....2,5 Jahre gelernt und Jahrzehnte im Beruf.
Würde hier nicht erwarten daß sich damit jemand auskennt, das in Wochen lernt und auch wenn es sich wiederholt nicht vergisst.
Aber das scheint normal zu sein das man, wenn man lange was macht, das andere das wissen müssen oder schnell lernen können.
Fällt mir in meiner jetzigen Tätigkeit auch wieder auf.
Deshalb haben hier auch innerhalb kürzester Zeit Leute angefangen zu arbeiten u wieder , nach ein paar Tagen aufgehört......
Aber, ich habe mich daran gewöhnt u Frage hier u auch im Beruf weiterhin nach.
Danke für Dein Kommentar.
Also, ist die Pfändungsgrenze , im dem Fall doch keine Grenze.
Muss ich dann doch auch von dem , normalerweise unpfändbaren Betrag ca.1128 Euro was abgeben um die Versicherungen zu bezahlen?
Wenn jetzt jemand 500, 600, oder mehr an Versicherungen zahlen müsste, und dann nicht mehr genügend Geld für Miete und Strom etc. hätte.....was macht dann so jemand in dieser Lage?
Dankeschön schon mal für alle Meinungen und Anregungen! LoFo
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Es ist wirklich müßig, dir gebetsmühlenartig zu erklären, dass eine Versicherung nichts mit dem Pfändungsfreibetrag zu tun hat.FoLo hat geschrieben: ↑15. Apr 2021, 09:59
Also, ist die Pfändungsgrenze , im dem Fall doch keine Grenze.
Muss ich dann doch auch von dem , normalerweise unpfändbaren Betrag ca.1128 Euro was abgeben um die Versicherungen zu bezahlen?
Wenn jetzt jemand 500, 600, oder mehr an Versicherungen zahlen müsste, und dann nicht mehr genügend Geld für Miete und Strom etc. hätte.....was macht dann so jemand in dieser Lage?
Natürlich musst du die Versicherungen weiter bezahlen, so lange ein gültiger Vertrag besteht. Was ist daran nicht zu verstehen?
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Doch, es ist eine Grenze, nämlich die Pfändungs- Grenze.FoLo hat geschrieben: ↑15. Apr 2021, 09:59 ...
Also, ist die Pfändungsgrenze , im dem Fall doch keine Grenze.
Muss ich dann doch auch von dem , normalerweise unpfändbaren Betrag ca.1128 Euro was abgeben um die Versicherungen zu bezahlen?
Wenn jetzt jemand 500, 600, oder mehr an Versicherungen zahlen müsste, und dann nicht mehr genügend Geld für Miete und Strom etc. hätte.....was macht dann so jemand in dieser Lage?
Dankeschön schon mal für alle Meinungen und Anregungen! LoFo
Niemand kann Dir diesen monatlichen Freibetrag von 1.178,59 € pfänden
(es sei denn, Du hättest Unterhaltsschulden, dann liegt die Grenze tiefer).
Wenn jetzt jemand 500,00 Euro oder mehr an Versicherungen oder sonst was hätte,
dann bezahlt er das eben NICHT (damit er das Geld für Miete, Strom usw hat)
und hat bei den Versicherungen dann eben neue Schulden.
Wenn man nur noch wenig Geld hat, dann bezahlt man zuerst natürlich die "Basics"
(Lebensmittel, Wohnung, Strom).
Jeder "Luxus" (wie freiwillige Versicherungen) geht dann eben nicht mehr.
Warum so ungeduldig, Käsebrot ?
Denkst Du daran, FoLo, dass Du den "Grundfreibetrag" vom Gericht heraufsetzen lassen kannst, FoLo?
Dann hättest Du ja evt. etwas mehr Geld (für Versicherungen oder sonst was, was Dir wichtig ist).
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Die Frage wurde nun schon mehrfach in unterschiedlichen Varianten beantwortet.
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Ist doch eigentlich Kein Problem.
Wenn man nicht antworten will, weil zuoft gefragt wurde, dann einfach nicht antworten.
Manche haben Geduld , andere nicht. Alles kein Problem.
Ich würde nicht das gleiche bestellen, wenn es mir nicht geschmeckt hat und mich dann noch beschweren, dass es nicht geschmeckt hat.
