Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

Guten Morgen!

Wie oben schon geschrieben, ist das so ähnlich wie bei deinem Mietvertrag. Würde der IV diesen nicht frei geben und du zahlst deine Miete nicht mehr, müsste der IV dafür haften. Er gibt die Verantwortung für diesen Vertrag also wieder an dich zurück.

Genauso verhält es sich eben bei deinen Versicherungen. Für den IV ist es ok, dass sie weiterlaufen und gibt die Verantwortung dafür an dich zurück. Er haftet also nicht, solltest du sie nicht mehr bezahlen können. Entstehen dadurch neue Schulden, ist das ganz allein deine Sache.

Woher kommt denn die Annahme, dass durch Insolenzeröffnung automatisch auch alle Verträge gekündigt werden?

Nachtrag: du müsstest selber mit den Versicherungen klären, ob es ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt. Da du nicht schreibst, um welche Versicherungen es sich handelt, kann ich hier nur spekulieren: sollte es sich bspw. um eine handeln, die du für die Ausführung deines Gewerbes benötigt hättest, wäre es evtl. möglich, aufgrund der Aufgabe selbigen den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Steht aber im Vertrag drin. Insolvenz alleine ist zumindest bei den Versicherungen die ich so hab, kein Grund für eine Sonderkündigung.
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Witwe Bolte
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Witwe Bolte »

Mal konkret: Um welche Versicherung(en) geht es Dir hier, FoLo?

Wenn Du zB ein Kfz hast, dann ist eine Versicherung ja Pflicht.
Musst Du haben.
Deswegen heisst es ja auch Haft-"Pflicht"-Versicherung.

Sollten bis zum Tag der Inso-Eröffnung hier Beiträge offen sein
(geht ja 'normal' nicht, weil man die ja 'normal' im Voraus zahlen muss),
also sollten bei irgendeiner Versicherung Beitragsrückstände bestehen,
dann hat die Versichung Pech - kommt alles mit auf Deine Inso-"Tabelle".
Aber eben NUR bis zum Tag der Eröffnung.

Die Kfz-Versicherung brauchst Du ja aber (ggf) weiterhin.
Und wenn Du dann NACH der Inso-Eröffnung den Beitrag nicht bezahlen würdest,
dann wäre Dein IV dafür zuständig ("aus der Masse") - und das will er eben nicht!

Deswegen gibt der IV Deine Versicherung(en) "frei" - und für die Beitragszahlung bist Du
(ab Stichtag Inso-Eröffnung) nun wieder selbst verantwortlich.

Also überleg: Welche von den Versicherungen willst Du behalten
(und könntest sie aus Deinen unpfändbaren 1.178,59 -plus ?? - bezahlen) ?

Und welche möchtest Du jetzt lieber loswerden ?

Denen würde ich schreiben:
" ... mit Datum vom ... wurde beim Insolvenzgericht in ...
ein Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet, Aktenzeichen ...
Angesichts dieser erheblichen Veränderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse
muss ich den Vertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirkung leider kündigen.
Ich bitte Sie um eine Kündigungsbestätigung."

So oder so ähnlich.
Und dann siehst Du ja, wie Deine Versicherungen reagieren.

"Normal" braucht man/frau ja eigentlich auch nicht viele Versicherungen ...

Wie heisst der (un-) schöne (aber wahre) Spruch:
Wenn die Sonne scheint, leihen sie Dir gern einen Schirm.
Wenn es regnet, wollen sie ihn zurück. Aber sofort!

Lies z.B. mal das hier dazu:
https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/
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FoLo
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von FoLo »

Mrs Rob: Mal konkret: Um welche Versicherung(en) geht es Dir hier, FoLo?

LoFo: Es geht um diese Versicherungen..
Geschäftlich: Betriebs-und Haftpflichtversicherung.

Privat: Krankenzusatzversicherung (Zähne), Mietschutz, Rechtsschutz.

Haftpflichtversicherung behalte ich natürlich.
KFZ hab ich nicht (kein Führerschein).

Mrs Rob: Deswegen gibt der IV Deine Versicherung(en) "frei" - und für die Beitragszahlung bist Du
(ab Stichtag Inso-Eröffnung) nun wieder selbst verantwortlich.

LoFo: Also wird das Insolvenzverfahren ( Stichtag Inso-Eröffnung) erst noch über das Gericht eröffnet. Hatte den Gedanken, das sobald der IV daran arbeitet, ist das damit gemeint. OK, dann warte ich bis das Gericht das Verfahren eröffnet und schreibe dann die entsprechenden Versicherungen an.

Vielen Dank MrsRob! Jetzt kann ich wieder besser schlafen.....
Schöne Feiertage an alle!!
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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

Bei den Versicherungen, die du für den nicht mehr bestehenden Betrieb benötigst, gibt es mit Sicherheit eine Klausel, die dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt, sobald der Betrieb nicht mehr existiert. Einfach mal in den Vertrag reinschauen. Die Kfz-Versicherung endet auch mit Stilllegung des Fahrzeugs, unabhängig davon, wann der Vertrag endet.

Alle anderen wirst du vermutlich erstmal weiter zahlen müssen, wobei zumindest eine Anfrage zumindest sinnvoll erscheint. Ich persönlich allerdings würde zumindest die Zahnzusatz- und die Rechtsschutzversicherung beibehalten. Allerdings hängt das von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Wenn du die Beiträge von deinem unpfändbaren Einkommen nicht stemmen kannst, wirst du auf diese auch verzichten müssen.

Wie hoch ist denn dein Einkommen und wird bereits bei deinem Arbeitgeber gepfändet?
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FoLo
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von FoLo »

Hallo Käsebrot, danke für dienen Beitrag!

Ich habe noch keinen vollen Monat gearbeitet. Hab 37,5 Std./Woche und 14 € Std. Lohn. Steuerklasse 1.

Führerschein hab ich nicht, also auch keine KFZ Versicherung.

Ich werde mir überlegen welsche Versicherungen ich behalten kann/will.

Bin froh das ich hier klarstellen konnte, das der pfändungsfreie Betrag vo ca. 1178 € nicht "angegriffen" werden kann. Und ich diesen Betrag für mich, die nächste zeit planen kann.

Schönen Feiertag!
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FoLo
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von FoLo »

Ach so, ich habe meinen neuen Arbeitgeber gleich reinen Wein eingeschenkt. Die wissen Bescheid. Der nächste Lohn wird das denke ich beinhalten.
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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

Das mit der Kfz-Versicherung war auch nur als exemplarisches Beispiel gemeint ;) Sprich, ich könnte es mir durchaus vorstellen, dass auch deine Betriebsversicherungen ein Sonderkündigungsrecht beinhalten.

Was deinen Freibetrag betrifft:

Bei 14€/h und einer 37,5h-Woche wirst du sogar mehr behalten dürfen als den Grundfreibetrag. Ohne das jetzt als in Stein gemeißelt zu sehen, dürften es so um die 1270€ sein (hängt natürlich davon ab, wie alt du bist, wie hoch der Zusatzbeitrag der KK ist, Kirchensteuer etc.).

Allerdings musst du dich darum kümmern, dass die Bank dir das auch auszahlen darf. Sprich, Antrag an‘s Gericht und Gehaltseingang auf deinem Konto vollständig freigeben lassen. Ansonsten darf die Bank nicht mehr als die 1178€ auszahlen und alles, was darüber hinaus unfreiwillig angespart wird, wird irgendwann an den IV ausgekehrt.
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FoLo
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von FoLo »

Hallo Käsebrot! Danke für die Antwort!!