Wenn man nur 1 bis 2 Mal gleiche oder ähnliche Fragen stellen darf oder schon von anderen gestellte Fragen nicht wiederholen soll, dann werden einige sich nicht trauen zu fragen ........
Falls es "dumm" ist nochmal zu fragen weil man es vielleicht nicht verstanden hat bin ich gerne dumm oder Frage auch gerne in Zukunft wenige Leute über private Nachrichten.
Trotzdem vielen Dank für eure ehrlichen Meinungen!!
Wenn man nicht antworten will, weil zuoft gefragt wurde, dann einfach nicht antworten.
Manche haben Geduld , andere nicht. Alles kein Problem.
Ich würde nicht das gleiche bestellen, wenn es mir nicht geschmeckt hat und mich dann noch beschweren, dass es nicht geschmeckt hat.
Wenn man nur 1 bis 2 Mal gleiche oder ähnliche Fragen stellen darf oder schon von anderen gestellte Fragen nicht wiederholen soll, dann werden einige sich nicht trauen zu fragen ........
Falls es "dumm" ist nochmal zu fragen weil man es vielleicht nicht verstanden hat bin ich gerne dumm oder Frage auch gerne in Zukunft wenige Leute über private Nachrichten.
Trotzdem vielen Dank für eure ehrlichen Meinungen!!
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Vielen Dank MrsRob für Geduld und Antworten!!
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Der Begriff „Pfändung“ ist in diesem Zusammenhang falsch. Die Versicherungen pfänden nichts, sondern fordern lediglich ihre Prämien, die ihnen laut Vertrag zustehen.
Miete, Strom, Telefon etc. hat der Insolvenzverwalter freigegeben, da er haften würde, wenn du plötzlich nicht mehr zahlst. Sprich, würdest du jetzt z. B. Mietschulden machen, müsstest du dafür gerade stehen. Würde der IV dein Mietverhältnis jedoch nicht freigeben, müsste er dafür die anfallenden Schulden übernehmen.
Bei den Versicherungen ergibt sich sehr wahrscheinlich für ihn kein Mehrwert, wenn er sie nicht freigibt, da sie keinen Rückkaufswert haben. Entsprechend läuft der Vertrag einfach weiter und wenn du die Zahlungen jetzt einstellst, weil dein Freibetrag nicht ausreicht, bist wiederum du allein für diese neuen Schulden verantwortlich und nicht der IV.
Erst wenn dann einer der Versicherer einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragt und die unbezahlten Prämien zwangseintreiben möchte, wäre es eine Pfändung. Vor dieser bist du aber zumindest im eröffneten Verfahren geschützt. In der WVP wäre es prinzipiell sogar möglich, zu vollstrecken. Dann ist aber dein Freibetrag in voller Höhe unpfändbar, zumindest so lange du dich darum kümmerst (P-Konto, Erhöhung Freibetrag...). Solltest du bereits wieder „Vermögen“ haben, fällt das jedoch nicht darunter.
Miete, Strom, Telefon etc. hat der Insolvenzverwalter freigegeben, da er haften würde, wenn du plötzlich nicht mehr zahlst. Sprich, würdest du jetzt z. B. Mietschulden machen, müsstest du dafür gerade stehen. Würde der IV dein Mietverhältnis jedoch nicht freigeben, müsste er dafür die anfallenden Schulden übernehmen.
Bei den Versicherungen ergibt sich sehr wahrscheinlich für ihn kein Mehrwert, wenn er sie nicht freigibt, da sie keinen Rückkaufswert haben. Entsprechend läuft der Vertrag einfach weiter und wenn du die Zahlungen jetzt einstellst, weil dein Freibetrag nicht ausreicht, bist wiederum du allein für diese neuen Schulden verantwortlich und nicht der IV.
Erst wenn dann einer der Versicherer einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragt und die unbezahlten Prämien zwangseintreiben möchte, wäre es eine Pfändung. Vor dieser bist du aber zumindest im eröffneten Verfahren geschützt. In der WVP wäre es prinzipiell sogar möglich, zu vollstrecken. Dann ist aber dein Freibetrag in voller Höhe unpfändbar, zumindest so lange du dich darum kümmerst (P-Konto, Erhöhung Freibetrag...). Solltest du bereits wieder „Vermögen“ haben, fällt das jedoch nicht darunter.
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