Käsebrot:
Allerdings musst du dich darum kümmern, dass die Bank dir das auch auszahlen darf. Sprich, Antrag an‘s Gericht und Gehaltseingang auf deinem Konto vollständig freigeben lassen. Ansonsten darf die Bank nicht mehr als die 1178€ auszahlen und alles, was darüber hinaus unfreiwillig angespart wird, wird irgendwann an den IV ausgekehrt.

LoFo:
Gibt es für diesen Antrag Formulare? Wenn ja, hat das Formular eine „Überschrift“?
Hat das auch irgendwelche Nachteile, wenn ich diesen Antrag genehmigt bekomme?

Das hat aber nichts mit dem Arbeitgeber zu tun? Also, dachte das direkt von meinem Lohn, vom Arbeitgeber der Überbetrag an den Insolvenzverwalter gesendet wird....? Dann kommt sowieso nur die Summe aufs Konto die ich behalten darf.... .

Schade das man solche Informationen nicht vom Insolvenzverwalter bekommt.... .

Schönen Restfeiertag!!
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habwiederwas
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von habwiederwas »

FoLo hat geschrieben: 2. Apr 2021, 17:59 Hallo Käsebrot! Danke für die Antwort!!

Käsebrot:
Allerdings musst du dich darum kümmern, dass die Bank dir das auch auszahlen darf. Sprich, Antrag an‘s Gericht und Gehaltseingang auf deinem Konto vollständig freigeben lassen. Ansonsten darf die Bank nicht mehr als die 1178€ auszahlen und alles, was darüber hinaus unfreiwillig angespart wird, wird irgendwann an den IV ausgekehrt.

LoFo:
Gibt es für diesen Antrag Formulare? Wenn ja, hat das Formular eine „Überschrift“?
Hat das auch irgendwelche Nachteile, wenn ich diesen Antrag genehmigt bekomme?

Das hat aber nichts mit dem Arbeitgeber zu tun? Also, dachte das direkt von meinem Lohn, vom Arbeitgeber der Überbetrag an den Insolvenzverwalter gesendet wird....? Dann kommt sowieso nur die Summe aufs Konto die ich behalten darf.... .

Schade das man solche Informationen nicht vom Insolvenzverwalter bekommt.... .

Schönen Restfeiertag!!
Der Insolvenzverwalter ist nicht da um dir zu helfen, das ist nicht seine Aufgabe!
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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

FoLo hat geschrieben: 2. Apr 2021, 17:59 LoFo:
Gibt es für diesen Antrag Formulare? Wenn ja, hat das Formular eine „Überschrift“?
Hat das auch irgendwelche Nachteile, wenn ich diesen Antrag genehmigt bekomme?

Das hat aber nichts mit dem Arbeitgeber zu tun? Also, dachte das direkt von meinem Lohn, vom Arbeitgeber der Überbetrag an den Insolvenzverwalter gesendet wird....? Dann kommt sowieso nur die Summe aufs Konto die ich behalten darf.... .

Schade das man solche Informationen nicht vom Insolvenzverwalter bekommt.... .
2x nö. Formloser Antrag an‘s Gericht, das wird wiederum den IV einmal kurz befragen, ob deinem Antrag stattgegeben werden kann und dann kommt der Beschluss.
Welchen Nachteil soll es denn haben? Der Gesetzgeber sieht ja explizit vor, dass die Schuldner, die mehr verdienen auch mehr behalten dürfen, um einen Anreiz zu schaffen, mehr pfändbares Einkommen zu generieren.

Dein Arbeitgeber hat damit nix zu tun, dessen Hausaufgabe ist lediglich, dem IV den Teil vom Kuchen abzuzwacken, der ihm zusteht.

Und wie habwiederwas schon schrieb: der IV ist nicht dein Freund und auch nicht dein Kindermädchen. Das klingt zwar hart, ist aber leider so. Meiner war so nett und hat mich darauf hingewiesen, ob das aber alle so machen, weiß ich nicht.
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